02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Das ist gut zu wissen.
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Nimm es nicht persönlich, vielleicht ist dein Baby einfach nur ein Arsch.
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02.02.2015 |
derGarrulus
Changeling
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RE: Brony Fanmagazin
Wir bräuchten nun eine kommerzielle Lizenz von Hasbro.
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02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Da müsste ich, wenn ein genauer Plan für das Magazin steht nur eine E-Maiö hinschicken und um Erlaubnis fragen. Auf wenn wir da wahrscheinlich eine Absage kassieren. Aber ich galube, für ein kostenloses E-Paper brächten wir nicht zwingend eine. Wobei Hasbro in der Vergangenheit schon gezeigt hat, dass man Fanprojekte gerne gerichtlich einstampft.
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02.02.2015 |
zuckerschnuti
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)brony95 schrieb: Da müsste ich, wenn ein genauer Plan für das Magazin steht nur eine E-Maiö hinschicken und um Erlaubnis fragen. Auf wenn wir da wahrscheinlich eine Absage kassieren. Aber ich galube, für ein kostenloses E-Paper brächten wir nicht zwingend eine. Wobei Hasbro in der Vergangenheit schon gezeigt hat, dass man Fanprojekte gerne gerichtlich einstampft.
Aber wirklich was anderes als ein Blog oder eine Newsfanseite wäre dieser Epaper doch auch nicht, was sollten die denn dagegen haben.
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02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Ich habe da an die Sache mit jan Animations gedacht. Denn haben sie doch auch mit einer Anzeige gerdoht, wenn er seine Youtubevideos nicht löscht hätte. Sovern ich das nichts verwägselt habe.
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02.02.2015 |
zuckerschnuti
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)brony95 schrieb: Ich habe da an die Sache mit jan Animations gedacht. Denn haben sie doch auch mit einer Anzeige gerdoht, wenn er seine Youtubevideos nicht löscht hätte. Sovern ich das nichts verwägselt habe.
ja aber eigene animationen die so nah am original sind, sind doch ein bisschen was anderes als fannews
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02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Er hat es aber als Fanprojekt gemacht und wenn ich ein Bronie-Magazien verlege, dann werden da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch orginalgetreue Ponies drauf und drin sein.
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02.02.2015 |
zuckerschnuti
Chibi Element of Plush
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)brony95 schrieb: Er hat es aber als Fanprojekt gemacht und wenn ich ein Bronie-Magazien verlege, dann werden da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch orginalgetreue Ponies drauf und drin sein.
Ja DANN wäre das auch sicher was anderes. Aber einen EPaper kannst du nicht mit nem gedruckten Magazin vergleichen.
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02.02.2015 |
Scootadash
Wonderbolt
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RE: Brony Fanmagazin
Sofern über MLP nur dokumentarisch berichtet wird, können auch Inhalte aus der Sendung als Bildzitat verwendet werden, aber nur in sehr beschränkten Rahmen. Alles, was darüber hinausgeht, wie z.B. ein Fancomic, in dem offizielle Charaktere auftreten, ist eine Urheber- und meist auch eine Lizenzrechtsverletzung.
Sofern das ganze aber als Webzeitung keine Profite erwirtschaften soll, ist es unwahrscheinlich, dass Hasbro direkt klagen wird. Falls es ihnen plötzlich ein Dorn im Auge ist, werden sie vermutlich einfach dazu auffordern, dass ganze aus dem Netz zu nehmen, ohne gleich Schadensersatz zu fordern. Von daher könnte man das ganze mit sehr geringem Risiko betreiben und halt entfernen, falls sie das verlangen.
Das ganze ist aber keine Garantie, was wirklich passieren wird sondern nur meine Laien-Einschätzung basieren auf ihrem bisherigen Verhalten. Was genau rechtlich geht, kann nur ein Anwalt sagen, der sich sowohl mit dem deutschen als auch dem amerikanisch Lizenz- und Urheberrehct auskennt.
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02.02.2015 |
derGarrulus
Changeling
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)brony95 schrieb: Ich habe da an die Sache mit jan Animations gedacht. Denn haben sie doch auch mit einer Anzeige gerdoht, wenn er seine Youtubevideos nicht löscht hätte. Sovern ich das nichts verwägselt habe.
Hab aber gehört, dass nur Hasbros Anwälte was dagegen hatten, Hasbro ansich hatte nix dagegen.
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02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Trozdem musster er die Videos löschen und hat von den Anwälten ziemlich ärger gekriegt. Das ist ein Risiko, dass ich aber eingehen müsste.
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02.02.2015 |
DrDerrek
Ciderpony
Hat an der UN geleckt
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)daJoschi schrieb: Hab aber gehört, dass nur Hasbros Anwälte was dagegen hatten, Hasbro ansich hatte nix dagegen.
Ja, die müssen das sogar. Denn wenn du in Amerika nicht aktiv deine rechtlich geschützte Marke verteidigen lässt, kann dir diese entzogen werden oder eine Art Public Domain werden. Um das zu verhindern müssen die Anwälte da etwas schärfer werden.
JanAnimation hatte letztes Jahr auf der GalaCon gesagt, er habe einen Deal mit Hasbro gemacht. Was genau dabei rauskam weiß ich aber immer noch nicht...
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02.02.2015 |
derGarrulus
Changeling
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)DrDerrek schrieb: (02.02.2015)daJoschi schrieb: Hab aber gehört, dass nur Hasbros Anwälte was dagegen hatten, Hasbro ansich hatte nix dagegen.
Ja, die müssen das sogar. Denn wenn du in Amerika nicht aktiv deine rechtlich geschützte Marke verteidigen lässt, kann dir diese entzogen werden oder eine Art Public Domain werden. Um das zu verhindern müssen die Anwälte da etwas schärfer werden.
Wie sieht es mit der deutschen Gesetzgebung aus, gibt es da mehr Risiken als in Amerika?
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02.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Ich habe mal kurz nach dem Urheberrecht der BRD gegooglet. Ich muss schon sagen, dass ist eine ganz schöne Ecke...
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Das sollte ich mir doch schon durchlesen. Wird eine Weile dauern.
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02.02.2015 |
Nash
Great and Powerful
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)Scootadash schrieb: Sofern über MLP nur dokumentarisch berichtet wird, können auch Inhalte aus der Sendung als Bildzitat verwendet werden, aber nur in sehr beschränkten Rahmen. Alles, was darüber hinausgeht, wie z.B. ein Fancomic, in dem offizielle Charaktere auftreten, ist eine Urheber- und meist auch eine Lizenzrechtsverletzung.
Das bezweifel ich doch mal stark, sonst kann man praktisch das gesamte Fandom wegen Urheberrechtsverletzungen einstampfen. Nicht umsonst gibt es ja das Konzept der Freien Benutzung im Urheberrecht, siehe §24 Abs 1 UrhG.: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Wenn finanzielle Interessen dazutreten, wird es meist kompliziert. Wurden eigentlich Plushy-Näher schon von Anwälten angemacht? Da ist viel eher was zu holen als bei einem solchen voraussichtlich kostenfreien Magazin (Streitwert ist für Anwälte besonders des Urheberrechts sehr wichtig, wenn man sich mal die Abmahn-Kanzleien anschaut).
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02.02.2015 |
Scootadash
Wonderbolt
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)Nash schrieb: (02.02.2015)Scootadash schrieb: Sofern über MLP nur dokumentarisch berichtet wird, können auch Inhalte aus der Sendung als Bildzitat verwendet werden, aber nur in sehr beschränkten Rahmen. Alles, was darüber hinausgeht, wie z.B. ein Fancomic, in dem offizielle Charaktere auftreten, ist eine Urheber- und meist auch eine Lizenzrechtsverletzung.
Das bezweifel ich doch mal stark, sonst kann man praktisch das gesamte Fandom wegen Urheberrechtsverletzungen einstampfen. Nicht umsonst gibt es ja das Konzept der Freien Benutzung im Urheberrecht, siehe §24 Abs 1 UrhG.: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Betonung liegt da auf "selbständiges". Das neue Werk muss "sich von der Vorlage so weit gelöst [haben], daß es als eine völlig selbständige Neuschöpfung anzusehen ist." ( Quelle) Selbst gezeichnete Comics mit eigener Handlung dürften das erfüllen, wenn es aber den Original-Vektoren zum Verwechseln nahe kommt, nicht mehr. Wo genau die Grenze liegt, kann nur ein Experte entscheiden. Ein Großteil alles Fanarts wäre nach deutschen Recht in der Tat illegal (dummerweise wurde das Gesetz vor dem Internet geschrieben und seitdem nicht den Tatsachen angepasst), aber erstens hat Hasbro kein Intresse, alles Fanart zu zerstören und zweitens glaube ich, dass das amerikanische Fair Use da viel offener ist und sich Hasbro in erster Linie daran hält.
Entsprechend halte ich es für Unwarscheinlich, dass Hasbro gegen eine kostenlose Online-Version vorgehen wird, und selbst wenn, dann nur mit kostenloser Vorwarnung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2015 von Scootadash.)
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03.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Ich habe mir heute Nacht die Mühe gemacht, mich durch das deutsche Urheberrecht durchzuarbeiten um die Punkte rauszusuchen, die ich, bzw. wir, wenn sich wirklich ein Team bilden sollte beachten müssen um nicht im Konflickt mit Hasbro und/oder dem Gesetz zu kommen. Aus zeitlichen gründen, (Ich wollte noch schlafen.) habe ich nur die ersten zehn Paragraphen durchgearbeitet über die wir jetzt diskutieren können. Ich werden täglich zehn witere durcharbeiten, so dass wir in etwa zwei Wochen mit der klärung des Urheberrechts fertig wären. Wenn geschrieben wurde, dass ich bzw. das Team als Urheber des Magaziens Ggeschützt wäre, dann nur unter der Vorraussicht, dass Hasbro einer veröffentlichung zustimmt. Dazu habe ich Kommentaere und Fragen zu den einzelnen Punkten geschrieben. Dies bezieht sich nicht auf das amerikanische Urheberrecht!
Die Gesetze stehen in kursiver Schrifft.
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Urheber der Serie "My little Pony Frindship is magic" ist Hasbro. Auch wenn hier nicht eindeutig Werke des Films gennant sind, so kann man die Serie doch als Werke der Kunst deuten. Damit ist Hasbro als Urheber der Serie durch dieses Gesetz geschüzt.
Das Magazin wäre aber ein Wewrk der Literatur, damit ein neues Werk, als dessen Urheber dann ich bzw. das Team geschützt wäre.
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
Damit wäre ich bzw. das Team als Urheber des Magaziens und der darin erhaltenden Texte Geschüzt.
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
Damit ist Hasbro als Urheber der Serie "My little Pony Frindship is Magic" geschüzt.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Ich weiß weder ob damit dann wirklich die Serie, das Magazien, der Inhalt aus eigener Feder vom mir bzw. des Teams noch die Übersetzungen un deren Orginale wirklich durch diese Gesetz geschützt sind. Ich deute es aber so, dass es zutrift. Wenn es jemand besser weiß bitte korrigieren!
§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
Das heist, ich bzw. das Team braucht die Zustimmung des Urhebers, als von Hasbro, um das Magazin veröffentlichen zu dürfen.
§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Damit ist Hasbro der Urheber der Serie "My little Pony Frindship is magic", Ich bzw. das Team ist der Urheber des Magazins und der selbstgeschriebenTexte, der Übersetzungen und vermutlich auch der Gestaltundg, des Logos und der Aufmachung des Magazins. Die Schöpfer der Fan Fics, Fan Arts und Fan Comics sind damit auch als deren Urheber geschützt.
§ 8 Miturheber (1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
Die Frage ist, ob alle Mitarbeiter des Teams, sollte sich ein Team bilden, Miturheber des Magazins wären, oder nur Urheber des von ihnen beigetragenen Teils.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
Damit wären alle an der Schöpfung beteiligten Miturheber des Magazins. Das wären dann Ich, das Team und unter Umständen auch Hasbro. Damit darf jeder änderrungen am Gesamtwerk vorschlagen und auch dessen Veröffentlichug zu verhindern, aber nur wenn das Urheberrecht des einzelnen Miturhebers verletzt wurde. Wie das Urheberrecht eines Miturhebers bei einem Gemeinschaftswerk jetzt verletzt werden kann, ist mir ein Rätzel.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
Das heißt wenn Gewinne erziehlt werden sollten, dann hat jeder Miturheber das recht auf den selben Anteil am Gewinn, es sei den es werden keine Gewinne erwirtschaftet., also das Magazin erscheint als gratis E-Paper oder es wurde unter den Miturheberm. als ich bzw den Teammitgliedern und gegebenenfals Hasbro etwas anderes vereinbart.
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.
Sollte es zu einem Gewinn kommen und daraufhin ein Miturheber auf seinen Anteil verzichten, sei es ich, ein Teammitglied oder gegebenfals Hasbro, so muss er erklären, damit es jdere weiß und von seinem Recht gebrauch machen kann und weiß warum dies geschieht. Das scheint mir persönlich eine Formalie zu sein, auch wenn ich mir da nicht sicher bin. Sollte ein Miturheber auf seinen Anteil verzichten, so wird sein Anteil auf die anderen Miturheber zum gleichen Teil aufgeteilt.
§ 9 Urheber verbundener Werke
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.
Das heist, jeder Miturheber aus dem Team hat ein Mitbestimmungsrecht, über das Gesamtwerk, also das Magazin. Bei diesem Paragraphen hoffe ich jedoch, dass es nie zu internen Streitichkeiten kommen wird.
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.
Ich weiß um ehrlich zu sein nicht, ob das für das Magazin relewant ist.
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25.02.2015 |
derGarrulus
Changeling
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RE: Brony Fanmagazin
Gibt es aktuell etwas neues bezüglich?
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26.02.2015 |
brony95
Enchantress
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RE: Brony Fanmagazin
Momentan nicht, ich habe immernoch keinen eigenen Internetzugang und ohne den kann ich nicht wirklich etwas machen, da ich die Programme und Materialien nicht bekomme.
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27.02.2015 |
Nachtana
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RE: Brony Fanmagazin
(02.02.2015)brony95 schrieb: Ich habe da an die Sache mit jan Animations gedacht. Denn haben sie doch auch mit einer Anzeige gerdoht, wenn er seine Youtubevideos nicht löscht hätte. Sovern ich das nichts verwägselt habe.
Nun mal langsam. Der hat eine Mail gekriegt, mehr nicht. Und Hasbro selbst hatte keine Ahnung was ihre Anwälte machen. Müssen sie auch nicht, die werden genau dafür bezahlt. Wurde alles an der Galacon erklärt, den direkten Link findest du hier.$
Der Gegenwärtige stand ist, dass Hasbro als Konzern ein anderes Zeitverständniss hat als ein freischaffender Animator. Jan wartet immer noch auf Antworten.
Ein anderes Beispiel wäre die Episode mit Whitedovecreations. Möglicherweise kennst du sie, eine der bekannteren Plushie Nähenden Bronies auf Deviantart. Da war mal ein riesen Aufschrei, Hasbro soll sie aufgefordert haben, ihren Account zu schliessen. Falsch. Sie wurde nur aufgefordert, die Preisliste runter zu nehmen, was sie auch tat. Doch der Schaden war schon getan. Hasbro ist gegenüber den Bronies viel offener als sein Ruf. Trotz allem, es ist eine Firma, keine Einzelperson. Wenn du etwas von denen willst, wirst du erst mal das Standardprozedre durchlaufen. Die meisten geben danach schon auf. Bleibst du aber dran, kannst du die Aufmerksamkeit kriegen, die du willst.
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