(15.12.2012)VanillaGod schrieb: Laut der neuen Regelung ist es doch so das man nun Nachweisen muss das keine GEMA Songs gespielt werden. Davor mussten sie einem nachweisen das welche gespielt werden also selbst wenn GEMA freie Musik gespielt wird muss man zahlen und um das zurückzubekommen darf man sich mit denen rumärgern. So habe ich das verstanden
Nein, normalerweise muss man lediglich eine Liste der GEMA-freien Songs einreichen, die gespielt werden, damit klar ist, dass da keine GEMA-pflichtigen Songs darunter sind, da wird rein gar nichts im Vorfeld bezahlt. Ansonsten würden hier bei uns in der Stadt eine ganze Reihe Veranstaltungen gar nicht erst stattfinden können. Mein Mann ist ja auch Musiker und im Veranstaltungsbereich beruflich tätig, daher hab ich die Infos aus 1.Hand.
Na ja, sagen wir's mal so, wenn ich einen Song einfach mal verwende und den öffentlich spielen will, wär's durchaus nützlich zu wissen, wie der Künstler heißt, dessen Werk man da nutzt.
Inkl. Adresse und Realname ist mir aber definitiv neu, ich kenn ja die Listen unserer Veranstalter die da vorab abgegeben werden müssen, glaube kaum dass die zweierlei Listen haben. Die GEMA ist doch für genau sowas da, dass die den Band/Künstlernamen eindeutig den jeweiligen Urhebern zuordnet und dann die Gebühren entsprechend an ihre Mitglieder verteilt.
Ist halt viel Arbeit, diese Songlisten für die GEMA zu erstellen, wenn man um die Gebühren drumherum kommen will.
Ganz ehrlich, nach der Sache was die GEMA jetzt mit ihrer Gebühren-Neuverordnung verzapft, würd ich freiwillig keinen einzigen Song mehr spielen, der GEMA-pflichtig wäre.
Sehr ärgerlich, dass dadurch die Kosten jetzt für uns alle deutlich teurer werden, ist ja klar dass ihr das auf uns umlegen müsst. Ich für meinen Teil könnte da definitiv drauf verzichten, sorry guys.