(10.08.2012)Flutter Dash schrieb: Wer Musik hochlädt soll sich nicht so haben, dass das illegal ist, weiß jeder. Vom Datenschutz her ist diese Entscheidung unbedenklich.
I beg to differ. Das Fernmeldegeheimnis ist immerhin als Grundrecht im Grundgesetz fest geschrieben, und darf laut Auslegung des BGH für jede noch so nichtige Rechteverletzung aufgehoben werden, einfacher Antrag beim Gericht genügt.
Das Gesetz wurde bei Einführung absichtlich auf "Gewerbliches Ausmaß" und Verhältnismäßigkeit eingeschränkt, um eben gerade den Bürger zu schützen, der ein Urlaubsvideo hochlädt, und dabei die im Hintergrund laufende Musik übersieht. Das BGH sieht aber in jedem Upload automatisch ein gewerbliches Ausmaß, weil der Internetanschluss selbst ja von einem Unternehmen betrieben wird, und hält pauschal alles für Verhältnismäßig. Mit anderen Worten: Die Musikindustrie darf jede Adresse abfragen, und muss nicht mal mehr irgendwas begründen. Fernmeldegeheimnis ad absurdum.
Mal abwarten, ob sie damit noch vor das Verfassungsgericht ziehen. Schlimmstenfalls muss das Gesetz halt so abgeändert werden, dass die ursprüngliche Intention der Einschränkung auf massive Verbreitung und der Schutz der Grundrechte des unbedeutenden Gelegenheitstauschers wieder hergestellt wird.