Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
(Wonach sich diese Treffen strickt ohne Ausnahmen halten wird)
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Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Kindern und Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt auf öffentlichen Festen bis einschließlich 24 Uhr gestattet.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Die Ausnahmeregelung gilt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift vorhanden ist.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
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Um Unklarheiten zum Gesetzestext vorzubeugen:
Unsere Veranstaltung zählt des weiteren zu einer öffentlichen Veranstaltung, weil sie öfftentlich an jeden Bronie im Forum gerichtet ist.
Die Orga oder andere Teinehmer des Treffens sind keine personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen.
Da wir uns auch in Bars rumtreiben wird es sowieso nichts mit unter 18j.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit