(19.04.2012)Naturematthe schrieb: Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass Hasbro nicht gegen die Untertiteldateien angehen kann.
Think again, my friend. Eine Übersetzung ist ein abgeleitetes Werk und unterliegt damit denselben Regeln wie das Original. Wenn du dir den Abspann von Kinofilmen oder DVDs ansiehst, steht das sogar explizit da drin: Das Werk ist in Auszügen oder Teilen geschützt. Und das betrifft selbstverständlich auch Untertitel.
Solange es keinen offiziellen Lizenznehmer gibt, ist die Frage nicht ob sie können, die Frage ist ob sie wollen (und offenbar wollten sie nicht). Aber sobald es einen Lizenznehmer gibt, muss eine Firma sogar dagegen vorgehen, andernfalls wäre das Duldung und die Firma könnte von ihrem Lizenznehmer belangt werden (kommt dann auch drauf an, was in den Lizenzverträgen steht, die selbstverständlich Geschäftsgeheimnisse sind).
Ahh, das Urheberecht! What fights we have fought!
And the lobbyists won them all.
PS:
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsbelehrung und falls sich was an der Rechtslage geändert hat, würde ich mich über Infos freuen.
Allerdings bezweifle ich das.