(28.05.2015)ZerguhlX schrieb: Das "Argument": "Die machen nur ihren Job" wurde ja jetzt schon ein paar mal gebracht. Aber mal im ernst das ist kein Argument sondern nur eine billige Ausrede.
Das gleiche "Argument" kommt auch zum Beispiel von:
[...]
-KZ aufseher
Oh, ein Nazi-Vergleich. Na endlich wird's hier seriös.
Es gibt einen klaren rechtlichen Standpunkt und der sieht so aus:
-Kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter gelten nicht als Werbung
-Persönlich adressierte Werbung wird von den Briefträgern behandelt wie ganz normale Briefsendungen.
-Beilagen in Zeitungen gelten als Teil der Zeitung
Wenn man einen entsprechenden Aufkleber "Bitte keine Werbung" auf dem Briefkasten hat, darf man bei allen anderen Dingen einen Unterlassungsanspruch geltend machen und im schlimmsten Fall mit einer Klage drohen.
Ansonsten muss man eben noch den Zusatz "keine kostenlosen Zeitungen" ergänzen oder den Briefträger freundlichst bitten, auch die Anzeigeblätter in Zukunft nicht in den Briefkasten zu werfen.
Wenn das immer noch nicht hilft, einfach telefonisch oder per E-Mail beim Werbeanbieter darum bitten, keine Werbung mehr an diese Adresse zuzustellen. Und wenn er das ignoriert, mit rechtlichen Schritten drohen.
Das ist die einfache Rechtslage, mehr kann man da nun mal nicht machen.
Die Briefträger machen schließlich auch nur ihren Job.