RE: Hannovertreffen - Psyko - 23.09.2013, 09:54
(22.09.2013)medris schrieb: zum andren hat tauie eine extra wurst verdient?
ich muss da mal auf die lieste vom Weihnachtsmann schauen
Also wenn ich immer extra wüste bekomme darf man das der Prinzessin auch mal gewähren
RE: Hannovertreffen - medris - 23.09.2013, 11:16
(23.09.2013)Psyko schrieb: (22.09.2013)medris schrieb: zum andren hat tauie eine extra wurst verdient?
ich muss da mal auf die lieste vom Weihnachtsmann schauen
Also wenn ich immer extra wüste bekomme darf man das der Prinzessin auch mal gewähren
du bist auch ein wurst glas
skype über handy währe nicht so das Problem nur wirt wahrscheinlich keine cam gehen
edit Anhang betreffend raum Mietung! :
Anlage 1 zur Drucksache Nr.2376/2004 N1 E1
Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den
Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren, Stadtteilzentren und Bürgerhaus Misburg) vom
01.04.2005
Widmungszweck:
In den kommunalen kulturellen Einrichtungen (Freizeitheime, Freizeitzentren, Stadtteilzentren und Bürgerhaus Misburg)
werden für alle Bewohner1 Angebote mit dem Ziel unterbreitet, möglichst viele Bewohner1 aktiv am kulturellen
Leben teilhaben zu lassen. Die kommunalen Kultureinrichtungen streben an, auch mit anderen Trägern gemeinwohlorientierter
Angebote zu kooperieren und dadurch zu einem lebendigen, toleranten Miteinander beizutragen. Den auf
Information und Bildung sowie Unterhaltung ausgerichteten Bedürfnissen der Bevölkerung soll entsprochen werden,
soweit dies die Möglichkeiten der Einrichtungen zulassen.
Nutzer der kommunalen Stadtteilkultureinrichtungen sind diejenigen, deren verfassungsmäßige Zielsetzung
der freiheitlich – demokratischen Grundordnung entspricht, diese in den Aktivitäten zum Ausdruck kommt
und deren Gesamtbild in der Öffentlichkeit dieser Zielsetzung wie auch dem o.g. Widmungszweck der Einrichtungen
entspricht. Die Landeshauptstadt Hannover überlässt im Rahmen dieses Widmungszwecks als Vermieterin
die Räume in ihren kulturellen Stadtteileinrichtungen außerhalb der Schließzeiten (z. B. in den Sommermonaten und
an den gesetzlichen Feiertagen) Vereinen, Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen zu den nachstehenden
Bedingungen, die mit dessen Abschluss Gegenstand eines jeden Mietvertrages werden.
1. Für die Überlassung der Räume hat der Mieter1 eine Miete zu entrichten. Die Höhe der Miete richtet sich nach der
Einordnung des Mieters bzw. der Veranstaltung in die Gruppen I und II in Verbindung mit den im Anhang einzeln
aufgeführten Mietsätzen und Zuschlägen.
Es zählen zur
Gruppe I Anmietungen zur Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten von Vereinen, Initiativen und
der öffentlichen Hand, die gemeinwohlorientiert sind, sowie von Privatpersonen; es sei denn, die
Veranstaltungen haben einen überwiegend gewinnorientierten Charakter,
Gruppe II sonstige Anmietungen, insbesondere Anmietungen von gewinnorientierten Veranstaltern
Die Vermieterin ist in besonders begründeten Ausnahmefällen berechtigt, hinsichtlich der Miethöhe für beide Preisgruppen
Sondervereinbarungen abzuschließen. Darüber hinaus kann eine Reinigungspauschale, eine Pauschale
für erhöhten Energieverbrauch und eine Pauschale für die Garderobennutzung im Mietvertrag festgesetzt werden,
wenn dies nach Art und Umfang der Nutzung erforderlich ist.
2. Die im Anhang aufgeführten Mietsätze gelten für eine Vermietung von drei Stunden. Wird diese Mietzeit überschritten,
so erhöht sich die Miete für jede weitere angefangene Stunde um ein Drittel.
3. Die angemieteten Räume stehen dem Mieter mit Beginn der Mietzeit, längstens bis 23.00 Uhr - Werkräume bis
22.00 Uhr - zur Verfügung. Von dieser zeitlichen Begrenzung kann im Ausnahmefall abgewichen werden. Bei einer
Vermietung über 23.00 Uhr hinaus werden dem Mieter pauschal 15 € für jede angefangene Stunde zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Für notwendige Vorbereitungszeiten werden bei der Nutzung von Sälen grundsätzlich Zuschläge auf der Basis der
Mietkategorie I (Übungsräume) erhoben.
4. Alle Mietverträge bedürfen, um wirksam zu sein, der Schriftform. Soweit sie nicht vor Ort in den städtischen Einrichtungen
abgeschlossen werden, erhält der Mieter auf seine Vorbestellung das von der Vermieterin unterzeichnete
Vertragsangebot, welches zu unterzeichnen ist und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebotes der Vermieterin
zurückzusenden ist. Der Vertragsabschluss ist auch per Fax möglich.
5. Die Miete wird mit Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Anmietung mehr als einen Monat im Voraus, dann
ist die Miete spätestens einen Monat vor Beginn der vereinbarten Mietzeit fällig. In der Gruppe I kann die Vermieterin
eine spätere Fälligkeit bestimmen. Die Miete ist entweder bar zu entrichten oder auf ein dem Mieter zu benennendes
Konto zu überweisen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen fällig. Bei Dauermieten ist
die Miete am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres fällig.
1
Hinweis zur Sprachregelung:
Der Artikel „der, die oder das“ ist bei Personenbezeichnungen oder bei der Bezeichnung von Personengruppen nicht generell
als Markierung des Geschlechts zu verstehen (Institut der deutschen Sprache, Mannheim).
Das gilt auch für die vorliegenden Miet- und Benutzungsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, ist
stets die männliche und weibliche Form gemeint.
2
6. Der Mieter kann bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktreten. Die
Vermieterin darf im Fall eines späteren Rücktritts folgende Kosten berechnen:
bis drei Wochen vor dem Termin 25 % der vereinbarten Miete,
bis zwei Wochen vor dem Termin 50 % der vereinbarten Miete,
bis eine Woche vor dem Termin 75 % der vereinbarten Miete.
Die Verpflichtung zur Zahlung der anteiligen Kosten entfällt, wenn ein entsprechender Vertrag der Vermieterin mit
einem akzeptablen Ersatzmieter für den vereinbarten Termin zustande kommt. Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen.
Maßgebend für die Fristenberechnung ist der Zugang der schriftlichen Mitteilung bei der Vermieterin.
7. Die Überlassung der Räume kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Vermieterin im Vorfeld abgelehnt
werden. Nach Vertragsschluss kann die Vermieterin bei Vorliegen wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• der Mieter, der Veranstalter oder Veranstaltungsteilnehmer andere Besucher bzw. das Personal der Vermieterin
stören, belästigen, gefährden oder wenn mit strafbaren Handlungen, Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen
zu rechnen ist, die in zumutbarer Weise weder verhindert noch behoben werden können, oder
• ein Nachweis über die Zahlung des Mietzinses nicht vor Nutzung der Räume erbracht werden kann.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung gemachten
Aufwendungen.
8. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Kapazitätsgrenzen der vermieteten Räume eingehalten werden und die
Anzahl der Besucher die der Sitzplätze nicht überschreitet. Das Verteilen von Handzetteln sowie das Aufstellen von
Informationsständen bedürfen der Zustimmung der Vermieterin. Sie ist im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbotes
zur Selbsthilfe berechtigt und kann vom Mieter Ersatz der damit verbundenen Aufwendungen verlangen. Das gilt
auch, falls die vermieteten Räume sowie mitbenutzte Nebenräume und Toiletten über das normale Maß hinaus verschmutzt
worden sind und von der Vermieterin besonders gereinigt werden mussten.
9. Das Personal für Kartenverkauf, Programmablauf oder Einlasskontrolle stellt der Mieter. Bei Kartenvorverkauf
durch Personal der Vermieterin erhält diese die ortsübliche Vorverkaufsgebühr von 10 %. Bei Saalveranstaltungen ist
der Mieter im Einvernehmen mit der Vermieterin berechtigt, die Garderobe mit eigenem Personal zu besetzen.
10. Die Aufsicht führenden Mitarbeiter der Vermieterin haben jederzeit das Recht, die gemieteten Räume zum Zweck
der Aufsichtsführung und der Überwachung des Widmungszwecks zu betreten. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
11. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Mieter, die den Verzehr von Speisen oder Getränken
wünschen, haben die entsprechenden Vereinbarungen mit der jeweiligen Leitung der Gastronomie zu treffen. Eine
entsprechende Mitteilung über den Abschluss des Mietvertrages ergeht an die Leitung der Gastronomie. Falls Anlass
zu der Annahme besteht, der Mieter handelt dieser Bestimmung zuwider, kann vor einer Vermietung eine Kaution in
Höhe von 10 € pro Person verlangt werden. Diese Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Veranstaltung ordnungsgemäß
abgelaufen ist.
12. Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei Aufstellen von Ständen, Trennwänden und ähnlichen
Aufbauten die bauordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Auflagen für ihre Anordnung, Materialbeschaffenheit
einschließlich des Inventars und des sonstigen Zubehörs erfüllt werden.
13. Bauliche Veränderungen von vorhandenen Einrichtungen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Vermieterin
vorgenommen werden. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Mieter den ursprünglichen Zustand auf eigene
Kosten wiederherzustellen. Für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
14. Für alle durch den Mieter, durch die in seinem Auftrag handelnden Personen oder durch die Besucher der von
ihm durchgeführten Veranstaltungen schuldhaft verursachten Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Er stellt
die Vermieterin von allen Ansprüchen frei, die ihm selbst, seinen Beauftragten oder dritten Personen aus Anlass der
Benutzung der gemieteten Räume ohne Verschulden der Vermieterin entstehen.
15. Die Vermieterin ist berechtigt, abweichend von diesen Miet- und Benutzungsbedingungen einzelvertragliche Regelungen
zu treffen.
16. Führt der Mieter GEMA - pflichtige (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
Veranstaltungen durch, sind diese Veranstaltungen vorab der GEMA zu melden und die entsprechenden
Gebühren direkt dorthin zu entrichten. Diese Melde- und Gebührenpflicht obliegt dem Mieter. Bei Zuwiderhandeln
ist der Mieter verpflichtet, der Landeshauptstadt Hannover den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
17. Diese Miet- und Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.04.2005.
sieht extrem schlecht aus.
wen an mieten wollen so fern noch was frei ist.
bis 23 uhr alles drüberhinaus 15 € für jede angefangene Stunde
kein essen od. trinken mit bringen antosen 10€ strafe wen der Mieter, die den Verzehr von Speisen oder Getränken
wünschen, haben die entsprechenden Vereinbarungen mit der jeweiligen Leitung der Gastronomie zu treffen.
wen Musik gespielt wirt muss diese zu vor bei der GEMA gemeldet und die gebühren überwiesen werden. (und ja jegliche Musik muss angemeldet werden) [sind so ohne eintrit bei unter bis bis 100 m²
ca. 23 - 40 €]
fals wer noch andre Einrichtungen kennt bin ich offen für!
RE: Hannovertreffen - Psyko - 23.09.2013, 13:28
Ich finde es aber echt doof das dann DIESES Wochenende an dem ich NICHT nach Hause kann, ein Riesen großes mega treffen stattfindet! :c ... Naja, Wayne...dafür gibt es ja Skype
RE: Hannovertreffen - AgentNeoX - 23.09.2013, 14:44
Medris ich bin gerade dabei uns vllt sogar umsonst nen Raum zu besorgen den wir samstags nutzen können der Ca 30-40 Personen Zuflucht gewähren würde ich kann allerdings noch nichts genaues sagen da ich momentan noch ganze Zeit rum telefoniere in meinen TOP SECRET Connections
RE: Hannovertreffen - Sonnentau - 23.09.2013, 14:58
(23.09.2013)Psyko schrieb: Ich finde es aber echt doof das dann DIESES Wochenende an dem ich NICHT nach Hause kann, ein Riesen großes mega treffen stattfindet! :c ... Naja, Wayne...dafür gibt es ja Skype
Wenigstens kannst du ab und an mal kommen
@Ramon: Mit Internet?
RE: Hannovertreffen - AgentNeoX - 23.09.2013, 15:44
@Sonni mein zuckerschnäutzchen vllt sogar mit I-Net
RE: Hannovertreffen - Psyko - 23.09.2013, 16:17
(23.09.2013)AgentNeoX schrieb: @Sonni mein zuckschnäutzchen vllt sogar mit I-Net
och bütte! ja? :3
RE: Hannovertreffen - Sonnentau - 23.09.2013, 16:18
(23.09.2013)Psyko schrieb: (23.09.2013)AgentNeoX schrieb: @Sonni mein zuckschnäutzchen vllt sogar mit I-Net
och bütte! ja? :3
Das wäre sehr wünschenswert Dann lass mal deine Kontakte & deine Dumpfnussigkeit wirken
RE: Hannovertreffen - medris - 23.09.2013, 21:33
(23.09.2013)AgentNeoX schrieb: @Sonni mein zuckerschnäutzchen vllt sogar mit I-Net
du bist so untreu erst sagt man ja zum nen 3 mit loki und dan gehst du wieder mit tauie fermd
RE: Hannovertreffen - skinni - 23.09.2013, 21:34
Diese Schwuletten mit ihren Ddos -.- *Deagle langsam auspack*
RE: Hannovertreffen - AgentNeoX - 24.09.2013, 20:49
(23.09.2013)medris schrieb: (23.09.2013)AgentNeoX schrieb: @Sonni mein zuckerschnäutzchen vllt sogar mit I-Net
du bist so untreu erst sagt man ja zum nen 3 mit loki und dan gehst du wieder mit tauie fermd
öhm öhm naja man muss ja bissl abwechslung im spiel haben muhahaha xD
RE: Hannovertreffen - medris - 25.09.2013, 19:18
yay froum geht wieder ich hoffe länge , was ist den alles für samstag nun geplant wen wir schon um 10 starten ?
RE: Hannovertreffen - skinni - 25.09.2013, 19:57
Also ich bin wie immer Planlos dabei
RE: Hannovertreffen - Killbeat - 25.09.2013, 19:59
das übliche nehme ich an, nur früher
RE: Hannovertreffen - Psyko - 25.09.2013, 21:48
man wollte angeblich Bowlen gehen (ich warne euch ... das machen WIR T_T---)
... wat essen und joa mehr habe ich gerade net im kopf
RE: Hannovertreffen - skinni - 26.09.2013, 09:26
Wir? DU auch etwa dabei bist, Psyko :o
RE: Hannovertreffen - Psyko - 26.09.2013, 10:19
Ja aber ich meinte damit nicht das ich dann bei dem treffen bin, sondern das ICH mit euch bowlen gehen wollte...irgendwann mal A
RE: Hannovertreffen - Sonnentau - 26.09.2013, 12:48
Dumpfnuss, hat das jetzt mit dem Raum geklappt?
Und warum hast du mich mit Loki betrogen?
RE: Hannovertreffen - Holla - 26.09.2013, 13:12
Steht die Uhrzeit für das Treffen nun fest. Ich könnte um 10:26 Uhr da sein.
und btw Könnte ich evtl bei jmd in Hannover übernachten?
RE: Hannovertreffen - Bunderlow - 26.09.2013, 13:14
10 uhr treffen wir können ja auf euch warten.
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