(24.10.2012)VanillaGod schrieb: Es gibt da ziemlich sicher Probleme. Nur das Ausmaß ist noch nicht bekannt.
Wir müssen mal schauen wer da Rechtlich gesehen Recherchiert.
Ich habe soeben bei dem Jugendhaus angerufen.
Es sieht folgendermaßen aus:
- Die Location wird an Volljährige vermietet (in diesem Fall Profpatsch und ich)
- Es handelt sich um eine Privatveranstaltung bei der wir uns an die Hausordnung halten müssen (kein Rauchen im Haus oder auf Gelände, Alkohol erst ab 16 etc., ruhiges Verhalten, nichts kaputtmachen, kennt man ja)
- Für Minderjährige haben wir als Volljährige die Aufsichtspflicht
Da es sich bei uns jedoch nicht um Pädagogen handelt ist ein schriftlicher Nachweis dass wir für euch als Minderjährige die Aufsichtspflicht (für später als 22/24 Uhr) übernehmen dürfen PFLICHT.
Für den Fall dass irgendjemand skeptisch ist und die Polizei ruft ist das einfach für uns eine rechtliche Sicherheit.
Daher wirklich nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern für jeden der jünger als 18 ist.Oder Schluss um 22 Uhr. Das ist dann euch überlassen
Giltet leider auch für die Mitorgas.