kriegt einen Dank ausgesprochen
Ich habe nun auch den Grund für die 10 Jahre gefunden
"Der Grund ist ganz einfach.
Man darf seine Abiturklausuren erst dann einsehen, wenn die Einspruchsmöglichkeit verjährt ist.
Das ist nach 10 Jahren der Fall.
Das mag jetzt zwar befremdlich klingen, unfair auch, hat aber einen bestimmten Grund.
Auf diese Weise vermeidet man eine Flut kostspieliger und langwieriger Einsprüche und Klagen vor Verwaltungsgerichten.
Wie wäre es denn ohne? Hunderttausend Leute erheben Einsprüche wegen Einzelnen Kleinaspekten innerhalb der Bewertungen, besonders die, die durchgefallen sind.
Soviele Leute hat man gar nicht, um das alles zu bearbeiten. Hinzu kämen haufenweise Klagen bei ablehnenden Bescheiden, jahrelang streitet man sich dann darum, ob in einer Arbeit ein einzelner Aspekt ein Fehler ist oder nicht, um des Kaisers Bart sozusagen.
Das Ende wäre klar, bis die alle durchentschieden wären, hätte man bereits mehrere weitere Jahrgänge an Prüfungen gehabt, die auch solch einen Rattenschwanz nach sich ziehen würden.
Das könnte man gar nicht bewältigen, aus personellen und vor allem finanziellen Gründen.
Aus dem Grund sperrt man die Dinger solange weg, bis es zu spät ist, nochwas dagegen zu machen - was rechtlich möglich ist."
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