Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Druckversion +- Bronies.de (https://www.bronies.de) +-- Forum: Off-Topic (https://www.bronies.de/forumdisplay.php?fid=11) +--- Forum: Games & Konsolen (https://www.bronies.de/forumdisplay.php?fid=13) +--- Thema: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve (/showthread.php?tid=9915) |
RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Andorius - 05.02.2013, 23:08 (05.02.2013)MianArkin schrieb: Du erwirbst eine Lizens?Stichwort liegt hier bei "Deutschem" Recht. Und nach wie vor hast du die Möglichkeit den Vertrag den du eingehst um ein Spiel zu erwerben abzulehnen und wieder retour zu schicken. Wobei auch hier mittlerweile die Hersteller "nachgerüstet" haben und hinten auf der Verpackung, ganz klein geschrieben haben, das du dir vor Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen sollst BEVOR du es kaufst. Da können die Leute noch so viel mit ihrem deutschen Recht kommen, der Käufer hatte mehrmals die Möglichkeit vor den Kauf sich den Vertrag durchzulesen. (05.02.2013)MianArkin schrieb: Und sollte Steam vom Deutschen Markt verschwinden garantiere ich dir das andere Publisher sich die Hände reiben weil die Spieleproduzenten keine andere Möglichkeit haben als über diese in Deutschland zu veröffentlichen .Falsch, sollte Valve bzw Steam in Deutschland ausgeschlossen werden eben durch diesen Streit, dann garantiere ich dir das auch alle anderen Herstelller nachrücken müssen oder ebenfalls verschwinden müssen aus Deutschland. Steam unterscheidet sich in dieser Hinsicht garnicht zu anderen und umgekehrt. (05.02.2013)MianArkin schrieb: Sollte dir übrigens ein Publisher das "Nutzungsrecht" entziehen bleibt dir immernoch der Klageweg (warscheinlich streben nur wenige diesen an, weshalb Publisher weiter Schalten und Walten können wie sie lustig sind).Den Prozess wirst du verlieren. Das ist gang und gäbe und das seit Jahren. Wie gesagt, es herrscht der Irrglaube das Käufer tatsächlich ein Produkt kaufen welches dann ihnen gehört. Du erwirbst ein Nutzungsrecht. Hersteller können dich aus, um jetzt ein einfaches Beispiel zu nennen, dich aus einen Online Spiel freihaus bannen. Verdacht auf Goldhandel? Betrug? Oder Bug-using? Völlig egal. Schlussendes können sich diejenigen immernoch auf die AGB's beziehen, und das zieht soviel ich weiß auch vor Gericht. Ich kennen jedenfalls keinen einzigen Fall dessen Klage in bezug auf dieses Thema durchgekommen und erfolgreich war, aber du darfst mich gerne aufklären (05.02.2013)MianArkin schrieb: Nur weil es nun Weltweit Sitte ist, Spiele an Personen zu binden sollten wir nicht einknicken und dieses Unding bedingungslos runterschlucken. Da muss ich dir Recht geben. Das einzige was da hilft, sind keine idiotischen Anzeigen oder Gerichtsverfahren sondern einfach: Boykottieren. Boykottiert den kauf und die Nutzung. Wenn das der Größteil macht bleibt den Publisher und schlussendens den Herstellern das Geld aus und müssen (!) umdenken. Zur Boykottion haben schon viele aufgerufen und das seit Jahren. Und nun seht euch an wo wir gelandet sind... RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Killbeat - 05.02.2013, 23:11 aus diesem grunde sind alle meine Valve titel für Ps2/Ps3 RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Wondi - 05.02.2013, 23:26 Der Wahnsinn im Videospielehandel geht in die nächste Runde. Ich fand das Vorgehen schon seit jeher rechtswidrig. Denn auch Spiele, die ich auf DVD kaufte, musste ich online "registrieren". Weiterverkauf ausgeschlossen. Für sowas sollten alle Publisher, die auf so einen Rechtsbruch bestehen, bankrott gehen! Leider kann man da auch nur durch Boykott etwas bewirken, der noch viel zu gering ausfällt. Der Kunde ist König. Und niemand sonst. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - kommo1 - 06.02.2013, 00:13 Wo habt ihr all diese Valvespiele her? Ich hab bis dato noch nicht ein einziges Spiel über Steam kaufen können. Alles was mir bisher über Steam angeboten wurde waren dauerhafte Nutzungsrechte für Spiele. Als ob ich mir unbegrenzte Spielkarte für nen Spielautomat gekauft hätte. Aber nur weil ich so ne Karte habe darf ich noch lange nicht den Automaten oder die Software darauf verkaufen. Warum klagt die Zentrale eigentlich nicht gegen die deutsche Bahn. Wenn ich ein Langstreckenticket kaufe, wo mein Name drauf steht, muss ich das ja auch weiterverkaufen können. Ist ja schließlich mein Ticket. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - KindlyViolence - 06.02.2013, 00:19 Ich begrüße das vorgehen der Verbraucherzentrale, nicht weil ich kein Steam nutzer bin (habe selbst ca. 30-50 Spiele dort) sondern weil es auch für den download vertriebsweg eine legale weiterverkaufsmöglichkeit geben sollte. Vor fünfzehn Jahren kaufte man sich eine nette Schachtel im Fachhandel mit dem Beipackzettel "Du, du, du, das Produkt das du kaufst bleibt weiterhin unsers aber du hast die Lizenz zum Dampfen". Wobei es das Internet damals noch nicht gab und auf Flohmärkten Disketten mit Shareware versionen verkauft wurden (Shareware, sagt das eigentlich noch einem was). Desweiteren sehe ich die gefahren für den Nutzer eher als gering an. Wie würde man denn bitte ein Land aus Steam ausschließen wollen? Man könnte den nächsten download server nehmen, die Email oder die Sprachvoreinstellung (was AT und S beträfe). Mir ist es relativ egal wie das ergebnis am Ende aussehen wird, meine starke Vermutung ist jedenfalls das sich egal wie es ausfällt es alles beim alten bleibt oder das Steam zugeständnisse machen muss. Alles andere würde Valve nachhaltig wirtschaftlich schaden. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - MianArkin - 06.02.2013, 00:29 Urteil vom Europähischen Gerichtshof Oracle gegen UsedSoft Zitat:Der Gerichtshof führte aus, "dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet. Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen." RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - kommo1 - 06.02.2013, 00:37 Wunderbar. Dann gibts demnächst Steamspiele nur noch im mit Premiumaccount. Ich weiß echt nicht wo das Problem liegt. Gerade Valve schmeißt doch nun wirklich wie blöde mit Keys für lau um sich. Damit zerschießen sie den Second-Hand-Markt viel eher als durch den Verbot des weiterverkaufs. Mit dem tollen Boykott den Andorius da oben anprangert würden sich die Spieler echt nur ins eigene Fleisch schneiden. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - KindlyViolence - 06.02.2013, 00:47 (06.02.2013)kommo1 schrieb: Wunderbar. Dann gibts demnächst Steamspiele nur noch im mit Premiumaccount.Wie watt hab ik wat verpasst oder wohher kommt die idee? (06.02.2013)kommo1 schrieb: Ich weiß echt nicht wo das Problem liegt. Gerade Valve schmeißt doch nun wirklich wie blöde mit Keys für lau um sich. Damit zerschießen sie den Second-Hand-Markt viel eher als durch den Verbot des weiterverkaufs. Mit dem tollen Boykott den Andorius da oben anprangert würden sich die Spieler echt nur ins eigene Fleisch schneiden.Das Problem liegt in der Natur der Sache nicht an Steam im Kern, so glaube ich zumindest RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - MianArkin - 06.02.2013, 00:57 Da in den Letzten Sätzen aus der Geposteten Seite infrage gestellt wird ob es auch für Kontogebundene Spiele gilt hier noch diese Seite : http://www.gamestar.de/kolumnen/2569604/meinung_steam_und_apple_muessen_weiterverkauf_zulassen.html Zudem wurde einmal treffend formuliert: Viele Spieler verkaufen ihre Älteren Spiele um sich die Neuesten Tietel leisten zu können. Womit die Frage im Raum steht, ob es sich für die Spieleindustrie wirklich Lohnt den Spielern diese Art der Beschränkung aufzuerlegen. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Andorius - 06.02.2013, 01:10 (06.02.2013)kommo1 schrieb: Wunderbar. Dann gibts demnächst Steamspiele nur noch im mit Premiumaccount. Nur weil Dota 2 ein jedem nachgeschmissen wurde trifft das nicht auf den normalen Alltag der Spieleindustrie zu Speziel auf Steam bezogen macht Valve kaum Sonderangebote bei Neuerscheinungen, da is Amazon nach wie vor um längen besser. Da wo Steam einfach punktet sind diese Wahnsinns-Sales wo man tatsächlich schnäppchen machen kann. Stichwort Winter-Sale letzten Jahres. Bei Online-Plattformen bin ich aber nach wie vor an ihnen gebunden. In far cry 3, um es als Beispiel zu nennen, musste man sich dennoch, obwohl das ganze über Steam lief, nochmal einen Uplay sowie Uplay-Software runterladen. Das ganze is dann direkt nicht nur mit Steam sondern auch auf Ubisofts-Mist verbunden. Du wirst als Verbraucher an diverse Dinge gebunden an die du dich halten musst oder du kannst es nicht spielen. Und mein Boykott aufruf, ist ein Aufruf der seit Jahren durch die Welt hausiert, und viele schreien "jaja Boykottieren wir!!11". schlussendlich kauft sich dennoch jeder das neueste Call of Duty, Simcity und wiesienichtalleheißen. Du wirst als Kunde garnicht mehr so geschätzt wie es früher war oder besser gesagt überhaupt sein sollte. Und, der Secondhandmarkt ist quasi tot weil die heutigen Spiele einfach nicht mehr weiterverkauft werden können. In meinen Jungen Jahren hab ich viel Sims gespielt. Die Freundin meines Bruders liebt Sims, leider gottes hat ihr PC mehr oder weniger Feuer gefangen und die CD gefressen. Na was bin ich den nicht ein netter Kerl und schenke Ihr meine Version? Das kann ich im heutigen Wandel bzw Tatsachen der Spiele vergessen wenn ich Sims über Steam gekauft hätte. In so einen Fall wie meinen, wo beide die Software gekauft haben, find ich es richtig scheiße das sich einer das komplette Spiel wiederkaufen muss. Im Falle vom klassischen Flohmarkt bzw kopieren wie es früher üblich war, das dies der Industrie schadet, kann ich mir noch einreden lassen. Sollen die Betroffenen Verantwortlichen ein Konzept erstellen womit alle beteiligten zufrieden sind und dennoch Spiele, quasi "verschenkbar" sind. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Bergkamener - 06.02.2013, 01:17 Sofern vor einem deutschen Gerichtshof geklagt wird, stehen die Chancen für Valve gut, den Streit zu gewinnen. Generell steht es jedem frei, Verträge nach Belieben zu gestalten, wenn kein Gesetz Beschränkungen liefert. Steht also in den AGB explizit, dass man ein Spiel nicht weiterverkaufen darf, gilt dies, wenn der Benutzer die AGB angenommen hat. Es reicht also, wenn Valve neue AGB aufstellt, die eine entsprechende Klausel beinhalten. Anderenfalls müsste das Gericht es wagen, dieses Vorgehen als sittenwidrig oder Wucher zu verbieten (was äußerst unwahrscheinlich ist) oder die Regierung müsste ein Gesetz ins BGB einbauen, das solche AGB-Klauseln verbietet. Allerdings würde das nur für alle Spiele geben, die nach einer entsprechenden AGB-Änderung gekauft wurden (falls es so noch nicht in den AGB steht, ich habe die AGB nicht ganz gelesen), für alle anderen Käufe würde die Gerichtsentscheidung gelten. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - MianArkin - 06.02.2013, 01:30 (06.02.2013)Bergkamener schrieb: Sofern vor einem deutschen Gerichtshof geklagt wird, stehen die Chancen für Valve gut, den Streit zu gewinnen. Generell steht es jedem frei, Verträge nach Belieben zu gestalten, wenn kein Gesetz Beschränkungen liefert. Steht also in den AGB explizit, dass man ein Spiel nicht weiterverkaufen darf, gilt dies, wenn der Benutzer die AGB angenommen hat. AGBs sind sone Sache. In vielen steht zeugs drinne das nach Deutschem Recht keine Geltung hat. Zitat:verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches VerbreitungsrechtDaher übergibt der Rechteinhaber dem Kunden durch den Erwerb des Produktes die Nutzungs- und Verbreitungsrechte an dieser Software (dh. der Kunde darf sie weiterverkaufen, wodurch aber auch er sein Nutzungsrecht mitabtritt). Die Hintertür die Valve und Konsorten momentan benutzen ist: 1. Verkauf von Erworbenen Titeln ist erlaubt. 2. Zum Spielen muss der Titel auf dem Account Registriert werden. 3. Die Accountbindung kann nicht verkauft werden (oder gar der Account selbst). Dagegen richtet sich momentan die Klage, da das EuGH entschied das Online Erworbene Software weiterverkauft werden darf, also muss es auch gestattet werden die Accountbindung lösen und mitveräußern zu können. Die Deutschen Gerichte richten sich auch nach dem EuGH. Weshalb eine Klage vor Deutschen Gerichten durch die Grundsatzentscheidung, das Download-Software ebenfalls den gleichen Regeln unterliegt wie "Hardwarekäufe", aussicht auf Erfolg haben. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Bergkamener - 06.02.2013, 01:36 Falls tatsächlich nach EU-Recht Verträge geschlossen werden, hat Valve sich damit die Möglichkeiten selbst verbaut. Deutschland hat eben den Vorteil, dass das BGB so ziemlich alles regelt, während EU-Vorschriften nicht unbedingt alle Fälle abdecken. Der BGH muss sich allerdings für innerdeutsche Streitigkeiten nicht immer nach dem EUGH richten, kann es aber tun. Dafür wäre interessant, wie die AGB aussehen und ob meine Argumentation pro Valve nach dem BGB greifen würde, wenn es nämlich keine EU-Vorschrift gibt, die das BGB in diesem Falle bricht, könnte der BGH weiterhin nach deutschem Recht urteilen. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - kommo1 - 06.02.2013, 11:18 (06.02.2013)Andorius schrieb:Hier wird aber auf Valve gschossen und die sind einfach das falsche Ziel für so eine Aktion. Dafür ist Steam einfach zu Kundenfreundlich.(06.02.2013)kommo1 schrieb: Wunderbar. Dann gibts demnächst Steamspiele nur noch im mit Premiumaccount. Zitat:Da wo Steam einfach punktet sind diese Wahnsinns-Sales wo man tatsächlich schnäppchen machen kann. Stichwort Winter-Sale letzten Jahres.Diese Sales sind schon seit Ewigkeiten Gang und Gebe bei Steam. Wofür ein Sonderangebot bei Neuerscheinungen, wenn ich ein paar Monate später nur mal das Kleingeldfach öffnen muss und direkt nen ganzen Haufen Spiele haben kann. Valve macht es an dieser Stelle richtig, dass sie Spiele dadurch länger interessant halten. Damit tun sie besonders Indie-Entwicklern etwas gutes, da deren Spiele dann nicht sofort wieder in der Versenkung verschwinden bzw vom drei Tage später vom neuesten CoD überrollt werden. Zitat:Bei Online-Plattformen bin ich aber nach wie vor an ihnen gebunden. In far cry 3, um es als Beispiel zu nennen, musste man sich dennoch, obwohl das ganze über Steam lief, nochmal einen Uplay sowie Uplay-Software runterladen. Das ganze is dann direkt nicht nur mit Steam sondern auch auf Ubisofts-Mist verbunden.Da trägt aber Valve keine Schuld dran. Denen geht der Ubisoft und EA Mist wahrscheinlich genauso auf die Eier. UPlay und Origin haben in ihrer bisherigen Zeit deutlich mehr Mist angestellt, als Steam. Warum dann wieder auf Valve geschossen wird ist mir Schleierhaft. Es hätte durchaus gereicht kleinere Systeme abzuschießen, als unbedingt den bis dato benutzfreundlichsten. Nachziehen hätte Steam dann sowieso müssen. Zitat:Und mein Boykott aufruf, ist ein Aufruf der seit Jahren durch die Welt hausiert, und viele schreien "jaja Boykottieren wir!!11". schlussendlich kauft sich dennoch jeder das neueste Call of Duty, Simcity und wiesienichtalleheißen.Je größer die Firma desto weniger bringen Boykott. Schau dir Apple an. Mittelmäßige Ware, überteuerter Preis und Schindluder bei Produktion und Entsorgung. Zitat:Und, der Secondhandmarkt ist quasi tot weil die heutigen Spiele einfach nicht mehr weiterverkauft werden können.Fast ebenso tot wie die Piraterie mit den betroffenen Spiele. Wenn ich etwas weiterverkaufen kann, kann ich es auch verschenken. Am besten an die ganze Welt. Zitat:In meinen Jungen Jahren hab ich viel Sims gespielt.Hättest ihr ja deine Accountdaten geben können. Zitat:Im Falle vom klassischen Flohmarkt bzw kopieren wie es früher üblich war, das dies der Industrie schadet, kann ich mir noch einreden lassen.Jaja, sollen sich andere um das Problem kümmern. Will man Piraterie verhindern verbleiben zwei Möglichkeiten. Entweder gibt man den Käufer unbeschränkten Zugriff und verbietet die Weitergabe. Oder man schränkt die Verwendung der Software ein, indem man zum Beispiel die Menge der Installtionen eingrenzt. ----------------------------- Alternativ könnte man noch versuchen zu sagen. Ich verkaufe von Account zu Account. Dann müsste aber das Spiel wieder ein Mindestalter haben. Temporär illegal macht es aber nicht legal, weshalb ihr letztlich auf euren Problem sitzen bleibt. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - TheDuriel - 06.02.2013, 11:52 was hatt: Zitat:Will man Piraterie verhindern verbleiben zwei Möglichkeiten. mit: Zitat:Entweder gibt man den Käufer unbeschränkten Zugriff und verbietet die Weitergabe.zu tun? ja ich mein die frage ernst RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Douki - 06.02.2013, 12:44 Ich finde die sollten sich da ganz gepflegt raushalten. Was Valve anbietet ist nicht nur Software sondern auch eine private Dienstleistung. Zu versuchen veraltete nationale Gesetze auf die Dynamik des Internets anzuwenden empfinde ich als Unfug. So legt sich Deutschland nur Steine in den Weg, wie man am Fall GEMA sehen kann. Vor allem präsentiert sich Deutschland als fortschritlicher Global Player; kommt aber mit der Gesetzeslage dem internationalen Markt nicht hinterher. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - MianArkin - 06.02.2013, 12:59 Zitat:Entweder gibt man den Käufer unbeschränkten Zugriff und verbietet die Weitergabe. Dadurch lässt sich keine Softwarepiraterie verhindern XD. Die Handlungen von Steam und Konsorten ziehlen auf die breite Spielerschaft, also auf den Normalen Endverbraucher der seine Produkte Legal erwirbt. Wenn du kein Geld ausgeben willst und einen Dreck auf Multiplayer gibst bekommst du faktisch jedes Spiel "Kostenlos" auf "Speziellen" Internetseiten. Zitat:Hier wird aber auf Valve gschossen und die sind einfach das falsche Ziel für so eine Aktion. Dafür ist Steam einfach zu Kundenfreundlich. Das "Kundenfreundlich" müsstest du mir u.U genauer erklären, denn davon habe ich bisher nichts mitbekommen. Zitat:Da trägt aber Valve keine Schuld dran. Denen geht der Ubisoft und EA Mist wahrscheinlich genauso auf die Eier. UPlay und Origin haben in ihrer bisherigen Zeit deutlich mehr Mist angestellt, als Steam. Zwischen den genannten Vertriebs/Registrierungssystemen gibt es kaum einen Unterschied. Bei allen wird man übers Ohr gehauen und Ver(arscht)albert. Weshalb sollte man auf kleinere Systeme gehen? Bildet die Größe eines Systems einen Schutz vor Klagen oder Zurechtweisungen? Zitat:Fast ebenso tot wie die Piraterie mit den betroffenen Spiele. Wenn ich etwas weiterverkaufen kann, kann ich es auch verschenken. Am besten an die ganze Welt. Entschuldige, aber es ging darum ein Legal erworbenes Spiel abzugeben (ob gegen Geld oder Kostenfrei als Geschenk tut nichts zur Sache). Der Letzte Satz scheint mir aber so, als würdest du dies mit Softwarepiraterie gleichsetzen. Bedenke das Software (m.M.n irrelevant ob in Disc- oder Downloadform) Eigentum von dir ist, wie ein Auto. Du darfst das Auto nicht nachbauen und als VW/Opel/Mercedes.. verkaufen, jedoch kannst du den Orginalwagen verschachern. Ich sehs schon kommen, irgendwann darf man nichmal mehr seinen alten Fernsehr verkaufen, da man ja nur das "Nutzungsrecht" hat oder der Hersteller meint das sowas ja Illegal wäre (Macht schließlich seinen Neugeräten konkurenz und er selbst verdient nix an einem Gebrauchtverkauf). (06.02.2013)Douki schrieb: Ich finde die sollten sich da ganz gepflegt raushalten. Was Valve anbietet ist nicht nur Software sondern auch eine private Dienstleistung. Zu versuchen veraltete nationale Gesetze auf die Dynamik des Internets anzuwenden empfinde ich als Unfug. So legt sich Deutschland nur Steine in den Weg, wie man am Fall GEMA sehen kann. Vor allem präsentiert sich Deutschland als fortschritlicher Global Player; kommt aber mit der Gesetzeslage dem internationalen Markt nicht hinterher. Im Endeffekt sind diese Vertiebsmethoden genau das was sich die GEMA wünscht. Was für eine Dienstleistung bietet dir Steam ausser der Software denn an? Meine Einkäufe bringen sie mir nicht nach Hause und von der Steuererklärung fang ich besser garnicht erst an . Internationaler Markt bedeutet also Entmündigung des Kunden zur Profitmaximierung von Konzernen? Wenn Deutschland da nicht mitaufspringt empfinde ich es nicht als Tragödie . RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Kato-San - 06.02.2013, 13:23 Also das mit der kaputten CD heutzutage, da kann man ja wenigstens das Spiel neu downloadern, soweit ich weiss. Außerdem muss ja heutzutage jeder Internet haben um die meisten Spiele nutzen zu können =( Also ich finde einige Dinge sind ja schon logisch, wenn man bedenkt, wie schnell man heutzutage ein Spiel durch hat und dann dem nächsten geben kann. Da habe ich nichts dagegen, wenn sich die Leute so das Spiel kaufen müssen, dass die Firma letzendlich was abkriegt davon. Da nerven mich die ganzen Downloadzusätze mehr, die man mit Geld rteischalten muss und kaufe mir lieber ne Erweiterung. Also das einzigste, was ich glaube, was einem von Piraterie abhalten kann sind die ganzen Multiplayergeschichten oder andere Inhalte, die man nur mit Onlineverbindung machen kann. Ansonsten gibt es wohl für jedes offline-spiel mindestens im Singleplayer irgend nen hack oder so. btw, Einschränkungen sind immer dumm, wenn ich ein Spiel kaufe, will ich das auch 100% benutzen und das auch nach dem 100ten Install. Also in dem Fall soll von mir aus ruhig Steam gewinnen, denn wenn ein Spiel gut ist, zahlt man natürlich auch dafür und wenn man immer das neueste haben muss, muss man auch damit rechnen, mehr zu zahlen. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - kommo1 - 06.02.2013, 13:50 (06.02.2013)MianArkin schrieb: Was für eine Dienstleistung bietet dir Steam ausser der Software denn an?Die Frage stellst du jetzt nicht wirklich, oder? Kostenloser Service, Updates, Clouding von Spielen, das Community-System, die Möglichkeit des Onlineeinkaufes, der dämliche Steambrowser, vereinfachtes Modding und Serverhosting durch Standardtisierungen.... der ganze Quatsch kostet ein Schweinegeld und wir bekommen ihn für Lau, ohne dass sich die Preise für Spiele signifikant nach oben geändert hätten oder dass wir für Steam extra zahlen müssten. (06.02.2013)MianArkin schrieb:Nein, durchaus nicht. Es ging mir dabei um die Hintergründe der Accountgebundenheit. Als Steam noch kleiner war, konnte es sich Valve einfach noch nicht leisten einen Second-Hand-System aufzuziehen. Zu viel Aufwand für 0 Profit.Zitat:Fast ebenso tot wie die Piraterie mit den betroffenen Spiele. Wenn ich etwas weiterverkaufen kann, kann ich es auch verschenken. Am besten an die ganze Welt. Als Ersatz kam dann später das Gift-System, welches freudig angenommen wurde und mit dem Steam auch noch was von dem Handel abhaben konnte. Zitat:Bedenke das Software (m.M.n irrelevant ob in Disc- oder Downloadform) Eigentum von dir ist, wie ein Auto.Das ist deine Meinung. Wenns wirklich so wäre, gäbe es dieses Debakel aber nicht. Das Erwerben von Nutzungsrechten hat immer noch nichts mit den Erwerben von Waren zu tun. Mit Software-DLs ist das etwas in ne rechtliche Grauzone gewandert, welche noch nicht weltweit auf demselben Stand ist. Solange das der Fall ist stehen wir Deutschen einfach auf verlorenem Posten. RE: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve - Wondi - 06.02.2013, 13:51 Die Piraterie ist, ähnlich wie im Musiksektor, niemals auszulöschen. Allerdings kann man sie eindämmen. Jedoch sind repressive Methoden wie Accountaktivierungen und Onlinezwang der falsche Weg. Spannende Produkte, ausgereifte Spiele (alles, was man patchen muss, ist im Grunde mangelhafte Ware), anständiger Kundensupport und gerechtfertigte Preise wären der richtige Schritt. Dann kaufen auch wieder mehr Leute die Spiele. Ansonsten habe ich eine Kopie des Spiels erstanden, und ich muss, verdammt noch mal, das Recht haben, diese auch weiterverkaufen zu können. Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, kann ich sie verkaufen, wie es mir beliebt. Alles andere, etwa die Festschreibung eines Titels auf meinen Namen, ist ein Rechtsbruch. |