@Dr. Wandschrank
Ich will dir gerne erklären warum dies tatsächlich mal eine Petition ist die ich unterzeichnet habe.
Der §166 Strafgesetzbuch ist, da gehe ich mit ZerghulX überein, viel zu schwammig um der Gesellschaft zu helfen. Ganz im Gegenteil, nach dem derzeitigen Wortlaut betrachte ich ihn als potenzielle Gefahr für den Einzelnen.
Der Paragraph lässt für meinen Geschmack zu viel Raum für Einzelentscheidungen des Richters. Denn dieser befindet letztlich darüber ob die Beschimfpung des Bekenntnisses den öffentlichen Frieden gefährdet.
Was für ein Missverständnis damit einher geht kann man auch sehr gut an ZerghulX oder manchem CSU-Politiker erkennen, was jetzt nicht einmal abwertend gemeint ist. Die Beleidigung eines Gottes steht nicht unter Strafe. Nur die Beleidigung eines Bekenntnisses oder einer
Religionsgemeinschaft.
Bleibt also die Frage welche Handlungen gegen
Religionsgemeinschaften denn in der Lage sind den öffentlichen Frieden zu gefährden. Da fallen mir jetzt spontan viele Sachen ein. Allerdings sind diese Sachen alle auch schon von anderen Paragraphen abgedeckt. Das Strafgesetzbuch sieht die Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und natürlich die Straftaten selber bereits als illegal. Womit sich die Frage stellt, welchen Mehrwert der §166 dann überhaupt bringt. Ich sehe hier einen völlig unnötigen Rückgriff auf die Religiösität. Ein Überbleibsel wie es sie tausendfach im deutschen Recht gibt und welches aber nur einer gewissen Willkür die Tore öffnet, weil der Artikel bereits keinen konkreten Inhalt mehr hat. Je nachdem welchen Richter du erwischst kann der obige Paragraph entweder auf Freispruch oder auf 3 Jahre Gefägnisstrafe ausgelegt werden. Weil du "Jehova" gerufen hast.
Den Wind können wir nicht bestimmen, aber die Segel richtig setzen.
- Lucius Annaeus Seneca -