Antrag 326 wurde ohne einstimmiges Votum abgelehnt.
Rapti:
Übertrag: 26 Punkte
Antrag abgelehnt: -10 Punkte
Würfelergebnis: 7
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Gesamt: 23 Punkte
nach Regel 324 erhalten Merrx, appleblack, Ozymandias, Sir Knorke und elitecat je 5 Punkte.
Merrx: -22 + 5 = -17 Punkte
appleblack: 15 + 5 = 20 Punkte
Ozymandias: 4 + 5 = 9 Punkte
Sir Knorke: 30 + 5 = 35 Punkte
elitecat: -27 + 5 = -22 Punkte
Runde 5.1 (Antrag 327)
Merrx
Neue Regel: Revisionsantrag
Jeder Spieler hat jederzeit die Möglichkeit einen Revisionsantrag auf einen Antrag einer Regeländerung zu stellen. Dieser Prozess heißt: Revision von Antrag x stellen. Er darf dies aber nur machen, wenn seit seinem letzten Revisionsantrag mindestens zwei Spielrunden vergangen sind oder er noch keinen Revisionsantrag gestellt hat. Der Revisionsantrag kann im Falle einer Änderung einer Regel immer nur auf den letzten angenommenen oder nachfolgende abgelehnte Anträge angewendet werden. Er darf nicht auf die Umwandlung einer veränderlichen Regel in eine unveränderliche oder umgekehrt angewendet werden. Sollte ein gültiger Revisionsantrag gestellt werden, wird das laufende Spiel unterbrochen und es findet ein Votum für den Antrag statt. Alle Spieler sind verpflichtet an dem Votum teilzunehmen und es wird eine einfache Mehrheit benötigt, um den Revisionsantrag anzunehmen. Sollte der Revisionsantrag angenommen werden, wird der entsprechende Antrag einer Regeländerung im Falle einer zuvor angenommenen Regeländerung nachträglich abgelehnt und Änderungen sofort rückgängig gemacht bzw. eine neue Regel komplett entkräftet. Im Falle einer zuvor abgelehnten Regeländerung wird diese nachträglich angenommen und entfaltet sofort ihre Wirkung.
Dies ist eine Neufassung der Idee des Revisionsantrages.
Kurz gesagt: Man kann nochmal für einen alten Antrag einer Regeländerung abstimmen lassen.
Ich halte dies für sinnvoll, da manche Regel erst im Laufe des Spiels Schwächen oder Stärken zeigt, die bei der Antragstellung vielleicht übersehen wurden oder der aktuellen Spielsituation angemessen sind.
Ich bin dafür.