Ich denke es ging um Waffen, nicht um Dinge sie man als Waffe benutzen könnte.
Denn dann müsste man allen Frauen die aufs Meetup kommen noch vorher einer OP unterziehen.
Somit denke ich sind Berufs und Hobbybezogen nötige Werkzeuge sowie, soweit von der Orga genehmigte, Waffen erlaubt.
Herrmannsegerman schrieb:Ich wahr letztes Jahr auf einem Zeltplatz auf dem es auch hieß "Keine Waffen nach dem Gesetz" und am Ende haben sie mir mein Küchenmesser abgenommen weil es 20 cm lang wahr und nicht 8cm wie vorgesehen.
Nun ich hätte da aushelfen können. Laut Waffengesetz darf man Messer mit einseitig geschärfter steifer Klinge (12 cm) oder seitlich ausklappbare Messer oder nicht einhändig ausklappbare Messer bis 8,5 cm jederzeit mit sich führen.
Längere Messer bedürfen einem Zweck und dürfen nur während der Tätigkeit zu der sie gebraucht werden, auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg von dem bestimmungsort nach hause mitgeführt werden, dabei sollte auch glaubhaft werden dass sie nicht griffbereit für den Zweck einer defensiven oder agressiven Handlung mitgeführt werden.
Beispiel: Ich habe ein Filetiermesser dass ich zum Zwecke der Gesetzesmässigen Schlachtung der Fische benutze die ich beim Angeln fange. Dies hat eine feststehende Klinge und ist 12,5 cm lang.
Solange ich bei der Ausübung der Fischerei bin oder auf dem Weg dorthin oder auf dem Nachahauseweg von dort, darf ich es mit mir führen.
Ein Filetiermesser ist nach dem Gesetz keine Waffe, aber ich füre es trotzdem mal als Beispiel an. EinE Waffe ist nach dem Gesetz:
Zitat:Waffen sind tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
Ein Filetiermesser ist in seiner Beschaffenheit und Ausführung grundsätzlich gar nicht geeignet um als Waffe nach dem Gesetz in frage zu kommen, da es weder als Stichwaffe (Schneide zu elastisch) noch als Hiebwaffe (zu leicht) benutzt werden kann.
Rein gesetzesmässig wäre dein 20 cm langes Küchenmesser also legal gewesen, sofern du es nicht Griffbereit zu einer eindeutigen ableitbaren Zweckentfremdung am Hosenbund getragen hast.