21.08.2013 |
Horsesgamer
Ponyville Pony
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
(21.08.2013)Bnau schrieb: hehehe, dass kan ja noch was werden^^ vor allem mit den treffen, db lässt grüßen mit ihrer stündlichen regional bahn......
Stündliche Anbindung sind doch gut ^^
Du musst mal in unserer Stadt die Busanbindungen sehen da kannst nur noch mit den Kopf Schütteln.
OK man kommt hier sowieso zufuss und mit den Rad besser voran als mit Auto und Bus.
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21.08.2013 |
wolfsman2
schmeckt gut
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
ihr solltet nochmal über die Satzung schauen xD
"(2) Er hat seinen Sitz in Berlin."
ich glaube das ist nicht ganz richtig xDD
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21.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
ich hatte das auch gesehen xD dachte mir auch das da was ned stimmt
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21.08.2013 |
Modnar
Changeling
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AW: Bronies Niedersachsen e.V.
Ich melde auch Interesse an.
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21.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
bei wie vielen interessenten ist die liste denn schon?
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21.08.2013 |
wolfsman2
schmeckt gut
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
also wenn ich das richtig sehe seit ihr bei 28
wenn sich denn wirklich alle in den e.V. eintragen würden wärt ihr der derzeit größte e.V.
es klingt zwar traurig aber meistens treten dann doch nicht alle bei
sieht man auch schön bei den Bayern
ich weiß jetzt nicht wie viele sich da eingetragen haben aber sie haben meine ich jetzt auch nur 8 Mitglieder
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21.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
naja einfach mal sehen NDS is ja schon ein recht großes bundesland von daher kann ich mir gut vorstellen das es viele leute werden hoffen wir mal das beste wäre aber schon lustig ein neu gegründeter e.V. und dann gleich der größte ^^
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21.08.2013 |
wolfsman2
schmeckt gut
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
Ja das wäre echt ein Ding
würde mich auch sehr freuen
da es mir auch so scheint als ob eine gute Freundschaft zwischen Niedersachen und Berlin entsteht
also ist das denn eine Win-Win Situation auf beiden Seiten
und wenn sich mehr Bronies entscheiden einem Verein beizutreten ist das immer eine gute Sache
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21.08.2013 |
Lemon
Great and Powerful
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
Also für mich steht schon absolut fest dass ich beitrete.
Ich melde mich nie irgendwo einfach so aus Interesse, wenn dann hab ich mir das schon gut überlegt =D
Prinzessin aus Prinzip~
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21.08.2013 |
Sonnentau
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
Ich werde aufgrund der ausbleibenden Rückmeldung im Skypechat den Startpost aktualisieren. Bei Mängeln bitte mich anschreiben
The ride never ends.
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22.08.2013 |
Sonnentau
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
(22.08.2013)Snu schrieb: (20.08.2013)Bunderlow schrieb: Hallo Liebe mitbronies
Hier einmal ein Google docs ordner mit den wichtigsten Informationen ...
Ich kann darauf nicht zugreifen,weil ich bei Google nicht registriert bin und es auch nicht sein möchte. Gibts ne andere möglichkeit,an die Informationen ran zu kommen?
Ja gibt es: Mich
TAUIE
sag den Interessenten sie sollen sich melden im Thread oder per PN oder Skype oder Facebook oder Ponysquare oder Deviantart oder per Brief oder per mail oder Morse zeichen oder Tauch zeichen oder Rauchzeichen oder sie heuern so ein Flugzeug schreiberlein an.
Also an Bunderlow oder an Steffi oder an Ramon oder an Drive by oder an Neop oder an Horsegamer Blackrainbowdash oder an oder oder oder….
Gründungs Relevante Unterlagen etc. PP
Organe müssen festgelegt werden
- Vorstands vorsitzender
- Stellv. Vorstands Vorsitzender
- Schriftführer
GründungsversammlungsKANZLER : Stefiiii ist best pony !
Ein Vorstandsorgan aus jedem Gebiet (Braunschweig,Oldenburg,Hannover)
Unterlagen
- Satzung
- Beitrittserklärung
- Mitgliederliste
- Protokoll für Gründungsversammlung vorbereiten
Was wird erst auf der Konferenz beschlossen
Kosten für die Eintragung
- Notar ~70€
- Amtsgericht ~70€
Laufende Kosten Allianz
- Versicherung
-Sachschäden
-Personenschäden
- Rechtsschutz
Konto
- Fix Konto Tarif? Flatrate
- Bezahlung Pro Transaktionen? (Mitgliederzahl beachten)
Internet Präsenz Webmaster festzulegen auf Konferenz
- WordPress Blog Seite
Gründung
- Raum
- Datum
- Essen
Maskottchen
Cutiemark
- Vom Harz bis an das Meer wir haben mehr badum Tss
- Grühnkohl und Spargel und Mettbrötchenmit zwiebeln
-
Pony ansicht
- In Bunt und Farbe
-
§1 Name, Sitz, Zweck
(1) Der Name des Vereins lautet „Bronies Niedersachsen”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.”.
(2) Er hat seinen Sitz in Hannover.
(3) Der Zweck des Vereins ist es, Anhängern der Fernsehserie: „My Little Pony: Friendship is Magic”
eine Anlaufstelle zu bieten und Austausch über die Serie und alle dazugehörigen Erscheinungen zu ermöglichen.
(4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
4.1 Regelmäßige Veranstaltung von Treffen und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.
4.2 Unterstützung von anderen Projekten, die einen Bezug zu „My Little Pony: Friendship is Magic“ haben.
(5) Der Verein ist politisch und religiös neutral und Dritten gegenüber ungebunden.
§2 Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
(2) Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand.
Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch den Tod von natürlichen Personen oder durch
Auflösung und Erlöschen von juristischen Personen oder durch Ausschluss;
Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Austritt wird durch schriftliche oder fernschriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende.
(5) Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um
die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zunehmen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
(3) Eingetragene Mitglieder des Vereins bekommen nach ihrer Datenerfassung persönliche Logindaten für die Internetpräsenz zugeschickt.
§4 Ausschluss eines Mitglieds
(1) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn er das Ansehen des Vereins schädigt,
in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
(2) Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen
und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Die Anhörung muss von dem auszuschließenden Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
des Beschlusses beantragt werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
§5 Beitrag
(1) Der Verein hat einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen,
bzw. bei laufender Mitgliedschaft am Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung,die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein
von der Beitragsordnung abweichender geringerer Beitrag festgesetzt werden.
§6 Die Organe des Vereins
(1) Mitgliederversammlung
(2) Vorstand
(3) Eventorganisation
§7 Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere:
1.1 Die Bestellung von Finanzprüfern.
1.2 Die Genehmigung des Finanzberichtes.
1.3 Die Entlastung des Vorstandes.
1.4 Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
1.5 Satzungsänderungen.
1.6 Die Genehmigung der Beitragsordnung.
1.7 Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
1.8 Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
1.9 Die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
1.10 Die Auflösung des Vereins.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens fünf Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich oder fernschriftlich beantragen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens fünf Tage
vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent aller Mitglieder anwesend sind.
(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
(5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
(6) Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter
und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
(7) Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds wird eine vom Vorstand als passend empfundene Folge der Fernsehserie „My Little Pony: Friendship is Magic“ abgespielt, sofern dies technisch möglich ist.
§8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
(2) In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
(4) Ist mehr als ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzusetzen.
(5) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; Wiederwahl ist zulässig.
(6) Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken.
Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belangen den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
(7) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie
über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
§9 Eventorganisation
(1) Sie besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen.
(2) Diese werden vom Vorstand bestimmt.
(3) Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl des Vorstandes und endet bei den darauffolgenden Neuwahlen.
(4) Rechte & Pflichten
4.1 Die Eventorganisatoren haben das Recht, nach Absprache mit dem Vorstand Verträge abzuschließen.
4.2 Die Eventorganisatoren übernehmen die Planung, Vorbereitung und Organisation vor und während der Treffen des „Bronies Niedersachsen e.V.“, sowie die Aufsichtspflicht über minderjährige Mitglieder auf diesen Treffen.
4.3 Sie sind, nach Absprache mit dem Vorstand, berechtigt, den „Bronies Niedersachsen“ nach außen hin zu vertreten.
4.4 Sie besitzen Wahlberechtigung auf Mitgliederversammlungen und sind nicht von Beitragszahlungen ausgeschlossen.
§10 Finanzprüfer
(1) Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer.
Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
(2) Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§11 Auflösung des Vereins
(1) Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile
der Mitglieder und den gemeinsamen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, den ordentlichen Mitgliedern in gleichen Teilen zu.
Beitragsordnung
§1 Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
(2) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die geschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
(3) Sämtliche Post (Änderungen von Name/Adresse/Bankverbindung, Kündigungen usw.) ist an die jeweils aktuelle Vereinsanschrift zu richten.
§2 Beschlüsse
(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt sonstige Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zu Beginn des neuen Geschäftsjahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
2.1 Des weiteren ist es den Mitgliedern möglich, ihre Beiträge auch monatlich zu entrichten. Zahlungseingang ist spätestens zum 5. des Monats für den Folgemonat.
§3 Beiträge
(1) Alle Mitglieder haben einen Beitrag in Höhe von mindestens EURO pro Geschäftsjahr zu zahlen.
(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist entweder monatlich oder jährlich im Voraus zu begleichen.
(4) Der Mitgliedsbeitrag kann per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt werden.
(5) Der Mitgliedsbeitrag kann per Lastschriftverfahren vom Verein eingezogen werden.
Nur möglich nach Berechtigung durch das Mitglied.
(6) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EURO pro Mahnung erhoben.
(7) Erfolgt der Eintritt in den Verein im laufenden Geschäftsjahr, wird der Jahresbeitrag anteilsmäßig erhoben.
(8) Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
(9) Schenkungen an den Verein „Bronies Niedersachsen“ werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke, wie in §1 (4) der Satzung erwähnt, verwendet.
§4 Vereinskonto
(1) Das Vereinskonto wird nach der Gründung des Vereins durch den Schatzmeister, den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden eröffnet.
(2) Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
(3) Vollmachten für die Eventorganisatoren sind im Einzelfall festzulegen.
§5 Ausschluss
(1) Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied, welches den Beitrag nach der zweiten Mahnung nicht entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
§6 Gültigkeit
(1) Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
The ride never ends.
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22.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
wann findet die nächste besprechung via TS statt oder gibts da noch keinen termin zu?
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22.08.2013 |
Horsesgamer
Ponyville Pony
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
(22.08.2013)PunkiePie schrieb: wann findet die nächste besprechung via TS statt oder gibts da noch keinen termin zu?
Aktuell keine plannung vermutlich nächste ist wenn das Datum für das Gründungstreffen diskutiert wird.
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22.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
(22.08.2013)Horsesgamer schrieb: (22.08.2013)PunkiePie schrieb: wann findet die nächste besprechung via TS statt oder gibts da noch keinen termin zu?
Aktuell keine plannung vermutlich nächste ist wenn das Datum für das Gründungstreffen diskutiert wird.
kk haltet mich auf dem laufendem zur not auch per pn anhauen
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23.08.2013 |
Horsesgamer
Ponyville Pony
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
So ich habe jetzt auch abgestimmt sehe in Tapatalk keine Umfrage musste extra via Webbrowser benutzen mein armer traffic.
Erste und letzte Woche ist immer gut weil ich zwischen 26sten und 31sten meine Rente (wehe einer Lacht, den gebe ich was von meinen Täglichen Leiden ab) bekomme.
Alles danach müsste mich einer mit den Auto abholen wer aus Richtung Braunschweig fährt.
Oder mir die Zugfahrt (7,80€) Spendieren.
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23.08.2013 |
Vegard The Guardian
Wonderbolt
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
ja nen termin zu geldzeiten wäre immer gut so kurz vor ende oder mitte des monats is immer bissl doof
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23.08.2013 |
Bnau
Enchantress
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RE: Bronies Niedersachsen e.V.
hmm 28.09 steht derzeirt als möglicher Termin für den oldenburger stammtsich......
12.10 ist Lunafest....auch mist
also bin ich mal für einen Termin im November^^
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