RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Herrmannsegerman - 29.08.2014, 16:14
Glückwunsch Raffa, Hi Rest.
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Assassina - 29.08.2014, 17:03
Und wo machst du dein Praktikum?
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Atomicorn - 29.08.2014, 18:33
Schööön, glückwunsch raffa :3
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - RaffaRocker - 29.08.2014, 19:16
Stimmt, wäre glatt gut gewesen zu erwähnen 
Schreiner, so wie ich wollte :3
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 20:43
Hey Mädels, kann ich euch was fragen?
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Vinylist - 29.08.2014, 20:45
Frag doch einfach 
Soo gleich mal moin an alle. Gerade zurückgekommen von der Animecon. 2 Stunden angestanden!!!! für gerade mal eine Wackelkopf-VinylScratch um 15€ ehrlich hab mir etwas mehr erwartet. nicht mlp zeugs sondern mehr sachen die mir gefallen. und zahlbar sind Ein Flutterbat-Plüshie was selbstgemacht ist für 500€ zu verkaufen ist echt übertrieben. Dabei ist es ein weiterverkauf gewesen. Diejenige hatte damals 800€ dafür bezahlt
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 20:46
Ist es erlaubt nen Lehrling an einem Tag 4 Stunden Überzeit machen zu lassen?
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Lihannanshee - 29.08.2014, 20:48
Nnnope
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 20:51
Aber ein Lehrling sollte doch so 10 Stunden arbeiten, ich musste heute 14h 15min. arbeiten
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Lihannanshee - 29.08.2014, 20:52
WTF NEIN Lehrlinge arbeiten nur 8 stunden....
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 20:53
Ich arbeite immer so von 06:00 Uhr bis um 16:15 Uhr oder länger
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Skadi - 29.08.2014, 20:55
Mit den Schweizer Gesetzen kenne ich mich nicht aus, vielleicht sagen die was anderes.
Aber in Deutschland wäre das definitv nicht okay.
Wie viel Pausenzeit hattest du denn?
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 20:55
2 Stunden über den ganzen Tag
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Nastor - 29.08.2014, 20:56
@Raffa
Hey, das sind ja gute neuigkeiten. Freut mich, dass du deinem Ziel, Schreiner zu werden, einen Schritt näher gekommen bist^^ Wie lange geht das Praktikum denn?
@Atomicorn.
Das ist echt schade, dass dir einige wenige Leute den Spass an der Arbeit vermiesen. Leider verlangen viele von einem, dass man direkt am Anfang alles richtig macht, man darf sich ja keinen Fehler erlauben. Wenn man Angst hat, Fehler zu machen, dann macht man sie erst recht. Hast du mal die gelgenheit gehabt, mit dem Chef darüber zu sprechen?
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Lihannanshee - 29.08.2014, 20:58
Atomi glaubt einfach nicht an ihre awesomeness. :'(
Meh 25 liegestützen, 25 situps, 25...so.. popobeinhochübungen.. ich schwitze.
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 21:01
Ich mach jeden Morgen vor dem Duschen 15 Liegestützen und sonstiges
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Nastor - 29.08.2014, 21:01
(29.08.2014)Applejack-Dashie schrieb: Ist es erlaubt nen Lehrling an einem Tag 4 Stunden Überzeit machen zu lassen?
Hast du kein Lehrlingsbüchlein bekommen, wo deine Rechte aufgelistet sind (ich und mein Bruder haben je so was bekomemn (unterschiedliche Lehren)
Zu den Zeiten:
Zitat:Die Arbeitszeit darf nicht mehr als neun Stun- den dauern und mit den Pausen 12 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Auch der Besuch der Berufsfachschule gilt als Arbeitszeit. Jugendliche bis zum 18. Altersjahr unter- stehen dem gesetzlichen Jugendschutz. Sie dürfen mit der Arbeit erst nach 6 Uhr am Morgen beginnen und die Arbeit muss spätestens um 22 Uhr enden. Abendarbeit ist aber nur erlaubt, wenn für den ganzen Betrieb unübliche Ar- beitszeiten gelten. Während der Grundbildung darf der Be- trieb von dir keine Überzeit, d.h. mehr als die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit im Betrieb, verlangen – ausser in einer Notsituation. Generell dürfen Jugendliche unter 16 Jahren keine Überzeiten leisten. Überzeit muss mit Zeit- und Lohnzuschlägen kompensiert werden. Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ist es verboten, nachts und am Sonntag zu arbeiten. Für Lernende, die ohne Sonntags- oder Nachtarbeit die Ziele der Ausbildung nicht erreichen können, gelten Ausnahmebewilligungen. Die betroffenen Berufe sind in der Verordnung des Eidgenössischen Volks- wirtschaftsdepartments (EVD) über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruf- lichen Grundbildung aufgeführt
Quelle
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Pegasam - 29.08.2014, 21:02
@Applejack-Dashie: Nein, das sollte ganz und gar nicht normal sein oO
Zumal du ja nicht nur lehrling, sondern auch noch minderjährig bist, oder?
AW: Sei Weiblich! - Fanclub - Applejack-Dashie - 29.08.2014, 21:04
Oha, mein Chef wollte zuerst, dass ich am Montag um 04:30 Uhr anfange ( geht nicht, da der erste Zug um 05:15 Uhr fährt ), ich habe schon 8 Stunden Überzeit und....ja...
RE: Sei Weiblich! - Fanclub - Vinylist - 29.08.2014, 21:04
Auf keinem Fall darst du dich so Ausbeuten lassen. Egal ob neuer Job oder nicht aber ausbeuten brauchste dich auf keinen Fall lassen. Entweder du sagst deinem Chef das das nicht geht oder du gehst direkt zu ner Behörde und meldest das
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