16.08.2015 |
McKay
Bagpipepony
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Komisch das plötzlich beide Anzeigen out of range sind, beim sekundären Bildschirm hätte ich das evtl. verstehen können. Tools wie "Tune Up Utilites" hast du aber nicht auf dem PC oder?
Es waren ja nicht beide Anzeigen. Während dem Booten wird ja nur der primäre Bildschirm verwendet.
Ich konnte das Problem am Ende ja dadurch lösen, dass ich im Bios die igpu als primäre Bildberechnungseinheit eingestellt habe. Dadurch wurde der sekundäre Bildschirm zum Primären, und ich konnte im abgesicherten Modus booten und mein Problem lösen.
Dennoch, ohne igpu, 2. Bildschirm und bereits installierte intel-Treiber wäre ich extrem aufgeschmissen gewesen.
Das Problem mit dem "input out of range" trat skurrilerweise NICHT beim Windows-Login auf(aber wie gesagt, hat sich mein Rechner direkt nach dem Einloggen ohne abgesicherten Modus aufgehängt), sondern NUR in dem Pre-Boot-Menü, in welchem ich den abgesicherten Modus auswählen kann(können sollte).
Das heißt, ich konnte den Rechner zwar in den Loginscreen booten und auch einloggen, konnte da dann aber nix machen, weil er sich aufgehängt hat.
Im abgesicherten Modus konnte ich ihn aber nicht booten wegen dem "input out of range"-Problem.
Wie gesagt, dank der igpu hab ich nen Weg gefunden, trotzdem in den abgesicherten Modus zu booten. Da hab ich dann gewisse Komponenten aus dem Autostart genommen, und von dort an klappte auch der Login ohne Freezes.
Schuld an den Freezes war am Ende übrigens nicht der Intel-HD-Treiber, sondern der Intel rapid-store treiber, welcher meinem Mainboard beilag.
Und nein, solche Tools wie "Tune Up Untilities" nutze ich nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2015 von McKay.)
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16.08.2015 |
Mikami-Katze
Knuddelkadse
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RE: Windows 10
(16.08.2015)McKay schrieb: Es waren ja nicht beide Anzeigen. Während dem Booten wird ja nur der primäre Bildschirm verwendet.
Ich konnte das Problem am Ende ja dadurch lösen, dass ich im Bios die igpu als primäre Bildberechnungseinheit eingestellt habe. Dadurch wurde der sekundäre Bildschirm zum Primären, und ich konnte im abgesicherten Modus booten und mein Problem lösen.
Dennoch, ohne igpu, 2. Bildschirm und bereits installierte intel-Treiber wäre ich extrem aufgeschmissen gewesen.
Das Problem mit dem "input out of range" trat skurrilerweise NICHT beim Windows-Login auf(aber wie gesagt, hat sich mein Rechner direkt nach dem Einloggen ohne abgesicherten Modus aufgehängt), sondern NUR in dem Pre-Boot-Menü, in welchem ich den abgesicherten Modus auswählen kann(können sollte).
Das heißt, ich konnte den Rechner zwar in den Loginscreen booten und auch einloggen, konnte da dann aber nix machen, weil er sich aufgehängt hat.
Im abgesicherten Modus konnte ich ihn aber nicht booten wegen dem "input out of range"-Problem.
Wie gesagt, dank der igpu hab ich nen Weg gefunden, trotzdem in den abgesicherten Modus zu booten. Da hab ich dann gewisse Komponenten aus dem Autostart genommen, und von dort an klappte auch der Login ohne Freezes.
Schuld an den Freezes war am Ende übrigens nicht der Intel-HD-Treiber, sondern der Intel rapid-store treiber, welcher meinem Mainboard beilag.
Ist schon etwas Pech, dass es dich mit so einem eher seltenen Problem erwischt hat. Bei der Anzahl an Hardware- und Software-Kombinationen ist es schwer sicherzustellen, dass alles auf allen Konfigurationen problemlos läuft. Aber abseits dieser Panne: Findest du dass sich das Upgrade auf Windows 10 für dich gelohnt hat oder bist du der Ansicht, dass du noch hättest warten sollen?
(16.08.2015)McKay schrieb: Und nein, solche Tools wie "Tune Up Untilities" nutze ich nicht.
Gut so. Hab schon genug Fälle gesehn wo solche Tools den Grafiktreiber beim booten quasi blockiert haben^^
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16.08.2015 |
LightningGear
Titeljäger
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RE: Windows 10
(16.08.2015)GlaDos schrieb: http://www.pcgameshardware.de/Windows-10...n-1168149/
Okay... das halte ich dann doch für bedenklich...
Nein.
(15.08.2015)GearTight schrieb: Den Leuten rutschen die Aluhüte immer weiter ins Gesicht. Jetzt hängen sie sich an einer Textpassage in https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/ Absatz 7b auf:
"Wir sind berechtigt, Ihre Version der Software automatisch zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Dienste bereitstellen können, Softwareupdates oder Konfigurationsänderungen ohne Ihnen hierfür Gebühren zu berechnen herunterladen können sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können. Unter Umständen sind Sie verpflichtet, die Software zu aktualisieren, damit Sie die Dienste weiter nutzen können."
Was ich darunter verstehe ist bei Hardware Hehlerware oder etwa gefälschte Grafikkarten vom Schwarzmarkt, und bei Software illegal genutzte Microsoft-Software wie Office.
Anders klingt es jedoch in den einschlägigen Nachrichtenportalen und Foren: Dort wird schon was von "Microsoft sperrt mir jetzt meine Raubkopien" und ähnlichem geschwafelt. Lockt halt Besucher an. Viel Wind um nichts, genauso wie bei den allermeisten anderen Artikeln, die sich zwar auf Quellen beziehen, schlussendlich aber häufig einfach irgendwelchen Mist in jene reininterpretieren und dann drauflos schreiben.
EDIT 2: Ganz unten wird aufgezählt, für welche Services diese Regelungen gelten. Zwei interessante Details wären dabei, dass erstmal Windows einzeln gar nicht draufsteht, und zweitens dass dieser Vertrag auch für Dienste gilt, die zeitgleich mit Windows 7 erschaffen wurde.
Außerdem stammt die Passage aus dem Xbox One-Service-Agreement. Hier wird schon wieder Wirbel für nichts gemacht.
Und wenn man es im Kontext betrachtet, dass es eigentlich aus einem Xbox-One-Text kopiert wurde, lässt sich daraus folgendes ableiten: Unter "gefälschten Spielen" versteht man wahrscheinlich durch Piraterie erstandene Xbone-Titel, und unter "unerlaubter Hardware" gleichzeitig Mod-Chips und unlizensierte Third-Party-Geräte. Wobei letzteres durchaus wieder bedenklich wäre, da es eigentlich Wettbewerbsverzerrung ist.
EDIT: Um endlich mal wieder ein bisschen Sachlichkeit in diese Diskussion zu bringen, hier mal wieder ein differenziert geschriebener Artikel zu Windows 10:
Tagesspiegel: Windows 10 im Test - Microsofts Eigentor
Ich bin hier nicht mehr online, nehmt mir gerne jeden x-beliebigen Thread weg, den ihr gerne hättet. Ich erteile die grundsätzliche Erlaubnis für alle meine noch offenen Threads.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2015 von LightningGear.)
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16.08.2015 |
MaSc
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RE: Windows 10
Datenschutz hier, Datenschutz da. Der Datenschutz ist mir völlig egal, sollen die doch verwerten was sie wollen. Mir genügt ein rundes, kostenloses neues Betriebssystem. Das Konzept Datenschutz hat in der heutigen Zeit einfach ausgedient.
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16.08.2015 |
LightningGear
Titeljäger
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RE: Windows 10
Und genau das liefert Windows 10. Es mag zwar auf manchen Systemen hin und wieder mal zu Problemen kommen, die sind allerdings selten schwerwiegend.
Ich bin hier nicht mehr online, nehmt mir gerne jeden x-beliebigen Thread weg, den ihr gerne hättet. Ich erteile die grundsätzliche Erlaubnis für alle meine noch offenen Threads.
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16.08.2015 |
Mikami-Katze
Knuddelkadse
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RE: Windows 10
(16.08.2015)MaSc schrieb: Datenschutz hier, Datenschutz da. Der Datenschutz ist mir völlig egal, sollen die doch verwerten was sie wollen. Mir genügt ein rundes, kostenloses neues Betriebssystem. Das Konzept Datenschutz hat in der heutigen Zeit einfach ausgedient.
Leider ist dem so :/
Wenn wir uns von Firmen und Regierungen derart versklaven lassen (und das tun wir durchaus) sind wir auch nur Arbeitstiere und Eigenleben. Die These, dass man nichts zu verbergen hat, ist dabei Quatsch: Privatsphäre ist ein menschliches Bedürfnis und dieses wird uns immer mehr genommen. Auch wenn es in der Zukunft wohl schlimmer und nichts dagegen getan wird, finde ich es mehr als nur bedenklich. Nur sehe ich bei Windows 10 keine Verletzung des Datenschutzes. Konnte bisher auch nie Jemand bezeugen dass dem so ist.
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16.08.2015 |
Pandora51
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RE: Windows 10
"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety."
- Benjamin Franklin
Das große Problem ist nur, dass es soviele Diskussionen und Meinungen zu Windows 10 gibt. Manche treffen zu, manche sind Vermutungen und manche sind total übertrieben.
In welchen Ausmaße und welche Daten überhaupt übermittelt werden, scheint immernoch nicht 100% geklärt zu sein.
Es ist wichtig darüber zu berichten aber für mich werden oft viel zu wenige Fakten überliefert.
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16.08.2015 |
Mikami-Katze
Knuddelkadse
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Pandora51 schrieb: Es ist wichtig darüber zu berichten aber für mich werden oft viel zu wenige Fakten überliefert.
Genau das ist das Problem dabei. Ohne Fakten kann man nicht vernünftig diskutieren. Dass man die Änderungen in Windows 10 kritisch hinterfragt ist sogar ein Muss finde ich, aber dies sollte auf Basis von wirklichen Fakten passieren und das tut es nunmal nicht.
Mal ne Frage für die Runde: Wie siehts mit dem Upgrade auf Windows 10 in eurem Verwandten und Bekanntenkreis aus? Haben sich welche dafür oder dagegen entschieden und warum? Ein Nachbar meiner Mutter z.B. bleibt vorerst bei Windows 8.1, das System gefälllt im aktuell so wie es ist u, ihm würden die automatischen Updates stören und die neuen Features nicht interessieren, was ich auch aus seiner Sicht nachvollziehen kann.
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16.08.2015 |
Pandora51
Royal Guard
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Mal ne Frage für die Runde: Wie siehts mit dem Upgrade auf Windows 10 in eurem Verwandten und Bekanntenkreis aus? Haben sich welche dafür oder dagegen entschieden und warum? Ein Nachbar meiner Mutter z.B. bleibt vorerst bei Windows 8.1, das System gefälllt im aktuell so wie es ist u, ihm würden die automatischen Updates stören und die neuen Features nicht interessieren, was ich auch aus seiner Sicht nachvollziehen kann.
Durchmischt würde ich sagen.
Die Freunde und Verwandten die sich etwas mehr mit Technik beschäftigen tendieren eher zum Upgrade.
Andere zwar auch aber dort eher weniger bzw. dort ist das auch nicht so das Thema.
Es gibt jedoch auch Bekannte, die noch etwas abwarten wollen und möglicherweise skeptisch sind oder gar bei Windows 7 bleiben möchten, weil das System vollkommen ausreichend für Sie ist. Aber vielleicht auch, weil gewisse neue Funktionen noch nicht gebraucht werden oder nicht das Interesse besteht ein neues System zu nutzen.
Aus meiner Sicht halte ich das Upgrade von Windows 7 sehr empfehlenswert, denn es gibt einige sehr wertvolle Funktionen (z.B. für Multi screen setups und Performance).
Win8.1 bietet ja bereits viele viele neue Funktionen und ist, bis auf die Oberfläche, ähnlich.
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16.08.2015 |
Laser Gurke
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Mal ne Frage für die Runde: Wie siehts mit dem Upgrade auf Windows 10 in eurem Verwandten und Bekanntenkreis aus? Haben sich welche dafür oder dagegen entschieden und warum?
Mein Vater sagt ,,Nö".
Warum? Ich habe keine Ahnung, die benutzen ein Medion Android Tablet lieber für alles, als die 2 Laptops wenigstens neu zu machen.
Für mich wäre es eine qual, nach 1Jahr mein Altes, vermülltes, OS hochzufahren.
Wenn ich mein Laptop nicht mehr benutze, mache ich eine Neu instalation oder Mindestens den Ccleaner und Kumpanen laufen lassen. Defragmentieren und so.
Schade um die Laptops. Ein laptop von Asus: AMD Brazos Dualcore mit 2x 1,6 GHz und 8GB Ram und ner Evo 840 120GB SSD
Und ein HP mit nem 2. Gen. Core i3 2,3GHz 4GB Ram und ner 320GB HDD.
Beide haben ne IGPU.
Schade um die Beiden ;_;
Version 1.0.0 ||| last update: 20.08.2017 08:10PM
(\__/) (='.'=]
(")_(")
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17.08.2015 |
McKay
Bagpipepony
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Ist schon etwas Pech, dass es dich mit so einem eher seltenen Problem erwischt hat. Bei der Anzahl an Hardware- und Software-Kombinationen ist es schwer sicherzustellen, dass alles auf allen Konfigurationen problemlos läuft. Aber abseits dieser Panne: Findest du dass sich das Upgrade auf Windows 10 für dich gelohnt hat oder bist du der Ansicht, dass du noch hättest warten sollen?
Ich rege mich ja nicht über das Problem an sich auf, sondern darüber dass die Problemlösung unnötig verkompliziert wurde, weil das Bootmenü von Win10 unbedingt eine grafische Oberfläche haben muss.
Es ist nunmal nicht völlig abwegig dass Grafikprobleme auftreten, die das Verwenden von einer solchen grafischen Obverfläche nicht mehr möglich machen. In solchen Fällen ist man mit einem Boot-Menü, welches sich nur über die grafische Oberfläche bedienen lässt, eben aufgeschmissen. Das hat nichts mit meinem spezifischen Problem zu tun, das ist einfach generell eine blöde Idee.
Ob sich das Upgrade gelohnt hat? Nein. Das hat in meinem Fall aber damit zu tun, dass ich diesen Rechner ohnehin nur noch bis Ende diesen Monat nutzen werde, danach werde ich für ein Jahr nach Schottland fliegen und hab währenddessen nur noch einen Laptop mit Linux zur Verfügung. Wegen den paar Tagen besseres OS war mir das einfach zu viel Kampf.
Auf der anderen Seite kann man nur ein Jahr lang upgraden, weswegen ich wenn dann jetzt upgraden musste. Wenn ich von Schottland zurückkomme ist es zu spät.
Was ich am positivsten zu erwähnen habe, ist dass die Verlegung der Nutzerdaten auf einen anderen Pfad oder gar andere Partition nun nativ unterstützt wird. Ich habe das vorher schon gemacht, dass sämtliche Dokumente, Bilder, Videos etc auf D lagen, allerdings haben viele Programme, Spiele etc ihre Daten immernoch auf C:/users/... abgelegt. Mit Windows 10 funktioniert es nun tatsächlich, dass solche Daten von Anwendungen tatsächlich auf dem geänderten Pfad abgelegt werden. Allerdings ist das doch ne menge Aufwand, die ganzen Pfade anzupassen, insbesondere wenn man es mit Linux vergleicht, wo man einfach während der Installation eine seperate Partition für das home-Verzeichnis einrichtet.
Warum ich das so haben will? 1.: SSD. 2.: Wenn man sich das OS zerschießt und es neu aufsetzen muss hat man deutlich weniger Aufwand, da alles Andere ja nicht auf der OS Partition sitzt.
Unterm Strich kann ich sagen: Windows 10 ist ganz nett und hat einige sinnvolle Verbesserungen. Allerdings ist das nicht genug, um mich von meinem Vorhaben, Windows erstmal den Rücken zuzukehren, abzubringen. Viel zu Viel ist immernoch komplett geschlampt, nicht durchdacht, oder einfach dreist(die erwähnte Sache von wegen unauthorisierte Anwendungen und/oder Hardware laufen nicht).
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18.08.2015 |
Captain Gulasch
Wonderbolt
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Registriert seit: 23. Jan 2013
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Mal ne Frage für die Runde: Wie siehts mit dem Upgrade auf Windows 10 in eurem Verwandten und Bekanntenkreis aus? Haben sich welche dafür oder dagegen entschieden und warum?
Mein Notebook will nicht.
2 Systeme von meinen Schwestern fallen weg, inkompatibel dank Geforce 7000.
1 System kommt noch, aber erst wenn es eine neue Magix version gibt die 100% läuft, sonst kann meine Schwester nämlich ihren YT Kanal auf Eis legen.
Das 2. Notebook von meiner Schwester kommt vermutlich noch bald dran, will ich mal fragen.
Notebook von meinen Vater hat noch XP und ist noch älter, ist eh nicht im Netz.
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18.08.2015 |
LightningGear
Titeljäger
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Registriert seit: 06. Jun 2012
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RE: Windows 10
(16.08.2015)Mikami-Katze schrieb: Mal ne Frage für die Runde: Wie siehts mit dem Upgrade auf Windows 10 in eurem Verwandten und Bekanntenkreis aus? Haben sich welche dafür oder dagegen entschieden und warum? Ein Nachbar meiner Mutter z.B. bleibt vorerst bei Windows 8.1, das System gefälllt im aktuell so wie es ist u, ihm würden die automatischen Updates stören und die neuen Features nicht interessieren, was ich auch aus seiner Sicht nachvollziehen kann.
Das alte (von 2010) Lenovo-Notebook meiner Mutter wurde bereits upgegraded, da sollte ich allerdings mal wieder einen Clean Install drauf machen, weil das System mittlerweile etwas stockt, was es aber auch schon in Windows 8.1 getan hat.
Auf dem Backlog stehen zudem noch Convertible und Notebook meines Vaters (jeweils 8.1 und 7) und den Windows 7-PC meiner Schwester. Alle kompatibel mit Windows 10 und generell upgrade-gewillt.
Ich bin hier nicht mehr online, nehmt mir gerne jeden x-beliebigen Thread weg, den ihr gerne hättet. Ich erteile die grundsätzliche Erlaubnis für alle meine noch offenen Threads.
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19.08.2015 |
Herrmannsegerman
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Gurkenpony
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RE: Windows 10
Weiß zufällig jemand bescheid ob es Windows 10 auch auf mehr oder weniger legale Musikdatein abgesehen hat?
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19.08.2015 |
Rukako
Enchantress
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RE: Windows 10
(16.08.2015)MaSc schrieb: Datenschutz hier, Datenschutz da. Der Datenschutz ist mir völlig egal, sollen die doch verwerten was sie wollen. Mir genügt ein rundes, kostenloses neues Betriebssystem. Das Konzept Datenschutz hat in der heutigen Zeit einfach ausgedient.
Wenn du wüsstest, was manche Konzerne über dich wissen, würdest du nicht so einen Schwachsinn verzapfen. Und das auch noch nach NSA und Snowden. Srsly...
Und nur zu deiner Information; Linux ist auch rund (gut, kommt auf die Distri an) und die allermeisten Distris sind ebenfalls Gratis. Windows 10 mag im monetären Sinne kostenlos sein, aber dafür greifen sie deine Daten ab, die auf lange Sicht noch viel wertvoller sind. Wie sagt man doch so schön? Wissen ist Macht.
Das andorianische Bergbaukonsortium rennt vor niemandem davon.
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19.08.2015 |
Pandora51
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RE: Windows 10
Ich glaube das war nicht ganz ernst gemeint von MaSc. Zumindestens hoffe ich das..
Btw bei der neuen Fotoanzeige von Windows gibt es unter Einstellungen folgende Einstellung:
"Meine Fotos automatisch verbessern"
Die ist automatisch aktiviert und nur temporär aber.. grauenhafte Funktion.
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19.08.2015 |
LightningGear
Titeljäger
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RE: Windows 10
Weil dieser Mythos einfach völlig ohne Recherche weiter verbreitet wird ( das von den einschlägigen Portalen und YouTube-Kanälen wie SemperVideo als "Windows 10-EULA" verkaufte Dokument ist der Microsoft-Servicevertrag, welcher Windows 10 an sich gar nicht betrifft), hab ich mal die ECHTE Windows 10-EULA rausgesucht. Bitteschön:
Letzte Aktualisierung: Juli 2015
MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN
WINDOWS-BETRIEBSSYSTEM
WENN SIE IHREN WOHNSITZ (ODER IHREN HAUPTGESCHÄFTSSITZ) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, LESEN SIE BITTE DIE KLAUSEL ZUM RECHTSVERBINDLICHEN SCHIEDSVERFAHREN UND DEN VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN IN ZIFFER 10. DIES BETRIFFT DIE BEILEGUNG VON RECHTSSTREITIGKEITEN.
Vielen Dank, dass Sie sich für Microsoft entschieden haben!
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4. Übertragung. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows-Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt.
b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt. Sie sind berechtigt, die Sicherungskopie, deren Anfertigung wir Ihnen gestatten, oder die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wurde, zum Übertragen der Software zu verwenden. Jedes Mal, wenn Sie die Software auf ein neues Gerät übertragen, müssen Sie die Software vom vorherigen Gerät entfernen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu übertragen, um Lizenzen auf mehreren Geräten gemeinsam zu verwenden.
5. Autorisierte Software und Aktivierung. Sie sind nur dann zur Nutzung dieser Software befugt, wenn Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz verfügen und die Software ordnungsgemäß mit einem originalen Product Key oder einer anderen autorisierten Methode aktiviert wurde. Wenn Sie bei der Nutzung der Software eine Verbindung mit dem Internet herstellen, kontaktiert die Software automatisch Microsoft oder das mit Microsoft verbundene Unternehmen, um zu bestätigen, dass es sich um Originalsoftware handelt und die Lizenz mit dem lizenzierten Gerät verknüpft ist. Sie können die Software auch manuell über Internet oder Telefon aktivieren. In beiden Fällen findet eine Übertragung bestimmter Informationen statt, und es fallen möglicherweise Internet-, Telefon- und SMS-Gebühren an. Bei der Aktivierung (oder erneuten Aktivierung infolge von Änderungen an den Komponenten Ihres Gerätes) kann die Software feststellen, dass die installierte Instanz der Software gefälscht ist, nicht ordnungsgemäß lizenziert ist oder nicht autorisierte Änderungen enthält. Wenn die Aktivierung fehlschlägt, wird die Software versuchen, sich selbst zu reparieren, indem sie manipulierte Microsoft-Software durch originale Microsoft-Software ersetzt. Möglicherweise erhalten Sie auch Erinnerungen, eine ordnungsgemäße Lizenz für die Software zu erwerben. Sie sind nicht berechtigt, die Aktivierung zu umgehen. Um einfacher feststellen zu können, ob Ihre Software echt und ordnungsgemäß lizenziert ist, rufen Sie (aka.ms/genuine) auf. Bestimmte Updates, Supportservices und andere Dienste werden möglicherweise nur Nutzern von originaler Microsoft-Software angeboten.
6. Updates. Die Software sucht in regelmäßigen Abständen nach System- und App-Updates, lädt diese für Sie herunter und installiert sie. Sie dürfen Updates nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen, und Microsoft muss möglicherweise Ihr System aktualisieren, um Ihnen diese Updates bereitstellen zu können. Durch die Annahme dieses Vertrages erklären Sie sich mit dem Erhalt dieser Arten von automatischen Updates ohne zusätzliche Benachrichtigung einverstanden.
7. Downgraderechte. Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder einem Installationsunternehmen mit einer vorinstallierten Professional-Version von Windows erworben haben, dürfen Sie entweder eine Windows 8.1 Pro- oder Windows 7 Professional-Version nutzen, jedoch nur, solange Microsoft für diese frühere Version Support wie unter (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt bereitstellt. Dieser Vertrag gilt für die Nutzung der früheren Versionen durch Sie. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Nutzung solcher Komponenten durch Sie die entsprechenden Bestimmungen des mit der früheren Version mitgelieferten Vertrages. Weder der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie müssen die frühere Version separat erwerben. Hierfür wird Ihnen möglicherweise eine Gebühr in Rechnung gestellt. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch die ursprünglich erworbene Version zu ersetzen.
8. Geografische Einschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen. Wenn Ihre Software auf die Verwendung in einer bestimmten geografischen Region beschränkt ist, dürfen Sie die Software nur in dieser Region aktivieren. Sie sind außerdem verpflichtet, alle für die Software geltenden nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, wozu auch Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endnutzung gehören. Weitere Informationen zu geografischen Einschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen finden Sie unter (aka.ms/georestrict) und (aka.ms/exporting).
9. Support- und Erstattungsverfahren.
a. Bei auf einem Gerät vorinstallierter Software. Wenden Sie sich für die Software allgemein an den Gerätehersteller bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem Supportoptionen zu erhalten. Die Telefonnummer für den Support ist im Lieferumfang der Software enthalten. Für Updates und Ergänzungen, die direkt von Microsoft bezogen wurden, stellt Microsoft möglicherweise eingeschränkte Supportservices für ordnungsgemäß lizenzierte Software bereit, wie unter (aka.ms/mssupport) beschrieben. Wenn Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises anstreben, wenden Sie sich an den Hersteller bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem seine Richtlinien für eine Kaufpreisrückerstattung in Erfahrung zu bringen. Sie sind verpflichtet, jene Richtlinien einzuhalten. Diese verlangen möglicherweise von Ihnen, die Software mit dem gesamten Gerät, auf dem die Software installiert ist, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
b. Bei von einem Einzelhändler erworbener Software. Microsoft stellt beschränkte Supportservices für ordnungsgemäß lizenzierte Software bereit, die unter (aka.ms/mssupport) beschrieben werden. Wenn Sie die Software bei einem Einzelhändler erworben haben und eine Rückerstattung des Kaufpreises anstreben und dort, wo Sie die Software erworben haben, keine Rückerstattung erhalten können, wenden Sie sich zur Information über die Rückerstattungsmodalitäten von Microsoft an Microsoft. Siehe (aka.ms/msoffices).
10. Rechtsverbindliches Schiedsverfahren und Verzicht auf Sammelklagen bei Wohnsitz (bzw. im Falle eines Unternehmens Hauptgeschäftssitz) in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Wir hoffen, dass es nie zu einer Rechtsstreitigkeit zwischen uns kommen wird. Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, sagen Sie und wir zu, uns 60 Tage lang um eine informelle Beilegung zu bemühen. Gelingt uns dies nicht, sagen Sie und wir zu, uns einem rechtsverbindlichen individuellen Schiedsverfahren vor der American Arbitration Association („AAA“) gemäß dem Federal Arbitration Act („FAA“) zu unterwerfen und die Sache nicht vor ein ordentliches Gericht mit einem Richter oder mit Geschworenen zu bringen. Stattdessen wird ein neutraler Schiedsrichter entscheiden, und die Entscheidung des Schiedsrichters ist mit Ausnahme eines beschränkten Berufungsrechts gemäß dem FAA endgültig. Sammelklagen, Sammelschiedsverfahren, Private Attorney General Actions (nur USA: Klage einer Privatperson im öffentlichen Interesse) und andere Verfahren, in denen eine Person stellvertretend agiert, sind nicht zulässig. Ebenso verboten ist das Kombinieren individueller Verfahren ohne die Zustimmung aller Parteien. „Wir“, „unser“ und „uns“ bezieht sich auf Microsoft, den Gerätehersteller und das Softwareinstallationsunternehmen.
a. Abgedeckte Rechtsstreitigkeiten – alles außer Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Der Begriff „Rechtsstreitigkeit“ ist so weitgefasst, wie dies möglich ist. Er umfasst jegliche Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Hersteller oder Installationsunternehmen bzw. zwischen Ihnen und Microsoft in Bezug auf die Software, ihren Preis oder diesen Vertrag, die auf jeglicher Rechtsgrundlage einschließlich Vertrag, Gewährleistung/Garantie, Deliktsrecht, Gesetz oder Verordnung basieren, jedoch mit Ausnahme von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Gültigkeit geistiger Eigentumsrechte von Ihnen, Ihren Lizenzgebern, uns oder unseren Lizenzgebern.
b. Zunächst eine Mitteilung über die Rechtsstreitigkeit senden. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit, die unsere Kundendienstvertreter nicht beilegen können, senden Sie bitte eine Mitteilung über die Rechtsstreitigkeit per US-Post an die RECHTSABTEILUNG des Herstellers bzw. Installationsunternehmens. Wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist, senden Sie die Mitteilung bitte an folgende Adresse: Microsoft Corporation, ATTN: LCA ARBITRATION, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA. Teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre bevorzugte Art der Kontaktaufnahme, das Problem und Ihre Forderung mit. Ein Formular steht unter (aka.ms/disputeform) zur Verfügung. Wir gehen in derselben Weise vor, wenn wir eine Rechtsstreitigkeit mit Ihnen haben. Nach 60 Tagen können Sie oder wir ein Schiedsverfahren einleiten, wenn die Rechtsstreitigkeit nicht beigelegt werden konnte.
c. Gericht für Bagatellklagen (Small Claims Court) als Option. Anstatt eine Mitteilung über die Rechtsstreitigkeit zu senden, und sofern Sie die Anforderungen des betreffenden Gerichts erfüllen, können Sie uns bei einem Gericht für Bagatellklagen (Small Claims Court) im Bezirk Ihres Wohnsitzes (bzw. im Falle eines Unternehmens des Hauptgeschäftssitzes Ihres Unternehmens) oder unseres Hauptgeschäftssitzes – King County, Washington, USA verklagen, wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist. Wir hoffen, dass Sie uns eine Mitteilung über die Rechtsstreitigkeit senden und uns eine Frist von 60 Tagen für den Versuch der Beilegung einräumen; Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dies zu tun, bevor Sie sich an ein Bagatellgericht wenden.
d. Vorgehensweise bei Schiedsverfahren. Die AAA führt jegliche Schiedsverfahren im Rahmen ihrer Schiedsordnung für Handelssachen (Commercial Arbitration Rules) durch (oder wenn Sie eine natürliche Person sind und die Software zum persönlichen Gebrauch oder zum Gebrauch im Haushalt verwenden, oder wenn der Streitwert, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche Person sind oder nicht, und unabhängig davon, wie Sie die Software nutzen, nicht mehr als 75.000 US-Dollar beträgt, findet deren Schiedsordnung für Verbraucherrechtsstreitigkeiten (Consumer Arbitration Rules) Anwendung). Weitere Informationen erhalten Sie unter (aka.ms/adr) oder telefonisch unter 1-800-778-7879. Zur Einleitung eines Schiedsverfahrens reichen Sie das unter (aka.ms/arbitration) verfügbare Formular bei der AAA ein und senden eine Kopie davon an den Hersteller bzw. das Installationsunternehmen (oder an Microsoft, wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist). Bei einem Streitwert bis zu maximal 25.000 US-Dollar finden alle Anhörungen telefonisch statt, es sei denn, der Schiedsrichter sieht einen wichtigen Grund dafür, stattdessen eine persönliche Anhörung durchzuführen. Jegliche persönlichen Anhörungen finden im Bezirk Ihres Wohnsitzes (bzw. im Falle eines Unternehmens des Hauptgeschäftssitzes Ihres Unternehmens) oder unseres Hauptgeschäftssitzes – King County, Washington, USA statt, wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Der Schiedsrichter kann Ihnen individuell dieselbe Entschädigung zusprechen wie dies ein Gericht könnte. Der Schiedsrichter kann feststellenden oder vorläufigen Rechtsschutz nur Ihnen individuell zusprechen, um Ihren individuellen Anspruch zu befriedigen.
e. Gebühren und Zahlungen bei Schiedsgerichtsverfahren.
(i) Streitwert bis maximal 75.000 US-Dollar. Der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen (oder Microsoft, wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist) erstattet unverzüglich Ihre Verfahrenskosten (Filing Fees) und zahlt die Gebühren und Ausgaben der AAA und des Schiedsrichters. Wenn Sie unser letztes schriftliches Vergleichsangebot ablehnen, das vor der Benennung des Schiedsrichters abgegeben wurde, Ihre Rechtsstreitigkeit den Weg bis zur Entscheidung durch den Schiedsrichter („Schiedsspruch“) durchläuft und der Schiedsrichter Ihnen mehr als dieses letzte schriftliche Angebot zuspricht, wird der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen (oder Microsoft, wenn Microsoft die Gegenpartei Ihrer Rechtsstreitigkeit ist): (1) die durch den Schiedsspruch festgelegte Summe oder 1.000 US-Dollar zahlen, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist, (2) Ihre angemessenen Anwaltsgebühren, sofern vorhanden, zahlen und (3) sämtliche Ausgaben (einschließlich Gebühren und Kosten für Sachverständige), die Ihrem Anwalt in angemessener Höhe bei der Untersuchung, Vorbereitung und Durchsetzung Ihres Anspruchs im Schiedsverfahren entstanden sind, erstatten. Der Schiedsrichter legt die Höhe der Beträge fest, sofern Sie und wir uns diesbezüglich nicht einigen.
(ii) Streitwert von mehr als 75.000 US-Dollar. Die Zahlung der Verfahrenskosten (Filing Fees) und der Gebühren und Ausgaben der AAA und des Schiedsrichters richtet sich nach der Schiedsordnung der AAA.
(iii) Rechtsstreitigkeiten mit beliebigem Streitwert. Wenn Sie ein Schiedsverfahren einleiten, werden wir unsere Gebühren und Ausgaben für die AAA oder den Schiedsrichter oder Ihre Verfahrenskosten (Filing Fees), die wir Ihnen erstattet haben, nicht zurückfordern, es sei denn, der Schiedsrichter erachtet das Schiedsverfahren als unseriös oder als für einen unzulässigen Zweck angestrengt. Wenn wir ein Schiedsverfahren einleiten, zahlen wir alle Verfahrensgebühren (Filing Fees) und alle Gebühren und Ausgaben der AAA und des Schiedsrichters. Wir fordern bei keinem Schiedsverfahren die Gebühren oder Ausgaben unseres eigenen Anwalts von Ihnen zurück. Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Rechtsstreitigkeit werden Gebühren und Ausgaben nicht mitgerechnet.
f. Geltendmachung innerhalb von einem Jahr. Sie und wir müssen Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten (mit Ausnahme von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum – siehe Ziffer 10.a.) innerhalb eines Jahres ab der ersten Möglichkeit der Geltendmachung bei einem Gericht für Bagatellklagen oder bei einem Schiedsgericht geltend machen. Andernfalls ist der Anspruch bzw. die Rechtsstreitigkeit endgültig verjährt.
g. Salvatorische Klausel. Wenn der Verzicht auf Sammelklagen im Hinblick auf alle oder einige Teile einer Rechtsstreitigkeit für unrechtmäßig oder undurchsetzbar erklärt wird, werden die betreffenden Teile nicht im Schiedsverfahren sondern vor Gericht verhandelt, die übrigen Teile jedoch weiterhin im Schiedsverfahren. Wenn eine andere Bestimmung von Ziffer 10 für unrechtmäßig oder undurchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung abgetrennt; die übrigen Bestimmungen von Ziffer 10 finden jedoch weiterhin Anwendung.
h. Widerspruch zur Schiedsordnung der AAA. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Schiedsordnung der AAA für Handelssachen (Commercial Arbitration Rules) oder Verbraucherrechtsstreitigkeiten (Consumer Arbitration Rules), ist dieser Vertrag maßgeblich.
i. Microsoft als Partei oder Drittbegünstigter. Wenn Microsoft der Gerätehersteller ist oder Sie die Software von einem Einzelhändler erworben haben, ist Microsoft eine Partei dieses Vertrages. In allen anderen Fällen ist Microsoft keine Partei dieses Vertrages, aber Drittbegünstigter der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Hersteller bzw. Installationsunternehmen, Rechtsstreitigkeiten durch informelle Verhandlungen und Schiedsverfahren beizulegen.
11. Anwendbares Recht. Alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Software, ihren Preis oder diesen Vertrag, einschließlich Ansprüchen wegen Vertragsverletzung und Ansprüchen aus bundesstaatlichen Verbraucherschutzgesetzen, Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb, Gesetzen zu konkludenter Gewährleistung, ungerechtfertigter Bereicherung und aus Deliktsrecht unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates oder Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz (bzw. im Falle eines Unternehmens Ihren Hauptgeschäftssitz) haben, ungeachtet der Regeln des internationalen Privatrechts, jedoch mit der Ausnahme, dass alle Bestimmungen bezüglich Schiedsverfahren dem FAA unterliegen.
12. Verbraucherrechte, regionale Variationen. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise sehen die Gesetze Ihres Staats oder Lands/Ihrer Region andere Rechte vor, einschließlich Verbraucherrechten. Möglicherweise haben Sie auch Rechte gegenüber der Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert diese anderen Rechte nicht, wenn die Gesetze Ihres Bundesstaates oder Landes dies nicht gestatten. Wenn Sie die Software beispielsweise in einer der unten genannten Regionen erworben haben oder zwingendes Recht des Landes Anwendung findet, gelten die folgenden Bestimmungen für Sie:
a. Australien. Verweise auf „Beschränkte Garantie“ sind Verweise auf die von Microsoft oder dem Hersteller bzw. Installationsunternehmen ausdrücklich gewährte Garantie. Diese Garantie wird zusätzlich zu anderen Rechten und Abhilfeansprüchen gewährt, die Sie möglicherweise nach dem Gesetz haben, einschließlich Ihrer Rechte und Abhilfeansprüche laut den gesetzlichen Garantien unter dem Australian Consumer Law.
In dieser Ziffer bedeutet „Waren“ die Software, für die Microsoft oder der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen ausdrücklich Garantie gewährt. Für unsere Waren gelten nach dem Australian Consumer Law nicht ausschließbare Garantien. Bei einem wesentlichen Fehler haben Sie Anspruch auf einen Ersatz oder Kostenerstattung, und bei anderen angemessen vorhersehbaren Verlusten oder Schäden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Austausch der Waren, wenn die Qualität der Waren nicht annehmbar ist und der Fehler keinen wesentlichen Fehler darstellt.
b. Kanada. Sie können den Erhalt von Updates auf Ihrem Gerät stoppen, indem Sie den Internetzugang abschalten. Sobald Sie wieder eine Verbindung zum Internet herstellen, fährt die Software mit der Suche nach und der Installation von Updates fort.
c. Europäische Union. Die Einschränkung hinsichtlich der akademischen Nutzung in der Ziffer 13.d(i) unten findet möglicherweise keine Anwendung auf das auf dieser Website aufgeführte Rechtssystem: (aka.ms/academicuse).
d. Deutschland und Österreich.
(i) Gewährleistung. Die ordnungsgemäß lizenzierte Software wird im Wesentlichen wie in den Microsoft-Materialien, die der Software beiliegen, beschrieben arbeiten. Der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen und Microsoft übernehmen jedoch keine vertragliche Gewährleistung in Bezug auf die lizenzierte Software.
(ii) Haftungsbeschränkung. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vorbehaltlich des vorangegangenen Satzes haftet der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft nur dann für leichte Fahrlässigkeit, wenn der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft diejenigen wesentlichen Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung den Zweck dieses Vertrages gefährden würde und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“). In anderen Fällen von leichter Fahrlässigkeit haftet der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft nicht.
e. Andere Regionen. Siehe (aka.ms/variations) für eine aktuelle Liste zu regionalen Variationen.
13. Zusätzliche Hinweise.
a. Verwendung von Netzwerken, Daten und Internet. Einige Features der Software und Dienste, auf die Sie über die Software zugreifen, erfordern möglicherweise den Zugriff Ihres Gerätes auf das Internet. Der Zugriff und die Nutzung (einschließlich Gebühren) durch Sie unterliegen möglicherweise den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder Internetanbietervertrages. Bestimmte Features der Software unterstützen mitunter einen effizienteren Zugriff auf das Internet, doch die Nutzungsberechnungen der Software können von den Angaben Ihres Serviceproviders abweichen. Sie sind stets dafür verantwortlich, (i) die Bestimmungen Ihrer eigenen Pläne und Verträge zu verstehen und einzuhalten, sowie (ii) für alle Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von bzw. Ihrem Zugriff auf Netzwerke, einschließlich öffentlicher/offener Netzwerke. Sie dürfen die Software nur für den Zugang zu Netzwerken sowie zum Teilen von Zugangsdaten für diese Netzwerke nutzen, wenn Sie dazu berechtigt sind.
b. Visuelle Standards H.264/AVC und MPEG-4 und Video-Standards VC-1. Die Software enthält möglicherweise die Decodierungstechnologie H.264/MPEG-4 AVC und/oder VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN PATENTPORTFOLIOLIZENZEN FÜR DIE VISUELLEN STANDARDS FÜR AVC, VC-1 UND MPEG-4 PART 2 FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHT KOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER LIZENZIERT, UM (i) VIDEO UNTER EINHALTUNG DER OBIGEN STANDARDS („VIDEO-STANDARDS“) ZU CODIEREN UND/ODER (ii) AVC-, VC-1 UND MPEG-4 PART 2-VIDEO ZU DECODIEREN, DAS VON EINEM VERBRAUCHER, DER EINE PERSÖNLICHE UND NICHT KOMMERZIELLE NUTZUNG BETREIBT, CODIERT UND/ODER VON EINEM VIDEOPROVIDER, DER ÜBER EINE LIZENZ FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DERARTIGEM VIDEO VERFÜGT, ERWORBEN WURDE. ES WIRD KEINE LIZENZ ZU IRGENDEINEM ANDEREN ZWECK GEWÄHRT, AUCH NICHT KONKLUDENT. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER (AKA.MS/MPEGLA).
c. Schutz vor Malware. Microsoft ist bemüht, Ihr Gerät vor Malware zu schützen. Die Software schaltet einen Malwareschutz ein, wenn kein anderer Schutz installiert wurde oder dieser abgelaufen ist. Hierzu wird andere Antischadsoftware deaktiviert oder muss möglicherweise entfernt werden.
d. Versionen mit beschränkten Rechten. Wenn die von Ihnen erworbene Softwareversion für eine bestimmte oder eingeschränkte Nutzung gekennzeichnet oder anderweitig dafür vorgesehen ist, dürfen Sie diese nur wie angegeben verwenden. Sie dürfen derartige Versionen der Software nicht für kommerzielle, gemeinnützige oder Einnahmen erwirtschaftende Aktivitäten verwenden.
(i) Nutzung für Forschung und Lehre. Für die Nutzung für Forschung und Lehre müssen Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Student, Lehrkraft oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung sein.
(ii) Bewertung. Bei der Nutzung zu Bewertungszwecken (bzw. Test- oder Demonstrationszwecken) sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, sie in einer realen Betriebsumgebung zu verwenden oder sie nach Ablauf des Bewertungszeitraums zu verwenden. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag wird Bewertungssoftware „WIE BESEHEN“ bereitgestellt.
(iii) NFR. Software, die als oder „NFR“ (Not for Resale) gekennzeichnet ist, dürfen Sie nicht verkaufen.
14. Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag (zusammen mit den gedruckten Lizenzbestimmungen oder anderen Bestimmungen, die Softwareergänzungen, -updates und -diensten beiliegen, welche vom Hersteller bzw. Installationsunternehmen oder von Microsoft bereitgestellt und von Ihnen genutzt werden) sowie die Bestimmungen, auf die mittels in diesem Vertrag enthaltener Weblinks verwiesen wird, stellen den gesamten Vertrag für die Software sowie derartige Ergänzungen, Updates und Dienste dar (es sei denn, der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft stellt mit solchen Ergänzungen, Updates oder Diensten andere Bestimmungen zur Verfügung). Wenn Ihre Software ausgeführt wird, können Sie diesen Vertrag unter (aka.ms/useterms) oder in der Software unter „Einstellungen“ – „System“ – „Info“ nachlesen. Außerdem können Sie die Bestimmungen über jeden der Links in diesem Vertrag einsehen, indem Sie die URLs in die Adressleiste eines Browsers eingeben, und Sie erklären sich damit einverstanden, dies zu tun. Sie verpflichten sich, vor der Nutzung der Software oder Dienste die Bestimmungen, einschließlich der verlinkten Bestimmungen, zu lesen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie durch die Nutzung der Software und Dienste diesem Vertrag und den verlinkten Bestimmungen zustimmen. Dieser Vertrag enthält auch informative Links. Die Links mit Hinweisen und rechtsverbindlichen Bestimmungen sind folgende:
· Datenschutzerklärung für Windows (aka.ms/privacy)
· Microsoft-Servicevertrag (aka.ms/msa)
· Lizenzbestimmungen für Adobe Flash Player (aka.ms/adobeflash)
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BESCHRÄNKTE GARANTIE
Microsoft garantiert, dass ordnungsgemäß lizenzierte Software im Wesentlichen wie in den Microsoft-Materialien, die der Software beiliegen, beschrieben arbeitet. Diese beschränkte Garantie deckt keine Probleme ab, die Sie verursachen, die entstehen, wenn Sie es versäumen, Anweisungen zu befolgen, oder die durch Ereignisse jenseits der zumutbaren Einflussnahme von Microsoft verursacht werden. Die beschränkte Garantie beginnt, wenn der erste Nutzer die Software erwirbt, und ist ein Jahr lang gültig. Alle Ergänzungen, Updates oder Ersatzsoftware, die Sie möglicherweise während dieses Jahres von Microsoft erhalten, fallen ebenfalls unter die Garantie, jedoch nur für den Rest dieses Ein-Jahres-Zeitraums oder für 30 Tage, wobei der jeweils längere Zeitraum maßgeblich ist. Durch Übertragung der Software wird die beschränkte Garantie nicht verlängert.
Microsoft gewährt keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Microsoft schließt alle Implied Warranties und Implied Guarantees (konkludente Gewährleistungen und Garantien) aus, einschließlich solche der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Wenn der Ausschluss von Implied Warranties nach Ihrem örtlich anwendbaren Recht nicht zulässig ist, dann gelten Implied Warranties oder Implied Guarantees (konkludente Gewährleistungen oder Garantien) nur während der Laufzeit der beschränkten Garantie und sind so weit beschränkt, wie es Ihr örtlich anwendbares Recht zulässt. Wenn Ihr örtlich anwendbares Recht eine längere Laufzeit der beschränkten Garantie vorsieht, dann gilt ungeachtet dieses Vertrages die längere Laufzeit, Sie können jedoch nur die in diesem Vertrag vorgesehene Abhilfe beanspruchen.
Wenn Microsoft ihre beschränkte Garantie verletzt, wird Microsoft nach eigener Wahl entweder: (i) die Software kostenlos nachbessern oder nachliefern oder (ii) die Rückgabe der Software (oder, nach Wahl von Microsoft, des Geräts der Marke Microsoft, auf dem die Software vorinstalliert wurde) gegen Rückerstattung des ggf. gezahlten Betrags akzeptieren. Dies sind Ihre einzigen Abhilfeansprüche bei Verletzung der Garantie. Diese beschränkte Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechte; möglicherweise stehen Ihnen je nach Bundesstaat oder Land weitergehende Rechte zu.
Abgesehen von Nachbesserungen, Nachlieferungen oder Kaufpreiserstattungen, die Microsoft möglicherweise leistet, können Sie auf der Grundlage dieser beschränkten Garantie, auf der Grundlage eines anderen Teils dieses Vertrages oder auf einer anderen Rechtsgrundlage keinen Schadenersatz oder andere Abhilfeansprüche geltend machen, insbesondere keinen Schadenersatz für entgangenen Gewinn oder direkte Schäden, Folgeschäden, spezielle, indirekte oder zufällige Schäden. Die Schadenersatzausschlüsse und Beschränkungen der Abhilfeansprüche in diesem Vertrag gelten auch, wenn die Nachbesserung, Nachlieferung oder Erstattung des Kaufpreises Sie nicht vollständig für Verluste entschädigt, wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen oder wenn der Abhilfeanspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Einige Bundesstaaten und Länder gestatten den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen, Folge- oder sonstigen Schäden nicht. Daher gelten die obigen Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht für Sie. Wenn Ihr örtlich anwendbares Recht es Ihnen gestattet, von Microsoft Schadenersatz zu erhalten, obwohl selbiges durch diesen Vertrag ausgeschlossen ist, können Sie nicht mehr als den für die Software bezahlten Preis als Ersatz erhalten (oder maximal 50 US-Dollar, wenn Sie die Software kostenlos erhalten haben).
GARANTIEVERFAHREN
Für Garantieleistungen oder eine Rückerstattung des Kaufpreises müssen Sie eine Kopie Ihres Kaufnachweises vorlegen und die Rückgaberichtlinien von Microsoft einhalten. Diese verlangen möglicherweise von Ihnen, die Software zu deinstallieren und an Microsoft zurückzugeben oder die Software mit dem gesamten Gerät der Marke Microsoft, auf dem die Software installiert ist, zurückzugeben; das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) mitsamt Product Key, sofern mit Ihrem Gerät mitgeliefert, muss befestigt bleiben.
1. Vereinigte Staaten und Kanada. Für Garantieleistungen oder Informationen zum Erhalt einer Kaufpreiserstattung für Software, die in den Vereinigten Staaten oder Kanada erworben wurde, wenden Sie sich telefonisch unter (800) MICROSOFT oder per Post unter der Adresse Microsoft Customer Service and Support, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA an Microsoft, oder besuchen Sie (aka.ms/nareturns).
2. Europa, Naher Osten und Afrika. Wenn Sie die Software in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika erworben haben, wenden Sie sich entweder an Microsoft Ireland Operations Limited, Customer Care Centre, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Irland, oder an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land (siehe aka.ms/msoffices).
3. Australien. Wenn Sie die Software in Australien erworben haben, wenden Sie sich unter 13 20 58 oder Microsoft Pty Ltd, 1 Epping Road, North Ryde NSW 2113 Australia an Microsoft, um einen Anspruch geltend zu machen.
4. Andere Länder. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, wenden Sie sich an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land (unter aka.ms/msoffices).
EULAID:T1C_1R_1_ED_PS_R_de-de
Wem das zuviel Text ist, kann hier von zwei anderen Nachrichtenportalen Überprüfungen der Bestimmungen lesen:
ZDNet: Microsoft releases new license terms for Windows 10: Biggest surprise? No gotchas
DrWindows: Windows 10-Lizenzbedingungen: Erfreulich langweilig
Quelle: "Microsoft-Softwarelizenzbedingungen lesen" in Systemsteuerung > System und Sicherheit > System.
(19.08.2015)AN602 schrieb: Und nur zu deiner Information; Linux ist auch rund (gut, kommt auf die Distri an) und die allermeisten Distris sind ebenfalls Gratis. Windows 10 mag im monetären Sinne kostenlos sein, aber dafür greifen sie deine Daten ab, die auf lange Sicht noch viel wertvoller sind. Wie sagt man doch so schön? Wissen ist Macht.
Ja, das heißt trotzdem nicht dass wir wie die letzten Verschwörungstheoretiker solch einen Blödsinn verbreiten müssen ("Windows 10 prüft deine Platte auf gecrackte Spiele!!!11!!eins"), ohne nachzuprüfen ob die getätigte Aussage nicht schon im Kern völliger Stuss ist.
Ich bin hier nicht mehr online, nehmt mir gerne jeden x-beliebigen Thread weg, den ihr gerne hättet. Ich erteile die grundsätzliche Erlaubnis für alle meine noch offenen Threads.
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19.08.2015 |
Laser Gurke
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Beiträge: 2.515
Registriert seit: 31. Mär 2014
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RE: Windows 10
Ich bin nach wie vor der Meinung, das, wenn es will, Microsoft uns so oder so ,,Abhört" oder Daten abgreift. Die Schalter dürften in so einem Fall nur der ,,Massenberuhigung" Dienen, denn Der StandardUser Schlechthin ist dann wie mein Vater:
,,Ach, wenn ich den Schalter umlege, Passiert sowieso nichts."
Ich wette, das es so oder so bald rauskommt, das Winzigweich(MS) Eine art Backdoor eingebaut hat. Haben ja auch das Recht dazu, immerhin ist es ihr OS.
Das ist zumindest meine Meinung.
Ganz ehrlich: Wenn die Schalter nicht da wären, wäre es so oder so nicht in den Maße rausgekommen, das MS so sehr Schnüffelt.
Mein Gott...
Version 1.0.0 ||| last update: 20.08.2017 08:10PM
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