Ich frag jetzt besonders die sportlichen bronies. Nextes Jahr als brony Gruppe, bei der 24h Stunden Radtour am Nürbürgring mit zu machen. Wir bräuchten halt für jeden ein Fahrad Trickot, über bronies.de, mindestens zwei gute Rennräder und gut Kondition.
Nach jede Runde wird sich abgewechselt.
Eine Runde hat 10km.
Was würdet ihr davon halten?
Teamname wäre dan halt Bronies.de
Die Anmeldung sieht so aus
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24h-Einzelfahrer MTB und Rad
Einzelfahrer 24h-Radrennen mit Box
Einzelfahrer 24h-Radrennen ohne Box, aber mit Parzelle
Einzelfahrer 24h-MTB-Rennen mit Box
Einzelfahrer 24h-MTB-Rennen ohne Box, aber mit Parzelle
24h-Teams MTB und Rad
24h-Radrennen
24h 8er-Team mit Box
24h 8er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
24h 4er-Team mit Box
24h 4er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
24h 2er-Team mit Box
24h 2er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
24h-MTB-Rennen
24h 8er-Team mit Box
24h 8er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
24h 4er-Team mit Box
24h 4er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
24h 2er-Team mit Box
24h 2er-Team ohne Box, aber mit Parzelle
Die AGB:
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Rad am Ring 2013 Teilnahmebedingungen/AGBs
1) Veranstalter/Organisationsleitung
a) Rad am Ring ist Teil des Events Rad&Run am Ring und wird von einer Veranstaltungsgemeinschaft, bestehend aus dem RC Herschbroich und der eventwerkstatt GmbH organisiert.
b) Organisationsleitung: Hanns Martin Fraas (eventwerkattt GmbH, Vaihingen Enz), Willi Schüller (RC Herschbroich, Adenau)
c) Rennleitung: Alexander Donike (Düren)
2) Teilnahme Voraussetzungen
a) allgemein
Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
* Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular (online, per Fax oder per Post)
* Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
* der Akzeptanz von Teilnahmebedingungen/ AGBs
* Vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
* Vollständige Anbringung von Startnummern. Das Umknicken oder abreißen kann zur Disqualifikation führen.
b) Fitness-Voraussetzungen
* Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.
c) Jugendliche
* Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Bei den 24h-Rennen ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich. Bei Jedermann-Rennen und Tourenfahren gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. (siehe auch 2.d. bis 2.f.)
d) Jedermann-Rennen
* Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Veranstaltungstag). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch die Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen.
* Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
* Rad-Touristik-Fahrer (keine RTF-Punkte)
* Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
* Amateurrennsportler mit Lizenz, die maximal der C-Klasse oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
* Die Teilnahme von Lizenzfahrern, die höher als C-Klasse eingestuft sind, ist aus Gründen der Vermarktung möglich. Diese Fahrer werden gesondert gewertet. Ihre Platzierungen fließen nicht in die Wertung des Jedermannrennens ein.
* Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
* Bei Sammelanmeldungen (z.B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.
e) Nordschleifen-Tourenfahren
* Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Veranstaltungstag). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch die Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen.
* Bei Sammelanmeldungen (z.B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.
f) 24h-Rennen
* Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen.
* Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Stichtag hierfür ist der erste Veranstaltungstag von Rad am Ring. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind werden, in der AK Männer/Frauen gewertet.
3) Haftung/Einwilligung (gilt für Teilnehmer aller Disziplinen)
a) Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen/AGBs zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.
b) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko!
c) Das Befahren und Betreten des Veranstaltungsgeländes, insbesondere der Rennstrecke, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung
1. des Veranstalters sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter und/oder Mitglieder
2. des Streckenbetreibers / Rennstreckeneigentümers
3. der Marshalls/ Sportwarte
4. der Renn- und Servicedienste
5. aller anderen Personen/Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
6. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller unter 1 bis 5 genannten Personen und Institutionen
d) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen beruhen.
e) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren
f) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
g) Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
h) Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.
i) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
j) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen die Rennordnung verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
4) Auflagen der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH
a) Einschlagen von Erdnägeln
Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o.ä.) Bereichen strengstens untersagt. Schäden die durch das Einschlagen von Erdnägeln entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
b) Tiere
Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.
c) Fahren ohne Fahrerlaubnis, Skateboards
Das Benutzen von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten, nach deutschen Vorschriften aber versicherungspflichtigen Transportmitteln ist verboten.
d) Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden (keine Verwendung von Gartenschläuchen etc.)
e) Einhaltung der behördlichen Lärmschutzauflagen
Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch Lautsprecher-verstärkte Musik etc. und das Laufen lassen von Motoren etc. zu unterlassen. Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer den Schaden nachzuweisen.
f) Fliegende Bauten, Zelte, Bühnen
Fliegende Bauten mit einer Mindesthöhe von 5m, die dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden, sind grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Zelte ab einer Grundfläche von 75m², Fahrgeschäfte und Bühnen, wenn ihre Grundfläche mindestens 100m² umfasst, ihre Fußbodenhöhe mehr als 1,50m und ihre Höhe einschließlich Überdachungen und Aufbauten mehr als 5m beträgt.
g) Umweltschutz
Die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Immissionsschutz. Die Vorgaben der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH im Merkblatt „Umweltschutzhinweise für die Rennteams“ sind in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.
5) Materialbestimmungen Jedermann-Rennen und
24h-Rennen
a) Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind
b) ausdrücklich nicht zugelassen:
* Scheibenräder vorn und/oder hinten
* Zeitfahrlaufräder (auch "fore spokes")
* Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
* Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
* Fahrradanhänger aller Art
* Packtaschen und andere Zuladungen
* Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechliche Materialien
* Einräder
* Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
* Tandems (ausgenommen Sonderwertung)
* Handbikes
c) Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Radrennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht angehalten und/oder aus der Wertung genommen werden.
d) Mountainbikes, Trekking- und Stadträder sind ausdrücklich zugelassen. Es erfolgt hierfür aber keine gesonderte Wertung.
6) Materialbestimmungen Nordschleifen-Tourenfahren
a) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind
b) ausdrücklich nicht zugelassen:
* Fahrradanhänger aller Art
* Pack- und Satteltaschen und andere Zuladungen
* Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich sind
* Einräder
* Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
* Handbikes
7) Gefahrenhinweise: Absperrungen/ Kreuzungsverkehr
* Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer, Begleitpersonen und Zuschauer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer oder Teilnehmer mit „Fahrpause" die Strecke betreten oder befahren. Vor allem an den Streckenrändern im Bereich Grand Prix-Strecke ist deshalb besondere Umsicht geboten.
* Durch den Wechselbetrieb bei den 24h-Rennen entsteht zusätzliches Gefahrenpotenzial, auf das sich alle Radrennfahrer einstellen müssen. Unerwartete Richtungswechsel von Teilnehmern, unerwartetes Bremsen oder Betrieb am Streckenrand gehören beispielsweise dazu.
8) Streckenführung
* Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand Prix-Strecke. In den Streckenpassagen, in denen sich Strecken trennen oder wieder zusammengeführt werden, ist mit entsprechender Umsicht zu fahren.
* Sollte ein Teilnehmer erstmals bei Nacht zum Einsatz kommen (24h-Rennen), muss er sich die Streckenführung und –Beschaffenheit mindestens im Bereich der Grand Prix-Strecke bei Tageslicht anschauen und sich etwaige Gefahrenpunkte und deren Kennzeichnung merken.
* Informationen, die zur Strecke im Rahmen der Fahrerbesprechung gegeben werden, zählen zum Reglement.
9) Wildwechsel
Wildwechsel kann auf der Rennstrecke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
10) Absage der Veranstaltung wegen „höherer Gewalt"
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
11) BDR-Reglement (gilt für Jedermann-Rennen und 24h-Rennen)
Grundlage des Reglements sind die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „Straße" des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR). Mit seiner Meldung erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an.
12) German Cycling Cup-Reglement
Für das 75km-Radrennen und für das 150 km-Radrennen gelten zudem die Bestimmungen des German Cycling Cup.
13) Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung
* Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
* Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Rennmaschinen ist dagegen nur unter Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. Wer sich vom Begleitfahrzeug zum Ziel transportieren lässt, erhält beim 24h-Rennen eine Zeitstrafe (genaue Angaben vor Ort in der Teambesprechung), beim Jedermann-Rennen erfolgt eine Disqualifikation.
14) Fahrordnung
* Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
* Abdrängen, Abziehen, Anschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
15) Strafen
Es sind folgende Strafen bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement möglich:
* Verwarnung
* Zeitstrafe
* Verlust einer Runde
* Disqualifikation
16) Wertungen
a) Wertungen 24h-Radrennen und MTB
* Einzelfahrer (Männer)
* Einzelfahrerinnen (Frauen)
* 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 2er-Teams Frauen
* 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 4er-Teams Frauen
* 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 8er-Teams Frauen
b) Altersklassen Einzelfahrer 24h-Rennen
Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet. Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse wird dabei durch das Geburtsdatum bestimmt.
* Männer/Frauen m/w 1984-1995
* Master 1 m/w 1973-1983
* Master 2 m/w 1963-1972
* Master 3 m/w 1953-1962
* Master 4 m/w 1952 und älter
c) Altersklassen 24h-Teams
24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.
* Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
* Master 1 m/w bis 40 Jahre
* Master 2 m/w bis 50 Jahre
* Master 3 m/w bis 60 Jahre
* Master 4 m/w ab 61 Jahre
d) Altersklassen/ Wertung Jedermann
Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen gewertet:
* Jugend m/w 1997 und jünger
* Junioren m/w 1995-1996
* Männer/Frauen m/w 1984-1994
* Master 1 m/w 1973-1983
* Master 2 m/w 1963-1972
* Master 3 m/w 1953-1962
* Master 4 m/w 1952 und älter
e) Teamwertung Jedermann-Rennen
(gilt nicht für 25 km-Rennen)
* Für die Teamwertung beträgt die Mannschaftsstärke mindestens 4 und maximal 7 Fahrer. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich.
* Die Mannschaftswertung bei einem Rennen wird durch Addition der Einzelfahrzeiten (netto) der besten 4 Mannschaftsmitglieder erstellt. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet die geringere Platzzahl der gewerteten Fahrer eines Teams. Besteht dann immer noch Gleichstand, gibt die bessere Tagesplatzierung des besten Fahrers der Mannschaft den Ausschlag.
* Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe hier). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw.
17) Helm
* Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.).
* Fahren ohne Helm wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
18) Startnummern
Die Teilnehmer erhalten Lenker und Rückennummern. Diese sind gut sichtbar anzubringen. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation führen.
19) Anmeldebestätigung
Anmelde-Bestätigung: Bei Online-Anmeldungen erfolgt keine weitere postalische Bestätigung außer die des Systems (Ausdruck-Fenster und E-Mail). Alle notwendigen Informationen stehen auf http://www.radamring.de .
20) Nichtantritt, Umbuchung, Rücktritt, Ausfall, Ersatzteilnehmer
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich nachfolgender Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
b) Bearbeitungsgebühr im Falle einer Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
* Jedermannrennen/ Tourenfahrer € 10
* 24h Rennen Einzelfahrer € 10
* 24h Rennen 2er- Team € 15
* 24h Rennen 4er- Team € 25
* 24h Rennen 8er Team € 25
c) Erfolgt ein Rücktritt danach oder tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
d) Umbuchungen
* Bei allen Umbuchungen werden € 10,00 Bearbeitungsgebühr fällig, außer bei Umbuchungen innerhalb des Jedermannrennens z.B. 75 km- auf 150 km- Jedermannrennen. In diesem Fall werden 5,00 € Umbuchungsgebühr fällig. (Auch am Veranstaltungstag)
* Umbuchungen auf einen Ersatzteilnehmer am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des Ur- Teilnehmers vorliegt. Eine 2. Übergabe des Startplatzes ist nicht möglich.
* Erfolgt eine Umbuchung weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung auf eine geringerwertige Disziplin, verfällt der Mehrbetrag.
e) Rücklast
Im Falle einer Rücklastschrift (z. Bsp. wegen Nicht-Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift durch den Teilnehmer) wird für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von € 10,00 pro Rücklastschrift berechnet.
f) Höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
21) Zeitnahme und Transponder
a) Pfand und Preise
Die Zeitnahme erfolgt mit einem aktiven Transponder. Dieser Transponder ist unverkäuflich und muss geliehen werden! Die Leihgebühr ist im Teilnahmepreis einkalkuliert. Der Transponder wird bei der Startunterlagenausgabe gegen ein Pfand von 40,00 € ausgehändigt. Wird der Transponder während der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeiten des Bereichs der Startunterlagenausgabe vom Athleten zurückgegeben, wird das Pfand zurückerstattet.
b) Transponder Befestigung
Jeder Teilnehmer (jedes Team) erhält für die Anbringung des Transponders am Fußgelenk ein Klettband oder der Transponder ist mit der Lenkernummer bereits verbunden. Für alternative Befestigungsvarianten übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung. Kontakt mit Metall ist unbedingt zu vermeiden. Sollte ein Transponder den Zeitnahmeimpuls aufgrund kreativer Befestigung nicht abgeben, verliert das Team (der Fahrer) ggf. die entsprechende Runde.
c) Kontroll-Technik
Neben Kontrollen durch Marshalls und Organisatoren wird die Strecke an mehreren Stellen über Kontroll-Schleifen überwacht. Sollte ein Transponder-Impuls an einer Kontroll-Schleife fehlen, wird dem Team (Fahrer) die Runde gestrichen.
d) Einspruch gegen das Ergebnis
Einsprüche gegen das Ergebnis sind binnen 8 Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.
Eventuelle Änderungen des Ergebnisses werden bis spätestens 14 Tagen nach der Veranstaltung veröffentlicht.
22) Leistungen des Veranstalters
a) Abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand Prix-Strecke)
b) Individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem (sofern Disziplin mit Zeitnahme)
c) Startnummer und Sicherheitsnadeln
d) Programmheft/ Startinformationen
e) Zeitnahme-Monitore im Bereich Fahrerlager (24h-Rennen)
f) Individueller W-LAN Zugang zum Zeitnahmerechner. Mit WLAN-fähigem Rechner können so alle Zeiten permanent beobachtet werden (24h-Rennen)
g) Technischer Service im Grand Prix-Fahrerlager
h) Verpflegung in verschiedenen Verpflegungszonen
i) Begleitfahrzeuge
j) Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
k) Toiletten, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
l) Finisher-Urkunde vor Ort oder als PDF abrufbar
m) Medaille (nur 24h-Rennen)
n) Internet-Ergebnisdienst
o) Camping für 24h-Radrennen im Fahrerlager
p) Team-Stellplatz im Fahrerlager für Teilnehmer des 24h Radrennens
q) Physio-Service (gegen Entgelt)
r) Eintritt Expo (für alle)
23) Teilnahmegebühren
Disziplinen/Distanzen
bis 31.01.2013
bis 19.08.2013
Nachmeldegebühr
24h 8er-Team mit Boxenplatz
800,00 €
850,00 €
80,00 €
24h 8er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
700,00 €
750,00 €
80,00 €
24h 4er-Team mit Boxenplatz
410,00 €
460,00 €
50,00 €
24h 4er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
360,00 €
400,00 €
50,00 €
24h 2er-Team mit Boxenplatz
230,00 €
260,00 €
30,00 €
24h 2er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
200,00 €
230,00 €
30,00 €
Einzelfahrer 24h mit Boxenplatz
130,00 €
150,00 €
20,00 €
Einzelfahrer 24h ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
100,00 €
120,00 €
20,00 €
Teilnahmegebühren Jedermannrennen 2013
Disziplinen/Distanzen
bis 30.04.2013
bis 19.08.2013
Nachmeldegebühr
Jedermann-Rennen 150 km
44,00 €
51,00 €
10,00 €
Jedermann-Rennen 75 km
44,00 €
51,00 €
10,00 €
Jedermann-Rennen 25 km
34,00 €
34,00 €
10,00 €
Nordschleifen-Tourenfahren
18,00 €
20,00 €
5,00 €
Nordschleifen-Tourenfahren unter 16 J
10,00 €
12,00 €
5,00 €
Fragt mich nicht warum da immer 3 Preise sind
1) Veranstalter/Organisationsleitung
a) Rad am Ring ist Teil des Events Rad&Run am Ring und wird von einer Veranstaltungsgemeinschaft, bestehend aus dem RC Herschbroich und der eventwerkstatt GmbH organisiert.
b) Organisationsleitung: Hanns Martin Fraas (eventwerkattt GmbH, Vaihingen Enz), Willi Schüller (RC Herschbroich, Adenau)
c) Rennleitung: Alexander Donike (Düren)
2) Teilnahme Voraussetzungen
a) allgemein
Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
* Ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular (online, per Fax oder per Post)
* Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
* der Akzeptanz von Teilnahmebedingungen/ AGBs
* Vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
* Vollständige Anbringung von Startnummern. Das Umknicken oder abreißen kann zur Disqualifikation führen.
b) Fitness-Voraussetzungen
* Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.
c) Jugendliche
* Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Bei den 24h-Rennen ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich. Bei Jedermann-Rennen und Tourenfahren gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. (siehe auch 2.d. bis 2.f.)
d) Jedermann-Rennen
* Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Veranstaltungstag). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch die Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen.
* Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
* Rad-Touristik-Fahrer (keine RTF-Punkte)
* Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
* Amateurrennsportler mit Lizenz, die maximal der C-Klasse oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
* Die Teilnahme von Lizenzfahrern, die höher als C-Klasse eingestuft sind, ist aus Gründen der Vermarktung möglich. Diese Fahrer werden gesondert gewertet. Ihre Platzierungen fließen nicht in die Wertung des Jedermannrennens ein.
* Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
* Bei Sammelanmeldungen (z.B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.
e) Nordschleifen-Tourenfahren
* Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Veranstaltungstag). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch die Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen.
* Bei Sammelanmeldungen (z.B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.
f) 24h-Rennen
* Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen.
* Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Stichtag hierfür ist der erste Veranstaltungstag von Rad am Ring. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind werden, in der AK Männer/Frauen gewertet.
3) Haftung/Einwilligung (gilt für Teilnehmer aller Disziplinen)
a) Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen/AGBs zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.
b) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko!
c) Das Befahren und Betreten des Veranstaltungsgeländes, insbesondere der Rennstrecke, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung
1. des Veranstalters sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter und/oder Mitglieder
2. des Streckenbetreibers / Rennstreckeneigentümers
3. der Marshalls/ Sportwarte
4. der Renn- und Servicedienste
5. aller anderen Personen/Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
6. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller unter 1 bis 5 genannten Personen und Institutionen
d) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen beruhen.
e) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren
f) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
g) Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
h) Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.
i) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u.a. im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.
j) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen die Rennordnung verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
4) Auflagen der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH
a) Einschlagen von Erdnägeln
Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o.ä.) Bereichen strengstens untersagt. Schäden die durch das Einschlagen von Erdnägeln entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
b) Tiere
Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.
c) Fahren ohne Fahrerlaubnis, Skateboards
Das Benutzen von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten, nach deutschen Vorschriften aber versicherungspflichtigen Transportmitteln ist verboten.
d) Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden (keine Verwendung von Gartenschläuchen etc.)
e) Einhaltung der behördlichen Lärmschutzauflagen
Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch Lautsprecher-verstärkte Musik etc. und das Laufen lassen von Motoren etc. zu unterlassen. Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer den Schaden nachzuweisen.
f) Fliegende Bauten, Zelte, Bühnen
Fliegende Bauten mit einer Mindesthöhe von 5m, die dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden, sind grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Zelte ab einer Grundfläche von 75m², Fahrgeschäfte und Bühnen, wenn ihre Grundfläche mindestens 100m² umfasst, ihre Fußbodenhöhe mehr als 1,50m und ihre Höhe einschließlich Überdachungen und Aufbauten mehr als 5m beträgt.
g) Umweltschutz
Die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Immissionsschutz. Die Vorgaben der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH im Merkblatt „Umweltschutzhinweise für die Rennteams“ sind in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.
5) Materialbestimmungen Jedermann-Rennen und
24h-Rennen
a) Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind
b) ausdrücklich nicht zugelassen:
* Scheibenräder vorn und/oder hinten
* Zeitfahrlaufräder (auch "fore spokes")
* Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
* Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
* Fahrradanhänger aller Art
* Packtaschen und andere Zuladungen
* Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechliche Materialien
* Einräder
* Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
* Tandems (ausgenommen Sonderwertung)
* Handbikes
c) Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Radrennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht angehalten und/oder aus der Wertung genommen werden.
d) Mountainbikes, Trekking- und Stadträder sind ausdrücklich zugelassen. Es erfolgt hierfür aber keine gesonderte Wertung.
6) Materialbestimmungen Nordschleifen-Tourenfahren
a) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind
b) ausdrücklich nicht zugelassen:
* Fahrradanhänger aller Art
* Pack- und Satteltaschen und andere Zuladungen
* Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich sind
* Einräder
* Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
* Handbikes
7) Gefahrenhinweise: Absperrungen/ Kreuzungsverkehr
* Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer, Begleitpersonen und Zuschauer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer oder Teilnehmer mit „Fahrpause" die Strecke betreten oder befahren. Vor allem an den Streckenrändern im Bereich Grand Prix-Strecke ist deshalb besondere Umsicht geboten.
* Durch den Wechselbetrieb bei den 24h-Rennen entsteht zusätzliches Gefahrenpotenzial, auf das sich alle Radrennfahrer einstellen müssen. Unerwartete Richtungswechsel von Teilnehmern, unerwartetes Bremsen oder Betrieb am Streckenrand gehören beispielsweise dazu.
8) Streckenführung
* Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand Prix-Strecke. In den Streckenpassagen, in denen sich Strecken trennen oder wieder zusammengeführt werden, ist mit entsprechender Umsicht zu fahren.
* Sollte ein Teilnehmer erstmals bei Nacht zum Einsatz kommen (24h-Rennen), muss er sich die Streckenführung und –Beschaffenheit mindestens im Bereich der Grand Prix-Strecke bei Tageslicht anschauen und sich etwaige Gefahrenpunkte und deren Kennzeichnung merken.
* Informationen, die zur Strecke im Rahmen der Fahrerbesprechung gegeben werden, zählen zum Reglement.
9) Wildwechsel
Wildwechsel kann auf der Rennstrecke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
10) Absage der Veranstaltung wegen „höherer Gewalt"
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
11) BDR-Reglement (gilt für Jedermann-Rennen und 24h-Rennen)
Grundlage des Reglements sind die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „Straße" des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR). Mit seiner Meldung erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an.
12) German Cycling Cup-Reglement
Für das 75km-Radrennen und für das 150 km-Radrennen gelten zudem die Bestimmungen des German Cycling Cup.
13) Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung
* Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
* Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Rennmaschinen ist dagegen nur unter Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. Wer sich vom Begleitfahrzeug zum Ziel transportieren lässt, erhält beim 24h-Rennen eine Zeitstrafe (genaue Angaben vor Ort in der Teambesprechung), beim Jedermann-Rennen erfolgt eine Disqualifikation.
14) Fahrordnung
* Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
* Abdrängen, Abziehen, Anschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
15) Strafen
Es sind folgende Strafen bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement möglich:
* Verwarnung
* Zeitstrafe
* Verlust einer Runde
* Disqualifikation
16) Wertungen
a) Wertungen 24h-Radrennen und MTB
* Einzelfahrer (Männer)
* Einzelfahrerinnen (Frauen)
* 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 2er-Teams Frauen
* 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 4er-Teams Frauen
* 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
* 8er-Teams Frauen
b) Altersklassen Einzelfahrer 24h-Rennen
Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet. Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse wird dabei durch das Geburtsdatum bestimmt.
* Männer/Frauen m/w 1984-1995
* Master 1 m/w 1973-1983
* Master 2 m/w 1963-1972
* Master 3 m/w 1953-1962
* Master 4 m/w 1952 und älter
c) Altersklassen 24h-Teams
24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.
* Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
* Master 1 m/w bis 40 Jahre
* Master 2 m/w bis 50 Jahre
* Master 3 m/w bis 60 Jahre
* Master 4 m/w ab 61 Jahre
d) Altersklassen/ Wertung Jedermann
Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen gewertet:
* Jugend m/w 1997 und jünger
* Junioren m/w 1995-1996
* Männer/Frauen m/w 1984-1994
* Master 1 m/w 1973-1983
* Master 2 m/w 1963-1972
* Master 3 m/w 1953-1962
* Master 4 m/w 1952 und älter
e) Teamwertung Jedermann-Rennen
(gilt nicht für 25 km-Rennen)
* Für die Teamwertung beträgt die Mannschaftsstärke mindestens 4 und maximal 7 Fahrer. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich.
* Die Mannschaftswertung bei einem Rennen wird durch Addition der Einzelfahrzeiten (netto) der besten 4 Mannschaftsmitglieder erstellt. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet die geringere Platzzahl der gewerteten Fahrer eines Teams. Besteht dann immer noch Gleichstand, gibt die bessere Tagesplatzierung des besten Fahrers der Mannschaft den Ausschlag.
* Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe hier). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw.
17) Helm
* Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.).
* Fahren ohne Helm wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
18) Startnummern
Die Teilnehmer erhalten Lenker und Rückennummern. Diese sind gut sichtbar anzubringen. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation führen.
19) Anmeldebestätigung
Anmelde-Bestätigung: Bei Online-Anmeldungen erfolgt keine weitere postalische Bestätigung außer die des Systems (Ausdruck-Fenster und E-Mail). Alle notwendigen Informationen stehen auf http://www.radamring.de .
20) Nichtantritt, Umbuchung, Rücktritt, Ausfall, Ersatzteilnehmer
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich nachfolgender Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
b) Bearbeitungsgebühr im Falle einer Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
* Jedermannrennen/ Tourenfahrer € 10
* 24h Rennen Einzelfahrer € 10
* 24h Rennen 2er- Team € 15
* 24h Rennen 4er- Team € 25
* 24h Rennen 8er Team € 25
c) Erfolgt ein Rücktritt danach oder tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
d) Umbuchungen
* Bei allen Umbuchungen werden € 10,00 Bearbeitungsgebühr fällig, außer bei Umbuchungen innerhalb des Jedermannrennens z.B. 75 km- auf 150 km- Jedermannrennen. In diesem Fall werden 5,00 € Umbuchungsgebühr fällig. (Auch am Veranstaltungstag)
* Umbuchungen auf einen Ersatzteilnehmer am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des Ur- Teilnehmers vorliegt. Eine 2. Übergabe des Startplatzes ist nicht möglich.
* Erfolgt eine Umbuchung weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung auf eine geringerwertige Disziplin, verfällt der Mehrbetrag.
e) Rücklast
Im Falle einer Rücklastschrift (z. Bsp. wegen Nicht-Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift durch den Teilnehmer) wird für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von € 10,00 pro Rücklastschrift berechnet.
f) Höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
21) Zeitnahme und Transponder
a) Pfand und Preise
Die Zeitnahme erfolgt mit einem aktiven Transponder. Dieser Transponder ist unverkäuflich und muss geliehen werden! Die Leihgebühr ist im Teilnahmepreis einkalkuliert. Der Transponder wird bei der Startunterlagenausgabe gegen ein Pfand von 40,00 € ausgehändigt. Wird der Transponder während der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeiten des Bereichs der Startunterlagenausgabe vom Athleten zurückgegeben, wird das Pfand zurückerstattet.
b) Transponder Befestigung
Jeder Teilnehmer (jedes Team) erhält für die Anbringung des Transponders am Fußgelenk ein Klettband oder der Transponder ist mit der Lenkernummer bereits verbunden. Für alternative Befestigungsvarianten übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung. Kontakt mit Metall ist unbedingt zu vermeiden. Sollte ein Transponder den Zeitnahmeimpuls aufgrund kreativer Befestigung nicht abgeben, verliert das Team (der Fahrer) ggf. die entsprechende Runde.
c) Kontroll-Technik
Neben Kontrollen durch Marshalls und Organisatoren wird die Strecke an mehreren Stellen über Kontroll-Schleifen überwacht. Sollte ein Transponder-Impuls an einer Kontroll-Schleife fehlen, wird dem Team (Fahrer) die Runde gestrichen.
d) Einspruch gegen das Ergebnis
Einsprüche gegen das Ergebnis sind binnen 8 Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.
Eventuelle Änderungen des Ergebnisses werden bis spätestens 14 Tagen nach der Veranstaltung veröffentlicht.
22) Leistungen des Veranstalters
a) Abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand Prix-Strecke)
b) Individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem (sofern Disziplin mit Zeitnahme)
c) Startnummer und Sicherheitsnadeln
d) Programmheft/ Startinformationen
e) Zeitnahme-Monitore im Bereich Fahrerlager (24h-Rennen)
f) Individueller W-LAN Zugang zum Zeitnahmerechner. Mit WLAN-fähigem Rechner können so alle Zeiten permanent beobachtet werden (24h-Rennen)
g) Technischer Service im Grand Prix-Fahrerlager
h) Verpflegung in verschiedenen Verpflegungszonen
i) Begleitfahrzeuge
j) Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
k) Toiletten, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
l) Finisher-Urkunde vor Ort oder als PDF abrufbar
m) Medaille (nur 24h-Rennen)
n) Internet-Ergebnisdienst
o) Camping für 24h-Radrennen im Fahrerlager
p) Team-Stellplatz im Fahrerlager für Teilnehmer des 24h Radrennens
q) Physio-Service (gegen Entgelt)
r) Eintritt Expo (für alle)
23) Teilnahmegebühren
Disziplinen/Distanzen
bis 31.01.2013
bis 19.08.2013
Nachmeldegebühr
24h 8er-Team mit Boxenplatz
800,00 €
850,00 €
80,00 €
24h 8er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
700,00 €
750,00 €
80,00 €
24h 4er-Team mit Boxenplatz
410,00 €
460,00 €
50,00 €
24h 4er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
360,00 €
400,00 €
50,00 €
24h 2er-Team mit Boxenplatz
230,00 €
260,00 €
30,00 €
24h 2er-Team ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
200,00 €
230,00 €
30,00 €
Einzelfahrer 24h mit Boxenplatz
130,00 €
150,00 €
20,00 €
Einzelfahrer 24h ohne Boxenplatz aber mit Parzelle
100,00 €
120,00 €
20,00 €
Teilnahmegebühren Jedermannrennen 2013
Disziplinen/Distanzen
bis 30.04.2013
bis 19.08.2013
Nachmeldegebühr
Jedermann-Rennen 150 km
44,00 €
51,00 €
10,00 €
Jedermann-Rennen 75 km
44,00 €
51,00 €
10,00 €
Jedermann-Rennen 25 km
34,00 €
34,00 €
10,00 €
Nordschleifen-Tourenfahren
18,00 €
20,00 €
5,00 €
Nordschleifen-Tourenfahren unter 16 J
10,00 €
12,00 €
5,00 €
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