12.02.2016 |
Conqi
(K)ein Fag
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
Julien mag ein Arsch mit einem großen Maul sein, aber die Verurteilung sehe ich zwiespältig. Er hat auch schon ein Lied über den 11. September gemacht, in dem er das Ganze zu nem Feiertag erklärt und Opfer davon diffamiert. Kann mich nicht erinnern, dass er dafür verklagt wurde. Jetzt handelt es sich aber um Opfer der NS-Zeit und dadurch ist es dann 8 Monate Knast wert. Ich finde, dieses Gesetz gehört abgeschafft, und es sollten die gleichen Maßstäbe gelten wie für alle anderen Ereignisse. Ich stimme seiner Argumentation zumindest in dem Punkt in gewisser Weise zu, dass wir heutzutage doch oftmals kaum noch wirklich einen Bezug zur NS-Zeit haben, zumindest nicht viel mehr als zum Vietnamkrieg oder ähnlichem. Wahrscheinlich hätte sogar er von Bomben über Hiroshima singen können und wäre damit davon gekommen, nur weil es dafür kein gesondertes Gesetz gibt.
Ich habe das entsprechende Video nicht gesehen und habe auch kein Interesse daran das nachzuholen, aber die Haftstrafe auf Bewährung finde ich persönlich unnötig. Ohne Vorstrafe hätte es für das Video auch die Geldstrafe getan. Egal ob er nun ein Idiot ist oder nicht.
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12.02.2016 |
Nic0
Pegasus Masterrace
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
Das hatte ich auch beim Lesen des Berichts im Kopf. Ich verstehe nicht, warum in Deutschland um die NS-Zeit immer so ein Aufriss gemacht wird. Klar war es schlimm, aber die Morde damals sind auch nicht schlimmer als die heutiger Terror-Organisationen, Warlords oder Diktatoren. Die würden es doch genau so machen. Nur kann man dagegen nur schwer vorgehen, aber sobald es in irgend einer Weise eine Anspielung auf NS-Zeit sein könnte, schwingt man sofort die Volksverhetzungs-Keule.
Auch finde ich, dass sein Video sehr wohl als stark übertriebener Sarkasmus zu deuten ist. Diese Art des Humors gehört nun mal zur heutigen Internetkultur. Nur leider liegen die Stärken von Staatsanwälten und Richtern im Wissen darum.
Frech fand ich:
Er [Der Richter] ist überzeugt, dass es dem Mann [Julien] auf die Pointe angekommen sei und darauf, möglichst viel Geld zu machen.
Damit gibt er quasi zu, dass es nicht um Volksverhetzung ging, sondern nur um Aufmerksamkeit.
Auch halte ich es für fragwürdig, dass die einzige standhafte Verteidigung, eben dass es heutzutage als humoristisch gilt, andere schwer zu beleidigen, einfach abgewiesen wurde:
Das Argument, dass andere ebenfalls öffentlich Witze über die NS-Zeit machen, lässt das Gericht nicht gelten und weist einen Antrag der Verteidigung zurück, die im Sitzungssaal Filme von Anke Engelke, Stefan Raab, „Stromberg“ und Co. zeigen möchte, die angeblich ebenso provozieren.
Allgemein finde ich, dass in dem Artikel die Verteidigung als ziemlich albern hingestellt wird. Mag sein, dass Julien nicht der Hellste ist, aber sein Anwalt doch vermutlich nicht.
Das erkennt man vor allem am letzten Absatz:
Was „JuliensBlog“ sonst noch auf die Menschheit ablässt, ist vielleicht nicht strafbar, aber zutiefst geschmacklos. Eine Kostprobe aus seinem Clip „Weiberkram“: „Joh, was geht ab, Ihr Schamlippen. Ich bin der Überking und Ihr seid wertlose Untergestalten.“ – Mehr will man eigentlich nicht wissen.
Vollkommen aus dem Kontext gerissen...
Ich finde das Urteil ungerechtfertigt und hoffe, dass er Einspruch einlegt. Vielleicht bekommt er ja sogar Unterstützung von seinen Fans. Zu rgendwas müssen ja 1,3 Millionen Abonnenten gut sein.
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12.02.2016 |
BlackT0rnado
Faust
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
Ob er Unterstützung von seinen 1,3 Millionen Fans bekommt halte ich für arg fragwürdig.
Grund:
-Seit dem GDL Video kommt nichts mehr wirklich auf seinem Hauptkanal, noch nicht mal ein Statement
-Er ist nur auf JBB "JuliensBlogBattle" aktiv - wo er angeblich viel Geld mit dem Contest abgreift
Das hat viele seiner Fans arg gejimmy rustled, sodass sein Hinterhalt nicht mehr stark ausgebaut ist bei denen.
Ich denke mal von denen wird nicht viel kommen außer nutzlose Kommentare von den Corefans auf Facebook - und das Facebook nichts bewegen kann wissen wir alle
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12.02.2016 |
Nic0
Pegasus Masterrace
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
Da das Video momentan als gesetzeswidrig eingestuft ist, bitte keine Links dazu posten oder danach fragen bzw. kann man das im Notfall ja auch per PN machen.
Danke!
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12.02.2016 |
Leon
Vorschläfer
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Conqi schrieb: Er hat auch schon ein Lied über den 11. September gemacht, in dem er das Ganze zu nem Feiertag erklärt und Opfer davon diffamiert. Kann mich nicht erinnern, dass er dafür verklagt wurde. Jetzt handelt es sich aber um Opfer der NS-Zeit und dadurch ist es dann 8 Monate Knast wert. Ich finde, dieses Gesetz gehört abgeschafft, und es sollten die gleichen Maßstäbe gelten wie für alle anderen Ereignisse. [...]
Das ist der Knackpunkt, wegen dem ich mir gut vorstellen kann, das die Strafe am Ende noch mal ein ganzes Stück nach unten korrigiert wird.
(12.02.2016)Nic0 schrieb: Das hatte ich auch beim Lesen des Berichts im Kopf. Ich verstehe nicht, warum in Deutschland um die NS-Zeit immer so ein Aufriss gemacht wird. Klar war es schlimm, aber die Morde damals sind auch nicht schlimmer als die heutiger Terror-Organisationen, Warlords oder Diktatoren. Die würden es doch genau so machen. Nur kann man dagegen nur schwer vorgehen, aber sobald es in irgend einer Weise eine Anspielung auf NS-Zeit sein könnte, schwingt man sofort die Volksverhetzungs-Keule.
Der Prargraph 130 Abs. 3 wirkt auf mich zumindest so, als wenn er gar nicht für so etwas gemacht wäre. Dort ist die Rede, dass es Strafbar ist, wenn man die Taten zur NS-Zeit leugnet, verharmlost, billigt bzw. verherrlicht. Von reinen Vergleichen, bei dem sich jemand der Grausamkeit der Taten bewusst ist, ist zumindest in diesem Absatz nicht die Rede. Dazu gibt es andere Paragraphen, die nichts direkt mit der NS-Zeit zu tun haben.
Btw: Für diejenigen, die sich fragen, was im Video passiert ist: Es war inhaltlich und von der Wortwahl praktisch das selbe wie eines der anderen JuliensBlog-Videos, in denen es um Politik, Moralapostel etc. ging, nur, dass es in diesem um die GDL ging und Julien den Vergleich mit den Konzentrationslager-Zügen gebracht hat. Viel mehr ist eigentlich nicht passiert.
Dieser Post enthält keinen nicht jugendfreien Inhalt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2016 von Leon.)
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12.02.2016 |
Mikami-Katze
Knuddelkadse
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Nic0 schrieb: Auch halte ich es für fragwürdig, dass die einzige standhafte Verteidigung, eben dass es heutzutage als humoristisch gilt, andere schwer zu beleidigen, einfach abgewiesen wurde
Was ist auch besonders wertvoll an seinem Content, dass man ihn dulden muss? Ich kann auch die Keule schwingen wie Julien, ist das was besonderes? Nein, ganz im Gegenteil. Es ist simples gebashe ohne Können, ohne Witz. Traurig genug, dass ihn ca. 1,3 Mio Leute abboniert haben, auch wenn die meisten eher aufs JBB schielen.
Das Strafmaß soll denk ich mal eher mahnend wirken für Leute die denken, es ihm gleich tun zu können. Wie beim ersten Swatting-Fall in den U.S.A. : http://nationalreport.net/15-year-old-sw...terrorism/
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12.02.2016 |
Crash Override
Faust
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Leon schrieb: Der Prargraph 130 Abs. 3 wirkt auf mich zumindest so, als wenn er gar nicht für so etwas gemacht wäre. Dort ist die Rede, dass es Strafbar ist, wenn man die Taten zur NS-Zeit leugnet, verharmlost, billigt bzw. verherrlicht. Von reinen Vergleichen, bei dem sich jemand der Grausamkeit der Taten bewusst ist, ist zumindest in diesem Absatz nicht die Rede. Dazu gibt es andere Paragraphen, die nichts direkt mit der NS-Zeit zu tun haben.
Ich glaube, dass wohl das Gericht das als "verharmlosen" der Taten der NS-Zeit abgetan haben, damit der Straftatbestand erfüllt ist. Allerdings kann man darüber nur spekulieren - genauso, was genau im Gericht alles gebracht wurde, damit man am ende zu diesem Urteil kam.
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12.02.2016 |
Space Warrior
Indigofohlen
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
In meinen Augen mal wieder ein starkes Stück für ein Land, in dem angeblich auch die Kunstfreiheit herrscht.
Von JuliensBlog mag man halten, was man möchte, aber diese Darstellung, war wie alles in seinen Videos, Satire und Schwarzer Humor - letzterer definiert sich u.a. durch die bewusste Verwendung von Geschmacklosigkeit, und ist auch nicht illegal (EIGENTLICH). Solche Aussagen darf man nicht ernstnehmen.
Naja, aber Julien ist selber Schuld, wer sich bewusst ganz ganz nah an der Grenze bewegt, müsste wissen, wo in D-Land das Erlaubte im Bereich Humor aufhört.
Edit: Außerdem ist das Urteil noch nicht endgültig. Ich bezweifle, dass sich Julien die 3 Jahre Bewährung geben lässt.
(12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Das Strafmaß soll denk ich mal eher mahnend wirken für Leute die denken, es ihm gleich tun zu können. Wie beim ersten Swatting-Fall in den U.S.A. : http://nationalreport.net/15-year-old-sw...terrorism/
Dass National Report eine Satire-Seite ist, weißt du schon? Den Namen "Paul Horner" verwenden sie in vielen Artikeln.
Von solchen "Urteilen zur Abschreckung" halte ich auch nichts, sag es mal den Leuten, die wegen einem Ausrutscher ein absichtlich überzogenes Urteil bekommen haben, dass ihr Leben nun ruiniert wurde, damit sich andere mehr am Riemen reißen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2016 von Space Warrior.)
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12.02.2016 |
Mikami-Katze
Knuddelkadse
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Antanica schrieb: (12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Das Strafmaß soll denk ich mal eher mahnend wirken für Leute die denken, es ihm gleich tun zu können. Wie beim ersten Swatting-Fall in den U.S.A. : http://nationalreport.net/15-year-old-sw...terrorism/
Dass National Report eine Satire-Seite ist, weißt du schon? Den Namen "Paul Horner" verwenden sie in vielen Artikeln.
Von solchen "Urteilen zur Abschreckung" halte ich auch nichts, sag es mal den Leuten, die wegen einem Ausrutscher ein absichtlich überzogenes Urteil bekommen haben, dass ihr Leben nun ruiniert wurde, damit sich andere mehr am Riemen reißen.
Nope, ehrlich gesagt hab ich den ersten Google-Artikel Copy&Pasted.
http://www.inquisitr.com/1460843/teenage...ial-media/
Auch wenn der Artikel sich ebenfalls darauf bezieht. Meines Erachtens gab es mal einen Fall, wo es lebenslänglich gab. Da ich ihn nicht mehr finde: nevermind
(12.02.2016)Antanica schrieb: Von solchen "Urteilen zur Abschreckung" halte ich auch nichts, sag es mal den Leuten, die wegen einem Ausrutscher ein absichtlich überzogenes Urteil bekommen haben, dass ihr Leben nun ruiniert wurde, damit sich andere mehr am Riemen reißen.
Im Falle vom Swatting sind schon Menschen gestorben, weil manche nicht die Grenze zwischen Spaß und Ernst erkennen.
Im Falle von Juliens Blog gehts eher darum, wie viel Müll man publik machen darf, bis der Bogen überspannt ist.
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12.02.2016 |
Space Warrior
Indigofohlen
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Auch wenn der Artikel sich ebenfalls darauf bezieht. Meines Erachtens gab es mal einen Fall, wo es lebenslänglich gab. Da ich ihn nicht mehr finde: nevermind
Bei mir beziehen sich alle Such-Ergebnisse (erste drei Seiten) für "Swatting Life Sentence" auf diese Fake-Nachricht aus dem National Report. Den Fall mit der höchsten Strafe, den ich gefunden habe, waren 11 Jahre Haft.
Zitat:Im Falle vom Swatting sind schon Menschen gestorben, weil manche nicht die Grenze zwischen Spaß und Ernst erkennen.
Meines Wissens nach gab es noch keine Todesfälle unter Swatting-Opfern.
Zitat:Im Falle von Juliens Blog gehts eher darum, wie viel Müll man publik machen darf, bis der Bogen überspannt ist.
Du bist also dafür, dass humoristische Unterhaltungsprogramme verboten oder stark eingeschränkt werden, wenn sie zuviel "Müll" verbreiten? Sorry, aber das ist gefährlich nahe an Zensur sowie Gutmenschen-/Moralaposteltum.
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12.02.2016 |
Leon
Vorschläfer
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Was ist auch besonders wertvoll an seinem Content, dass man ihn dulden muss? Ich kann auch die Keule schwingen wie Julien, ist das was besonderes? Nein, ganz im Gegenteil. Es ist simples gebashe ohne Können, ohne Witz. Traurig genug, dass ihn ca. 1,3 Mio Leute abboniert haben, auch wenn die meisten eher aufs JBB schielen.
Es kommt immer auf den Kontext an. Sofern es Satire ist, musst du es mehr oder weniger dulden, wenn es nicht z.B. irgendwelche Persönlichkeitsrechte berührt. Das was Julien macht, kann natürlich prinzipiell jeder, aber gerade bei Julien kann man sich sicher sein, dass es Satire ist und er es nicht ernst meint, da die Beleidigungen vom ihm nicht z.B. in irgeneinem Facebook-Kommentar abgegeben wurden, sondern im Rahmen des JuliensBlogs, was man als Satireshow ansehen kann.
(12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Das Strafmaß soll denk ich mal eher mahnend wirken für Leute die denken, es ihm gleich tun zu können.
Sehr schlechtes Argument. Es ist nachgewiesen, dass "abschreckenden Urteile" kaum etwas bringen. Gerade den kleinen Leuten, die quasi-anonym auf Facebook Hasskommentare posten, ist so etwas egal und für die "echten" Satiriker sind solche Urteile auch nur ein Hinweis, dass man den Inhalt nur anders verpacken sollte. Nur aus Angst vor einem Urteil sich einschränken wird so gut wie niemand, was auch nicht Sinn der Sache sein sollte, denn Provokation ist nun mal eines der Kernelemente von Satire.
Dieser Post enthält keinen nicht jugendfreien Inhalt.
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12.02.2016 |
Herrmannsegerman
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Crash Override schrieb: Ich glaube, dass wohl das Gericht das als "verharmlosen" der Taten der NS-Zeit abgetan haben, damit der Straftatbestand erfüllt ist. Allerdings kann man darüber nur spekulieren - genauso, was genau im Gericht alles gebracht wurde, damit man am ende zu diesem Urteil kam.
Dann war sein Anwalt ziemlich schlecht.
Ich halte das Urteil für sehr Zweifelhaft. Dieser NS-Paragraph würde es bei so einer sehr groben Auslegeung auch irgendwan erlauben Historikern die Meinung zu verbieten weil sie Taten die im Geschichtlichen Kontext zweifelhaft sind öffentlich zu leugnen da sie Zweifel an der Richtigkeit des Hörensagens haben.
Ich hoffe das Julines Anwalt so schlau ist und weitere Instanzen hinzuzieht bzw. nötigenfalls Gerichte auf EU-Ebene anruft den ich bin der Meinung das seine Aussagen zwar zweifelhaft und unlustig sind, sich aber immer noch aus dem Kontext heraus im Rahen der Kunst- Rede- und Meinungsfreiheit befinden.
Außerdem sollte es für Staatsanwälte 1.000.000 wichtigere Punkt in Deutschland geben mit denen sie sich sehr viel eher befassen sollten als Steuergelder wegen eines Internet-Nobodys aus dem Fenster zu blasen. Das ist so lächerlich wegen so einem Scheißdreck solche Strafen zu verhängen. Das muss man sich mal geben, der eine macht ein unkorrektes Video und kriegt dafür 8 Monate und Uli Hoeneß hinterzieht 20 Millionen, vertuscht nochmal 20 und kriegt gerade einmal knapp das doppelte an Haftstrafe. So macht sich unsere Justiz bald vollkommen lächerlich.
EDIT: Ernsthaft 8 Monate? Nicht mal für eine Körperverletzung erhalte ich als Erstäter eine solche Strafe. Ich sehe also das es in Deutschland schlimmer ist einige Schneeflocken zu triggern als jemandem Wildfremden die Nase zu brechen. #JustGermanThings.
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12.02.2016 |
Evenprime
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Herrmannsegerman schrieb: Außerdem sollte es für Staatsanwälte 1.000.000 wichtigere Punkt in Deutschland geben mit denen sie sich sehr viel eher befassen sollten als Steuergelder wegen eines Internet-Nobodys aus dem Fenster zu blasen.
Solange es bei dem Urteil bleibt, "trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens".
Das Argument "es gibt wichtigeres" ist sehr schwach. Jedes Gericht, jeder Staatsanwalt, jede Polizeibehörde etc. hat Spezialisierungen und Zuständigkeiten die sich von anderen unterscheiden. Ein Banküberfall wird nicht schneller ausverhandelt, wenn alle Staatsanwälte des Landes zugleich an dem Fall arbeiten. Ein Mörder nicht schneller gefasst, wenn alle Polizisten aufhören Verkehrskontrollen wegen Geschwindigkeitsübertretung abzuhalten solange dieser auf freiem Fuss ist.
Er hat 8 Monate bekommen. Die 3 Jahre sind die Bewährungsfrist, welche nicht das Strafmaß sind.
Best Pony - Best Antagonist - Best Villain
Many bronies have become… really unnecessarily cynical. About themselves, about each other, about this fandom on a whole. And I think that's something we need to fix, and have faith that we can. ~Nicholas Ha
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12.02.2016 |
Herrmannsegerman
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Evenprime schrieb: (12.02.2016)Herrmannsegerman schrieb: Außerdem sollte es für Staatsanwälte 1.000.000 wichtigere Punkt in Deutschland geben mit denen sie sich sehr viel eher befassen sollten als Steuergelder wegen eines Internet-Nobodys aus dem Fenster zu blasen.
Solange es bei dem Urteil bleibt, "trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens".
Na, hoffentlich.
(12.02.2016)Evenprime schrieb: Er hat 8 Monate bekommen. Die 3 Jahre sind die Bewährungsfrist, welche nicht das Strafmaß sind.
Ich weiß, das ist aber immer noch mehr als eine Körperverletzung einbringt. Dieses Strafmaß entspricht einem Diebstahl als Erstäter (Und so wie ich das verstanden habe muss man dafür schon sehr viel klauen). In welcher Weise steht das in Relation zur Tat?
EDIT:
Ich habe mal recherchiert was man sich für 8 Monate Haft sonst noch so erlauben kann:
-Einen Taxifahrer im Suff Krankenhausreif schlagen. (War ein Nazi)
-Ein 13-Jähriges Kind Zusammenschlagen weil es angeblich ein Naziposter entfernt hat.
-Einen Barkeeper mit Pfefferspray angreifen.
-In Österreich darf man dafür mit 1,4 Promille als Geisterfahrer ein Kind tödlich verletzen.
-Ein Kind nach Rumänien entführen.
-Als Asylant seine Residenzpflicht missachten. (Gut, das finde ich jetzt auch ziemlich übertrieben)
-Jemandem im Alkoholrausch mit einer Flasche auf den Kopf schlagen.
-Einen Hund von einer Brücke werfen.
-Urnen klauen.
oder:
-ein schlechtes, beleidigendes YouTube-Video machen.
Im übrigen scheinen 8 Monate Haft für Täter die mit dem rechten Umfeld in Verbindung gebracht werden eine übliche Haftstrafe zu sein denn die Hälfte der oben gennanten Taten wurde von Rechtsradikalen begangen.
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12.02.2016 |
Evenprime
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Herrmannsegerman schrieb: Ich weiß, das ist aber immer noch mehr als eine Körperverletzung einbringt. Dieses Strafmaß entspricht einem Diebstahl als Erstäter (Und so wie ich das verstanden habe muss man dafür schon sehr viel klauen). In welcher Weise steht das in Relation zur Tat?
§ 223 StGB schrieb:(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 130 StGB schrieb:(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Also nein, tatsächlich bringt "einfache" Körperverletzung und der dem Urteil zugrunde liegende Paragraph sogar das selbe theoretische Strafmaß, welches bei einer reinen Geldstrafe beginnt und bei 5 Jahren Gefängnis endet. Das Gericht hat also viel Spielraum um jeden Fall angemessen zu behandeln.
Der Richter hat klar gemacht, dass beim Strafmaß m konkreten Fall die fehlende Einsicht/Reue des Angeklagten eine Rolle gespielt habe. Wer Körperverletzung als Ersttäter begeht und sich reuig zeigt, kommt wohl häufig mit "nur" Geldstrafe davon. Gleiches gilt auch für alles andere, das mit "oder eine Geldstrafe" im StGB festgehalten wird.
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12.02.2016 |
Mikami-Katze
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Antanica schrieb: Du bist also dafür, dass humoristische Unterhaltungsprogramme verboten oder stark eingeschränkt werden, wenn sie zuviel "Müll" verbreiten? Sorry, aber das ist gefährlich nahe an Zensur sowie Gutmenschen-/Moralaposteltum.
Humoristisch mag subjektiv sein, aber es ist nichts wertvolles dabei dass man diese Aussagen rechtfertigen kann. Man kann Witze über alles reißen, aber der Beitrag von Julian klang eher wie ein Facebook-Kommentar eines Wutbürgers. Also weder was gutes noch was besonderes. Nicht mal witzig war das ganze.
(12.02.2016)Leon schrieb: Sehr schlechtes Argument. Es ist nachgewiesen, dass "abschreckenden Urteile" kaum etwas bringen. Gerade den kleinen Leuten, die quasi-anonym auf Facebook Hasskommentare posten, ist so etwas egal und für die "echten" Satiriker sind solche Urteile auch nur ein Hinweis, dass man den Inhalt nur anders verpacken sollte. Nur aus Angst vor einem Urteil sich einschränken wird so gut wie niemand, was auch nicht Sinn der Sache sein sollte, denn Provokation ist nun mal eines der Kernelemente von Satire.
Beispiele? Es gibt zumindest gute Gegenbeispiele, wenn es darum geht, ein volles Strafmaß durchzusetzen und somit auch "abschreckende Urteile" durchzusetzen: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/...-422541690
In der Anonymität des Internets trauen sich die Menschen sowieso zu viel, da man dort nur "Anzeige gegen Unbekannt" stellen kann, ist das nicht vergleichbar mit Leuten die sich öffentlich präsentieren wie z.B. Julien. Und Satiriker müssen auch nicht ihre Meinungen verpacken. Das was Julian da abgeliefert hat war einfach nur Müll, den ich auch hätte bringen können und ich hätte mir damit auch Ärger eingehandelt. Verstehen kann ich aber auf der anderen Seite auch die Angst, den "NS-Paragraphen" zu überstrapazieren. Eine Reform in der Justiz ist an mehreren Stellen dringend erforderlich.
Und JuliansBlog mag ich in keinster Weise als "Satire" bezeichnen, davon sind seine Leistungen weit entfernt.
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12.02.2016 |
Herrmannsegerman
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Evenprime schrieb: Also nein, tatsächlich bringt "einfache" Körperverletzung und der dem Urteil zugrunde liegende Paragraph sogar das selbe theoretische Strafmaß, welches bei einer reinen Geldstrafe beginnt und bei 5 Jahren Gefängnis endet. Das Gericht hat also viel Spielraum um jeden Fall angemessen zu behandeln.
Theroetisch ist nicht praktisch. Niemand wird als Erstäter sofort zu einer Haftstrafe verurteilt, auch das ist gültige Praxis.
(12.02.2016)Evenprime schrieb: Der Richter hat klar gemacht, dass beim Strafmaß m konkreten Fall die fehlende Einsicht/Reue des Angeklagten eine Rolle gespielt habe. Wer Körperverletzung als Ersttäter begeht und sich reuig zeigt, kommt wohl häufig mit "nur" Geldstrafe davon. Gleiches gilt auch für alles andere, das mit "oder eine Geldstrafe" im StGB festgehalten wird.
Ich werde die Argumentation von meiner Seite aus mit obiger Aufzählung beenden. Wenn du der Meinung bist das ein schlechtes YouTube-Video-und-danach-nicht-entschuldigen genauso hart bestraft werden sollte wie wenn ein bekannter Rechtsradikaler namens "SS-Siggi"* einen Taxifahrer so verprügelt das derjenige ins Krankenhaus musste weil er die Rechnung nicht zahlen wollte oder jemand der 13-Jährige verletzt und Kinder nach Rumänien entführt dann will ich dir deine Meinung nicht nehmen. Ich zweifle da sehr an der Relation der Strafe zur Tat. Ich denke wir können uns abschließend darauf einigen das wir uns nicht einig sind.
*Quelle: http://fanzeit.de/ss-siggi-zu-8-monaten-...eilt/12618 Die Strafe war übrigens sogar nur eine Bewährungsstrafe, aber ich denke das dies als Argumentationsgrundlage ausreichend ist.
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12.02.2016 |
Herrmannsegerman
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RE: Deutsche Bahn/Lokführer Streik/GDL
(12.02.2016)Evenprime schrieb: Stimmt. Für Körperverletzung bekommt man üblicherweise eine Bewährungsstrafe, wenn man Reue zeigt oder es andere Gründe für ein mildes Strafmaß gibt. Julien hat eine Bewährungsstrafe bekommen. Ich sehe gerade nicht das Problem? Niemand wird eingesperrt und solange er keinen Mist baut, passiert ihm auch nichts.
Naja, du hattest den Gesetzestext zu einer Körperverletzung gepostet und erwähnt das dafür bis zu 5 Jahre Haft verhängt werden können woraufhin ich meinte das natürlich kein Ersttäter einer Körperverletzung gleich zu einer Haftstrafe verurteilt wird. (Außer Extremfälle, selbstverständlich)
(12.02.2016)Evenprime schrieb: PS: Ich stimme mit dem Urteil zu dem "SS-Siggi" nur teilweise überein. Er zeigte immerhin Reue, und leistet scheinbar 100 Stunden Sozialarbeit ab. Ich bin mir nicht sicher, ob das 8 Monate Gefängnis auf Bewährung oder 8 Monate Bewährung sein sollen (wie hoch wäre dann die Gefängnisstrafe bei Verletzung der Bewährungsfirst?). Das tatsächliche Urteil wird nirgends zitiert oder verlinkt.
Naja, aber das sind schon zwei Paar Schuhe. Die kriminelle Energie hinter Julien und hinter "SS-Siggi" ist schon etwas anders. Ich kann ja mal nachsehen ob ich genauere Infos finde.
EDIT: War die beste Meldung die ich finden konnte. http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...42396.html
(12.02.2016)Mikami-Katze schrieb: Da kommt dann eher meine Aussage ins Spiel, dass die Justiz eh reformiert werden muss. Steht ja schon seit Jahren z.B. die Frage im Raum, warum sexuelle Vergewaltigungen nicht über 5 Jahre bestraft werden dürfen. Die Relationen passen da durchaus nicht.
Naja, ich denke da kann man auch als Richter mal die Maßstäbe anders anlegen. Ich hätte die Strafe von 15.000 € alleine jedenfalls für ausreichend befunden.
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