Mich würde interessieren, ob man kleine KFZ-Anhänger durch Anbringen eines Griffes (wie bei anderen Handkarren typisch) und oder stumpfer Eintragung in den Papieren juristisch einwandfrei zu einem Handkarren/Handwagen umfunktionieren kann, um besagten Handkarren auch auf Gehwegen bzw Fußgängerwegen zu verwenden (durch Ziehen des selbigen), wo andere Fahrzeuge (wie normalerweise wohl KFZ-Anhänger) nicht zulässig sind.
zB so einer:
Das ist ein ebenso glorreiches wie weltbewegendes Thema in Zeiten "Vodka getränkter russisch seperatistischer Raketenexperimente, in 10 Kilometern Höhe, innerhalb ukrainischen Luftraumes" oder "asymmetrischer" israelischer Siedlungspolitik!