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25.11.2024, 07:00



Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
#1
Question  11.08.2014
A.U.B. Offline
Ponyville Pony
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Beiträge: 244
Registriert seit: 08. Aug 2014

Question  Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Gerade in der Bronygemeinde werden Unmengen an Kreativität in Fanmade items gesteckt unter anderem auch weil das offizielle Merchandise einfach nicht recht zufriedenstellend ist.
Nun wollte ich mich auf ein Gebiet beschränken, den Textildruck, wo ich mich etwas auskenne und dessen Resultate ich bei Conventions (also NICHT über Internet) verkaufen wollte. Jedoch bin ich auf ein paar Fragen gestoßen, dich ich selbst nicht beantworten konnte und für die ich gerne ein paar Meinungen und Erfahrungen einholen wollte. Grundsätzlich sehe ich 3 Probleme:

1) Urheberrecht
Nun ist Hasbro ja Eigentümer diverser Ponydesigns. Darf ich diese einfach verwenden? Müsste ich um eine Lizensierung bitten? Oder ist Hasbro das recht egal, sodass man nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" gehen kann.

Dass bei Plüschis das Problem nicht so besteht, verstehe ich, diese sind meist durch individuelle Schnittmuster entstanden, doch wie sieht es bei Customs oder gravierte Gläser aus (um ein paar Beispiele zu nennen)? Irgendwelche Erfahrungsberichte?


2) Gewerbeschein
Wenn ich nun regelmäßig auf Conventions Textildrucke verkaufen würde, würde ich dann einen Gewerbeschein benötigen? Soweit ich weiß, ist dieser von Nöten, sobald man mehr oder weniger regelmäßig eineTätigkeit ausführt, diese also eine selbstständige Tätigkeit wird.

Wie sieht es mit den vielen Vendors aus? Wer besitzt einen, wer besitzt keinen? Auch hier wären Erfahrungsberichte willkommen.


2) Motivwahl
Am besten kann man für den Textildruck Vektorengrafiken benutzen. Es gibt richtig viele Bronykünstler (vor allem auf DA), die sehr schöne Vektoren gezeichnet haben. Auch hier ist wieder die Frage: Wen muss ich um Erlaubnis fragen: Den Künstler? Klar, es wäre ziemlich fies, wenn jemand mein Werk nehmen würde und dies auf Plakate druckt und verkauft (was ich ja nicht tue), aber ist nicht eigentlich Hasbro der eigentliche Eigentümer? Müsste ich demnach nicht den Künstler UND Hasbro fragen? (womit wir wieder bei 1) wären).

Auch hier würden mich Erfahrungsberichte sehr freuen, doch ich denke, dass diese bei diesem Punkt eher rar sind.


Soweit die Problematik. Nochmal: Ich gedenke nicht einen Internetshop zu öffnen, sondern nur auf Conventions die Produkte zu vertreiben, sodass es recht unwahrscheinlich wäre eine Abmahnung von Hasbro zu bekommen, selbst wenn sie hinter den Fanmade items her wären.

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#2
12.08.2014
Salacious_Crumb Offline
Wonderbolt
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Beiträge: 1.349
Registriert seit: 20. Nov 2012

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Zu 1) Je prominenter du auftrittst desto eher wirst du entdeckt. Hasbro Mitarbeiter gehen auch auf conventions, du bist dort gelistet, somit Kennen sie dich, auch ohne mit dir gesprochen zu haben.

2) Auf jeden Fall wenn du mehr als 410 Euro einnimmt, musst du sozialabgaben zahlen und über 800 dann voll steuerpflichtig. Wenn also abzusehen ist das du da drüber kommst, und du das längerfristig machen möchtest ist ein Gewerbeschein anzuraten.

3. Motivwahl
Die meisten da Künstler werden sauer wenn ihre Vektoren, für Gewerbliche zwecke hergekommen werden. Du kannst aber eine Künstler Kontaktieren und fragen und wenn du eine Beteiligung anbietest, bist du ziemlich auf der sicheren Seite, dass es klappt.

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#3
12.08.2014
A.U.B. Offline
Ponyville Pony
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Beiträge: 244
Registriert seit: 08. Aug 2014

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
(12.08.2014)Salacious_Crumb schrieb:  2) Auf jeden Fall wenn du mehr als 410 Euro einnimmt, musst du sozialabgaben zahlen und über 800 dann voll steuerpflichtig. Wenn also abzusehen ist das du da drüber kommst, und du das längerfristig machen möchtest ist ein Gewerbeschein anzuraten.

Alles klar, Gewerbeschein ist also ein Must Have.

(12.08.2014)Salacious_Crumb schrieb:  3. Motivwahl
Die meisten da Künstler werden sauer wenn ihre Vektoren, für Gewerbliche zwecke hergekommen werden. Du kannst aber eine Künstler Kontaktieren und fragen und wenn du eine Beteiligung anbietest, bist du ziemlich auf der sicheren Seite, dass es klappt.

Das hatte ich ehrlich gesagt auch vor.

(12.08.2014)Salacious_Crumb schrieb:  Zu 1) Je prominenter du auftrittst desto eher wirst du entdeckt. Hasbro Mitarbeiter gehen auch auf conventions, du bist dort gelistet, somit Kennen sie dich, auch ohne mit dir gesprochen zu haben.

Jetzt ist aber die Frage: Wie viele haben tatsächlich Lizenzen von Hasbro und wie viele spekulieren einfach auf ihr Glück? Und viel wichtiger: Wie viele Händler sind tatsächlich schon abgemahnt worden?
Irgendwie bezweifle ich, dass Lizenzrechte günstig sind. Undecided
Inwiefern besitzt Hasbro Rechte an Vektoren von den Künstlern aus der Fangemeinschaft? (Wenn du es nicht weißt, ist nicht so schlimm, das dürften ziemlich komplizierte juristische Fragen sein)

Aber vielen Dank für das Abklären von 2/3 der Punkte.

GalaCon Impressionen (Öffnen)

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.08.2014 von A.U.B..)
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#4
12.08.2014
Railway Dash Offline
~Chief Plush~ Lokführerpony
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Beiträge: 5.850
Registriert seit: 20. Nov 2012

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Eine völlig unverbindliche Einschätzung, nur nach meinen Beobachtungen:

Ob und wann Hasbros Rechtsabteilung (wie wir ja im Falle JanAnimations gelernt haben, ist diese nicht automatisch gleichzusetzen mit der Firma selbst, sondern agiert offenbar weitgehend autark) aktiv wird, ist vermutlich Ermessenssache.

Verkaufst du im Monat sag mal zwei Poster á 10 Euro oder so, wird sie das nicht weiter interessieren. Zu klein, zu unbedeutend, das nehmen dann auch keine Anwälte an: zu geringer Streitwert, da verdient die gesamte Juristerei nichts dran.

Stellst du hingegen Plüschis oder Figuren in Großserie her und hast pro Monat paar hundert oder paar tausend Euro Umsatz, sieht die Sache schon anders aus. Dann geht es schon um ordentliche Beträge, mithin Streitwert, und wenn die Rechtsabteilung dann auf dich aufmerksam wird und du keine Lizenz hast, dürfte das sehr schnell sehr teuer werden.

Ich vermute, daß die meisten Plüschinäher tatsächlich keine Lizenz haben und "auf gut Glück" arbeiten, und da die Plüschis ja Handarbeit sind, nur vergleichsweise geringe Stückzahlen pro Näher entstehen (glaube kaum, daß es schon Fandom-Näher gibt, die bereits im drei- oder gar vierstelligen Stückzahlenbereich angelangt sind, und selbst das liegt noch deutlich unter industrieller Massenfertigung) und damit pro Näher der Streitwert einfach zu niedrig ist, drückt man als Rechteinhaber eben einfach beide Augen zu. Außerdem gibt es viele Plüschis sowieso nicht als offizielles Merch (darunter fallen die meisten Backgroundponys und sowieso alle OCs), weswegen sich Hasbro(s Rechtsabteilung) auch nicht auf Geschäftsschädigung oder entgangenen Gewinn berufen könnte.

Aber das alles ist, wie gesagt, nur meine subjektive Einschätzung des Themas, völlig unverbindlich und stellt natürlich keine (Lizenz-)Rechtsberatung dar.

[Bild: sig-tatras-01-04-2018-3.png]
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#5
13.08.2014
Salacious_Crumb Offline
Wonderbolt
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Beiträge: 1.349
Registriert seit: 20. Nov 2012

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
In Europa ist mir keiner bekannt, der als Fanmerch Anbieter so groß wurde, und eine Lizenz hat.

Whitedove hat jedoch eine, nachdem ein Brief sie freundlich darauf hingewiesen hat, das es besser für sie wäre. Klassischer c+d Brief.
Da du Tshirts anbieten willst und es in Europa mindestens einen Lizenznehmer gibt der shirts anbietet, kann es schon sein, dass dieser dich an die Rechtsabteilung "vermittelt". Auch reicht da ein unzufriedener Kunde der Petzt.
Tshirts sind auch eher klassischer Merch, da wird Hasbro vielleicht auch weniger die Augen zudrücken.

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2014 von Salacious_Crumb.)
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#6
13.08.2014
A.U.B. Offline
Ponyville Pony
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Beiträge: 244
Registriert seit: 08. Aug 2014

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Vielen Dank für die beiden Einschätzungen.

Also soweit ich das verstanden habe, wird Hasbros Rechtsabteilung recht schnell einschreiten sobald

a) Die Stückzahl und/oder der Umsatz groß wird
b) Die Ware offiziellem Merchandise nahekommt

ansonsten lohnt es sich nicht für sie.

Mal sehen, was ich jetzt mache; bei dem, was ich vorhabe, sollten beide Faktoren nicht so überwiegen.

Was mich jedoch wundert, dass Designs von beispielsweise RedBubble nicht runtergenommen werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Lizenzen besitzen und dort scheint es einiges an Umsatz zu geben...(Hot Topics besitzt Lizenzen, wenn ich mich recht entsinne)

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#7
31.08.2014
Leon Offline
Vorschläfer Adminpony
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RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Da du diesen Thread gestern beim Stammtisch erwähnt hast und da es immer wieder mal gewisse Fehlinterpretationen gibt:

zu 1.: Fanart ist urheberrechtlich gesehen immer schwierig, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich eingeordnet werden kann und es gibt in den meisten Fällen keine eindeutige Antwort. Weiterhin gibt es noch das Markenrecht, das man ebenfalls beachten muss:
So ist z.B. in Europa und USA das Wort "Rainbow Dash" als Marke für Spielzeug eingetragen, wodurch man für Spielzeug mit dieser Bezeichnung eine Lizenz bräuchte, für etwas anderes dagegen nicht.
Beim Urheberrecht gibt es die Möglichkeit der "freien Benutzung", bei der man keine Lizenz o.ä. benötigt, was z.B. bei Parodien möglich ist. Vor allem bei showakkuraten, jedoch selbst erstellten Werken ist die Situation extrem schwierig einzuschätzen.
Letztlich läuft es in vielen Fällen darauf hinaus, auf Kulanz zu hoffen, bzw. sich daran zu orientieren, wie es bei vergleichbaren Dingen, z.B. auf den jeweiligen Plattformen / Conventions gehandhabt wird.

zu 2.: Ein Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man ein Gewerbe betreibt. (Wie offensichtlich) Definitionsgemäß beinhaltet das eine Gewinnerzielungsabsicht und eine gewisse Regelmäßigkeit.
Mit konkreten Summen hat das absolut nichts zu tun, d.h. man müsste eine einmalige Aktion nicht anmelden, auch wenn du dabei z.B. 1000€ einnehmen willst, umgekehrt müsstest du ein Gewerbe anmelden, wenn du regelmäßig etwas verkaufen möchtest, auch wenn du dabei nur wenig oder keinen Gewinn machst, aber eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Je nach Interpretation ist der Übergangsbereich sehr groß.
Unabhängig davon ist die Steuerpflichtigkeit, die sich nach dem Umsatz/Gewinn richtet.

zu 3.: Zu den Vektorgrafiken: Es klingt hart, aber bei Vektorgrafiken, die nur aus einem Show-Screenshot erstellt wurden, bräuchte man lediglich eine Erlaubnis von Hasbro, nicht vom Künstler, der die Grafik erstellt hat. (Stichwort: Schöpfungshöhe) Wurde die Grafik dagegen sichtbar verändert, handelt es sich um eine Bearbeitung und man benötigt eine Erlaubnis von beiden.

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#8
31.08.2014
Herrmannsegerman Offline
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RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Wenn ich mich bei der Steuerfrage mal einmischen dürfte. Ich habe mich da vorkurzem mal schlau gemacht.

Sobald du z.B. Plüshis nähst und verkaufst hast du Einkünfte aus selbständiger Arbeit und musst zumindest eine Einkommensteuererklärung machen. Machst du jetzt mit diesem Plüshis Umsatz (du verkauftst sie ja und nimmst Geld ein auch ohne Gewinn zu machen) musst du diesen somit auf der Einkommensteuererklärung angeben und damit versteuern.

EDIT: Machst du jetzt ein Gewerbe auf, wird dir ermöglicht nicht mehr als Einzelunternehmer (Voll Haftbar) sonder z.B. als GmbH oder sogar AG (mit enstsprechendem Startkapital/nicht voll haftbar) auzutreten und bekommst Vergünstigungen wie z.B. die Berechtigung zum Vorsteuerabzug unter der Vepflichtung das Umsatzsteuer abgeführt wird.

EDITEDIT: Außerdem muss eine Gewerbe bei einer sogennanten "Wiederholungsabsicht" gegründet werden. Also wenn du einmal auf der Galacon verkaufst, braucht man keinen Gewerbeschein. Hast du allerdings vor ein zweites Mal auf der Galacon zu verkaufen dann hast du eine "Wiederholungsabsicht" und musst einen Gewerbeschein beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCn...haltigkeit (Siehe "Nachhaltige Batätigung")

So habe ich das verstanden. Sollte es nicht stimmen bitte ich um Hinweis.

Ich denke auch das örtliche Finanzamt wäre ein guter und zuverlässiger Ansprechpartner.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2014 von Herrmannsegerman.)
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#9
31.08.2014
Leon Offline
Vorschläfer Adminpony
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Beiträge: 5.430
Registriert seit: 12. Sep 2012

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
Die "Wiederholungsabsicht" ist eben nicht eindeutig definiert. Ich habe mal nachgefragt: Wenn du ein Jahr später für ein zweites mal für 2 Tage z.B. auf einer Convention verkaufst, ist das je nach Interpretation noch nicht regelmäßig. Bei dem meisten Verkäufern kann man nicht davon ausgehen, dass sie ein Jahr im Voraus bereits ihren nächten Besuch planen. Wenn du dagegen regelmäßig auf verschiedene Veranstaltungen gehst, ist es schon etwas anderes. Eine genaue Grenze gibt es nicht.

Btw: Eine GmbH oder AG sollte man in diesen Fällen ausschließen, da das doch etwas übers ziel hinausschießt.

Dieser Post enthält keinen nicht jugendfreien Inhalt.
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#10
31.08.2014
Herrmannsegerman Offline
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Registriert seit: 08. Feb 2014

RE: Fanmade items - Worauf muss geachtet werden?
(31.08.2014)Leon schrieb:  Die "Wiederholungsabsicht" ist eben nicht eindeutig definiert. Ich habe mal nachgefragt: Wenn du ein Jahr später für ein zweites mal für 2 Tage z.B. auf einer Convention verkaufst, ist das je nach Interpretation noch nicht regelmäßig. Bei dem meisten Verkäufern kann man nicht davon ausgehen, dass sie ein Jahr im Voraus bereits ihren nächten Besuch planen. Wenn du dagegen regelmäßig auf verschiedene Veranstaltungen gehst, ist es schon etwas anderes. Eine genaue Grenze gibt es nicht.

Btw: Eine GmbH oder AG sollte man in diesen Fällen ausschließen, da das doch etwas übers ziel hinausschießt.

Mmh, Okay. Ich würde aber trozdem auf Nummer sicher gehen, Wenn nämlich Horst-Günther-von-Finanzamt einen langweiligen Tag hat dann könnte dir schon das zweimalige Besuchen der Galacon als "Wiederholungsabsicht" hingestellt werden. Und nach drei mal biste bestimmt dabei.

Oder man meldet gar nichts an, und hofft durch zu kommen. Wenn sie dir aber da drauf kommen.....

P.S. AG und GmbHwar ja bloß ein Beispiel. Wink 50000/35000 € Startkapital will hier wohl keiner Aufbringen.

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