(02.07.2014)Nex Displosio schrieb: Selbst wenn die Kinder gezwungen weggeben werden müssen bleiben die biologischen Eltern immernoch die Eltern.
Nach welchen Bemessungsmaßstäben?
Ein in Deutschland geborenes Kind wird biologisch der Frau zugesprochen, die es ausgetragen und zur Welt gebracht hat.
Daher ist Leihmutterschaft inlands verboten. Selbst wenn ein Paar seine Gene spendet und eine andere Frau es austrägt, so werden die austragende Frau und deren eventueller Ehemann (weil wir ja keine Gleichgeschlechtliche Ehen haben, Drecksscheiss) die Eltern, im Falle der Mutter sogar biologisch.
(In einer Ehe wird ein Mann automatisch Vater und erhält das Sorgerecht, sofern keine Anträge gegenteilig laufen/durch sind.)
Deine Auslegung ist also abhängig vom Gesetz einer Nation.
Hat mit dem Thread wenig zu tun, aber man muss dir noch viel beibringen, wenn du so clever sein willst, wie du tust.
Ich mach' aber hier Schluss und fang' nicht mit der rechtlichen Definition "Elter" und den Möglichkeiten des Jugendamtes an.