(09.12.2012)matzeria3 schrieb: soweit ich weiß also nur alkoholische getränke
"Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen."
§6 Gaststättengesetz
Wenn die nichts analkoholisches anbieten wird das Gesetz der Bar in 10 seconds flat den Garaus machen. Try again.
Und da du einer derjenigen warst die sich ja so wegen der "Regeln" aufgeregt haben. Ab jetzt sind wieder Leute dabei die jünger als 16 sind. Aka, so eine lokalität liegt NICHT im Rahmen des möglichen wenn man das Gesetz als Rahmenbedingung sieht.