(07.01.2016)Simaris schrieb: Mein Kopf glüht.
Ich überlege gerade ob man mitschuld ist wenn einem jemand Hintenreinfährt aber man selbst zu schnell war.
Dh. es ist z.b. 50er Zone, man selbst fährt 70 und jemand anderes rast mit 100 in einen hinten rein... hat man dann mitschuld? Auch wenn man beschleunigt hat um den Auffahrunfall zu vermeiden?
Mein Kopf glüht.
Verkehrsrecht. Mein Spezialgebiet.
Tatsächlich würdest du in dem Falle nichts falsch gemacht haben. Zu Vermeidung von Unfällen ist es durchaus legitim die Verkehrsregeln zu brechen. Wenn ich z.b. auf der Autobahn jemandem über den Standstreifen ausweiche habe ich auch rechtlich gesehen
die Fahrbahn verlassen. Genauso darf ich in Notsituationen z.b. Sperrlinien überfahren den Bürgersteig befahren oder in Grünflächen ausweichen.
Eine Gefahrenbremsung ist auch nichts anderes als ein sonst illegales Manöver. Eine Standartmäßige Gefahrenbremsung sieht nicht vor den rückwärtigen Verkehr abzusichern in dem in den Spiegel gesehen wird. Ohne trifftigen Grund wäre so ein Verhalten das
provozieren eines Auffahrunfalles und je nach Situation kann dir sogar 100 % Schuld gegeben werden sofern du z.B. aus Jux oder mit Absicht scharf gebremst hast.
In diesem Falle wäre die reine Geschwindigkeitserhöhung also vollkommen legitim da du zur Unfallvermeidung gehandelt hast. ABER wenn du 70 fährst und dir donnert mit 100 einer ins Heck, dann hälst du den Wagen nicht mehr stabil. Und wenn du dann irgendwas oder irgendjemandem kaputt fährst, dann wird gefragt warum du über die Höchstgeschwindigkeit hinaus beschleunigt hast und dann würdest du Schuld an dem Folgeunfall bekommen sofern du nicht klar nachweisen kannst das dieser Unfall in derselben schwere auch ohne deine Beschleunigung passiert wäre.
Außerdem sieht man einen Auffahrunfall selten so gut vorraus das du mit diesem Manöver den Unfall verhindern kannst. Wenn dann würde ich entweder ausweichen, oder wenn ich stehe den Wagen bremsen für mehr bleibt kaum Zeit.
Anderer Fall: Du fährst selber zu schnell und dir fährt jemand ins Heck ohne das du beschleunigst? Auch kein Problem, da dein Verstoß nicht zum Unfall beigetragen hat. Im Gegenteil, je schneller du bist, desto eher passiert ja nix. Wenn du niemanden etwas sagst, wird das auch kaum jemanden interessieren.
ABER: Passiert der Unfall erst weil du zu schnell gefahren bist (Beispiel: Hinderniss. Du bist zu schnell, kannst nicht mehr bremsen und fährst rein. Hintermann fährt in dich.) dann kriegst du wieder Mitschuld.
Aus dem Grund wird auch am Stauende außerorts der Wagen immer mindestens eine Wagenlänge (Ideallerweise 2-3) vor dem letzen Fahrzeug des Staus mittels der Handbremse festgebremst. Die Betriebsbremse bleibt trotzdem betätigt damit die Bremsleuchten anbleiben und die Warnblinker sind bei Stillstand Außerorts sowieso obligatorisch. Moderne Fahrzeuge nehmen dir das teilweise ab indem sie automatisch Bremsen sobald das Crashsignal (Geht mit der Zündung der passiven Rückhaltesysteme, also Airbag bzw. Gurtstraffer einher.) von den Crashsensoren ans Steuergerät geht oder die Sensoren der Einparkhilfe ein herrannahendes Fahrzeug entdecken. (Nennt sich bei VW Multikollisionsbremse bzw. Pre-Crash-Sicherheitssystem.)
Wenn du Angst hast das dir ein Überholer ins Heck fährt, (klingt so danach) falls er den Überholvorgang abbricht empfielt der ADAC übrigens keinesfalls schneller zu fahren. Sollte bei einem Überholvorgang etwas schiefgehen beginnen alle drei Teilnehmer (Gegenverkehr, Überholender und zu überholender) unverzüglich mit einer Gefahrenbremsung. Wenn jetzt Gegenverkehr und zu Überholender sofort äußerst rechts fahren ist meistens Platz für den den Überholer zwischen den beiden Wägen.