(21.10.2012)Tomson96 schrieb: Nö am Ende muss ich meines noch umändern xD
Ach was, du warst als erstes da (mit dem CutieMark) und solange du es nicht für wirtschaftliche Zwecke verwendest sollte das eigentlich kein Problem darstellen. ( Denke ich zumindest, allerdings bin ich kein Rechtswissenschaftler)