Bronies Niedersachsen Verein
Sehr geehrte Bronies und Pegasisters,
Am 09. April 2016 wurde der Bronies Niedersachsen Verein (kurz: "BNV") ins Leben gerufen.
Warum wurde dieser Verein gegründet?
Der Bronies Bronies Niedersachsen Verein schafft die Möglichkeit aufwändigere Treffen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren und durchzuführen. Außerdem bietet unser Verein die Möglichkeit sich bei Veranstaltungen rechtlich abzusichern (z.B. bei der Organisation von Veranstaltungsorten). Dies bedeutet nicht, dass unsere Veranstaltungen ausschließlich für Mitglieder des BNeV gedacht sind. Unsere Veranstaltungen im Bronyfandom werden im Forum (Bronies.de) öffentlich angekündigt. Die Veranstaltungen sind für Jedermann zugänglich, dazu kommt dass Vereinsmitglieder Vorzüge bekommen können (z.B. Preisnachlässe bei Veranstaltungen).
Unsere Ziele
Unser Vorstand
Unser Leitbild
e.V.-Events
Sehr geehrte Bronies und Pegasisters,
Am 09. April 2016 wurde der Bronies Niedersachsen Verein (kurz: "BNV") ins Leben gerufen.
Warum wurde dieser Verein gegründet?
Der Bronies Bronies Niedersachsen Verein schafft die Möglichkeit aufwändigere Treffen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren und durchzuführen. Außerdem bietet unser Verein die Möglichkeit sich bei Veranstaltungen rechtlich abzusichern (z.B. bei der Organisation von Veranstaltungsorten). Dies bedeutet nicht, dass unsere Veranstaltungen ausschließlich für Mitglieder des BNeV gedacht sind. Unsere Veranstaltungen im Bronyfandom werden im Forum (Bronies.de) öffentlich angekündigt. Die Veranstaltungen sind für Jedermann zugänglich, dazu kommt dass Vereinsmitglieder Vorzüge bekommen können (z.B. Preisnachlässe bei Veranstaltungen).
Unsere Ziele
Spoiler (Öffnen)
Wir möchten eine feste Interessensgemeinschaft im Raum Niedersachsen aufbauen. Diese Gemeinschaft soll eine Einheit von Vereinsmitgliedern und Führungskräften bilden.
Diese Einheit hat als Ziel den Aufbau, die Förderung und den Erhalt von Veranstaltungen im niedersächsenischen Raum zu gewährleisten.
Zudem möchten wir durch den Verein, ein Miteinander in der Community der Bronies und Pegasisters gewährleisten und fördern.
Diese Einheit hat als Ziel den Aufbau, die Förderung und den Erhalt von Veranstaltungen im niedersächsenischen Raum zu gewährleisten.
Zudem möchten wir durch den Verein, ein Miteinander in der Community der Bronies und Pegasisters gewährleisten und fördern.
Unser Vorstand
Spoiler (Öffnen)
Vorstandsvorsitzender
Blenderpony
stellvertretender Vorsitzender
Blenderpony
Schatzmeister
DJ-Ferex
Schriftführer
Vinyl Zap
Blenderpony
stellvertretender Vorsitzender
Blenderpony
Schatzmeister
DJ-Ferex
Schriftführer
Vinyl Zap
Unser Leitbild
Spoiler (Öffnen)
Mitglieder
Es ist uns wichtig, dass alle Mitglieder im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Wir als Verein sind geprägt von dem Grundgedanken, dass alle Mitglieder des Vereins gleichwertig und gleichwichtig sind.
Wir respektieren die Individualität unserer Mitglieder und gehen wertschätzend mit ihnen um.
Beteiligung
Wir als Verein wollen unsere Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Wünsche und Rechte unterstützen und bei der gesellschaftliche Teilhabe im Verein fördern. Wir verhindern Ausgrenzung und versuchen Barrieren zu entfernen. Es ist uns wichtig, dass das Leben im Verein so angenehm wie möglich abläuft.
Qualität
Unser Handeln als Verein ist auf Qualität und Zufriedenheit der Mitglieder ausgerichtet. Wir als Verein gestalten uns offen, nachvollziehbar und so transparent wie möglich.
Vorbild
Unser Leitbild leben wir im Verein vor. Unser Reden und Handeln stimmen überein. Selbstreflexion auf das eigene Handeln ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinsverständnisses und sollte sich nicht zu einem Schlagwort entwickeln.
Zukunft
Wir als Verein nehmen die Herausforderung der Zukunft an.
Die daraus abzuleitenden Vereinsziele setzen wir gemeinsam um.
Es ist uns wichtig, dass alle Mitglieder im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Wir als Verein sind geprägt von dem Grundgedanken, dass alle Mitglieder des Vereins gleichwertig und gleichwichtig sind.
Wir respektieren die Individualität unserer Mitglieder und gehen wertschätzend mit ihnen um.
Beteiligung
Wir als Verein wollen unsere Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Wünsche und Rechte unterstützen und bei der gesellschaftliche Teilhabe im Verein fördern. Wir verhindern Ausgrenzung und versuchen Barrieren zu entfernen. Es ist uns wichtig, dass das Leben im Verein so angenehm wie möglich abläuft.
Qualität
Unser Handeln als Verein ist auf Qualität und Zufriedenheit der Mitglieder ausgerichtet. Wir als Verein gestalten uns offen, nachvollziehbar und so transparent wie möglich.
Vorbild
Unser Leitbild leben wir im Verein vor. Unser Reden und Handeln stimmen überein. Selbstreflexion auf das eigene Handeln ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinsverständnisses und sollte sich nicht zu einem Schlagwort entwickeln.
Zukunft
Wir als Verein nehmen die Herausforderung der Zukunft an.
Die daraus abzuleitenden Vereinsziele setzen wir gemeinsam um.
e.V.-Events
Spoiler (Öffnen)
Abgeschlossene Events des Vereins:
BronyLAN 3.0 - 06.05.2016-08.05.2016
NDS e.V. Weihnachtsfeier - 10.12.2016
Vergangenes
Startpost zum Gründertreffen (Öffnen)
Bronies Niedersachsen e. V.
Sehr geehrte Bronies und Pegasisters aller guten Dinge sind Drei!
Einige Mitbronies und meine Wenigkeit haben beschlossen, den Bronies Niedersachsen e.V. (kurz: "BNeV") ins Leben zu rufen. Da es in der Vorgeschichte schon mehrere Versuche gab, haben wir nun beschlossen es noch einmal zu versuchen.
Warum gründen wir diesen Verein?
Durch diesen Verein haben wir die Möglichkeit aufwändigere Treffen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren und durchzuführen. Außerdem bietet ein Verein die Möglichkeit sich bei Veranstaltungen rechtlich abzusichern (z.B. bei der Organisation von Veranstaltungsorten).
Dies bedeutet nicht, dass unsere Veranstaltungen ausschließlich für Mitglieder des BNeV gedacht sind. Unsere Veranstaltungen im Bronyfandom werden im Forum (Bronies.de) öffentlich angekündigt, diese sind für Jedermann zugänglich. Vereinsmitglieder können Vorzüge bekommen (z.B. Preisnachlässe bei Veranstaltungen).
Ziele des Vereins
Wir möchten eine feste Interessensgemeinschaft im Raum Niedersachsen aufbauen. Diese soll eine Einheit von Mitgliedern und Führungskräften bilden.
Diese Einheit hat als Ziel den Aufbau, die Förderung und den Erhalt von Veranstaltungen im niedersächsenischen Raum zu gewährleisten.
Zudem möchten wir durch den Verein, ein Miteinander in der Community gewährleisten und fördern.
Wir freuen uns über jede konstruktive Kritik, Vorschläge und jede aktive Hilfe zur Gestaltung des Bronies Niedersachsen e.V. um diese in der Gründerveranstaltung mit einfließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Guardian
Sehr geehrte Bronies und Pegasisters aller guten Dinge sind Drei!
Einige Mitbronies und meine Wenigkeit haben beschlossen, den Bronies Niedersachsen e.V. (kurz: "BNeV") ins Leben zu rufen. Da es in der Vorgeschichte schon mehrere Versuche gab, haben wir nun beschlossen es noch einmal zu versuchen.
Warum gründen wir diesen Verein?
Durch diesen Verein haben wir die Möglichkeit aufwändigere Treffen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren und durchzuführen. Außerdem bietet ein Verein die Möglichkeit sich bei Veranstaltungen rechtlich abzusichern (z.B. bei der Organisation von Veranstaltungsorten).
Dies bedeutet nicht, dass unsere Veranstaltungen ausschließlich für Mitglieder des BNeV gedacht sind. Unsere Veranstaltungen im Bronyfandom werden im Forum (Bronies.de) öffentlich angekündigt, diese sind für Jedermann zugänglich. Vereinsmitglieder können Vorzüge bekommen (z.B. Preisnachlässe bei Veranstaltungen).
Ziele des Vereins
Wir möchten eine feste Interessensgemeinschaft im Raum Niedersachsen aufbauen. Diese soll eine Einheit von Mitgliedern und Führungskräften bilden.
Diese Einheit hat als Ziel den Aufbau, die Förderung und den Erhalt von Veranstaltungen im niedersächsenischen Raum zu gewährleisten.
Zudem möchten wir durch den Verein, ein Miteinander in der Community gewährleisten und fördern.
Gründertreffen (Öffnen)
Die Gründerversammlung
Wann:
Wo:
Was:
Wichtiges:
Ablauf:
Unsere Satzung:
Teilnehmerliste & Schlafplatzliste:
Teilnehmer:
Teilnehmer:
1. Guardian
2. BlackT0rnado
3. DJ-Ferex
4. Sit Parasite
5. rdmlp
6. Vynil Zap
7. Snu (abgesagt)
8. Kazagh
9. Psyko (abgesagt)
10. Meldoras
11. Quaber
12. BlenderPony
1. ponywithnoname
2. mk13
3. LowT (abgesagt)
4. Kampfweltmeister
5. CuddlyPie
6. Asoka
7. Sunshine Flower
Schlafplätze:
Wann:
Wann (Öffnen)
Die Gründerversammlung findet am 09.04.2016 ab 10:00 Uhr statt.
Wo:
Wo (Öffnen)
Die Veranstaltung wird im Salamanderweg 19, 31275 Lehrte/ Hämelerwald stattfinden.
Parkmöglichkeiten vor Ort (Öffnen)
Was:
Was (Öffnen)
Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr. Nach der Gründersitzung findet eine gemütliche Grillrunde zum Ausklang des Tages statt. Jeder bringt bitte sein eigenes Grillgut zur Veranstaltung mit.
Es wird eine Kiste Softdrinks, eine Kiste Bier und Grillsoßen bereitgestellt. Essgeschirr und ein Grill sowie Grillkohle sind vorhanden. Bei anderweitigen Wünschen, versorgt sich bitte Jeder selbst.
Einkaufsmöglichkeiten sind direkt im Ort vorhanden.
Es ist Platz für maximal 20 Teilnehmer!
Schlafmöglichkeiten sind für 15 Leute verfügbar!
Es wird eine Kiste Softdrinks, eine Kiste Bier und Grillsoßen bereitgestellt. Essgeschirr und ein Grill sowie Grillkohle sind vorhanden. Bei anderweitigen Wünschen, versorgt sich bitte Jeder selbst.
Einkaufsmöglichkeiten sind direkt im Ort vorhanden.
Es ist Platz für maximal 20 Teilnehmer!
Schlafmöglichkeiten sind für 15 Leute verfügbar!
Wichtiges:
Wichtiges (Öffnen)
Die Gründerversammlung ist eine Zusammenkunft von Bronies die das Ziel verfolgen, den Bronies Niedersachen e.V. ins Leben zu rufen. Diese Versammlung ist kein Treffen, welches mit einem Stammtisch gleichzusetzen ist.
1. Alle Mitglieder, die an der Gründungsversammlung teilnehmen möchten, müssen mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
2. Der Personalausweis ist mit sich zu führen.
1. Alle Mitglieder, die an der Gründungsversammlung teilnehmen möchten, müssen mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
2. Der Personalausweis ist mit sich zu führen.
Ablauf:
Ablauf (Öffnen)
Treffen um 10:00 Uhr
Begrüßung durch Guardian
Vorbesprechung
Kurze Präsentation von Guardian
Wahl des Protokollanten und des Versammlungsleiters
Verlesen der Satzung
Beantworten von Fragen zur Satzung
Verlesen der Beitragsordnung
Beantworten von Fragen zur Beitragsordnung
Abstimmen über Satzung und Beitragsordnung
Wahl des Vorstandes
Unterzeichnen der Satzung und des Protokolls
Gemeinsamer Ausklang
Begrüßung durch Guardian
Vorbesprechung
Kurze Präsentation von Guardian
Wahl des Protokollanten und des Versammlungsleiters
Verlesen der Satzung
Beantworten von Fragen zur Satzung
Verlesen der Beitragsordnung
Beantworten von Fragen zur Beitragsordnung
Abstimmen über Satzung und Beitragsordnung
Wahl des Vorstandes
Unterzeichnen der Satzung und des Protokolls
Gemeinsamer Ausklang
Unsere Satzung:
Unsere Satzung (Öffnen)
Bronies Niedersachsen
Unsere Satzung
§1 Name, Sitz & Zweck
1.1 Der Name des Vereins lautet „Bronies Niedersachsen”.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.”.
1.2 Er hat seinen Sitz in Hannover.
1.3 Der Zweck des Vereins ist es, Anhängern der Fernsehserie „My Little Pony: Friendship is Magic” eine Anlaufstelle zu bieten und Austausch über die Serie und alle dazugehörigen Erscheinungen zu ermöglichen.
1.4 Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1.4.1 Regelmäßige Veranstaltung von Treffen und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.
1.4.2 Unterstützung von anderen Projekten,
die einen Bezug zu der Fernsehserie „My Little Pony: Friendship is Magic“ haben.
1.5 Der Verein ist politisch und religiös neutral und Dritten gegenüber ungebunden.
§2 Mitgliedschaft
2.1 Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
2.2 Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber des Vorstands. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.
2.3 Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch den Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschen von juristischen Personen oder durch Ausschluss.
Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
2.4 Der Austritt wird durch schriftliche oder fernschriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.
2.5 Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie erhalten bei Beitragsleistungen Ermäßigung (siehe Beitragsordnung).
§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1 Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
3.2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
3.3 Eingetragene Mitglieder des Vereins bekommen nach ihrer Datenerfassung persönliche Zugangsdaten für das Forum und die Internetpräsenz zugeschickt, sofern vorhanden.
§4 Ausschluss eines Mitglieds
4.1 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn er das Ansehen des Vereins schädigt, in grober Weise gegen die Interessen des
Vereins verstößt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
4.2 Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Die Anhörung muss von dem auszuschließenden Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses beantragt werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
§5 Beitrag
5.1 Der Verein hat einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen, bzw. bei laufender Mitgliedschaft am Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender geringerer Beitrag festgesetzt werden.
5.2 Mitglieder welche von der Beitragsordnung abweichende Beiträge zahlen, sind zur Verschwiegenheit diesbezüglich verpflichtet. Bei Verstoß tritt §4 Abs. 1 in Kraft.
5.3 Ehrenmitglieder welche vom Vorstand ernannt werden, erhalten eine 50%ige Ermäßigung des aktuellen Beitragssatzes.
§6 Die Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Eventorganisation
§7 Mitgliederversammlung
7.1 Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung.
Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere:
7.1.1 Die Bestellung von Finanzprüfern.
7.1.2 Die Genehmigung des Finanzberichtes.
7.1.3 Die Entlastung des Vorstandes.
7.1.4 Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
7.1.5 Satzungsänderungen.
7.1.6 Die Genehmigung der Beitragsordnung.
7.1.7 Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
7.1.8 Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
7.1.9 Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
7.1.10 Die Auflösung des Vereins.
7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens fünf Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich oder fernschriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
7.3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent aller Mitglieder anwesend sind.
7.4 Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
7.5 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
7.6 Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
7.7 Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds kann eine Pause von 15 Minuten erteilt werden, sofern dies möglich ist.
§8 Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
8.2 In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
8.3 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
8.4 Ist mehr als ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzusetzen.
8.5 Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder umfasst ein Geschäftsjahr; Wiederwahl ist zulässig.
8.6 Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belangen den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
8.7 Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
§9 Eventorganisation
9.1 Sie besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen.
9.2 Diese werden vom Vorstand bestimmt.
9.3 Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl des Vorstandes und endet bei den darauffolgenden Neuwahlen.
9.4 Rechte & Pflichten der Eventorganisation.
10.4.1 Die Eventorganisatoren haben das Recht, nach Absprache mit dem Vorstand Verträge abzuschließen.
9.4.2 Die Eventorganisatoren übernehmen die Planung, Vorbereitung und Organisation vor und während der Treffen des „Bronies Niedersachen e. V., sowie die Aufsichtspflicht über minderjährige Mitglieder auf diesen Treffen.
9.4.3 Die Eventorganisatoren sind nach Absprache mit dem Vorstand berechtigt, den „Bronies Niedersachsen“ nach außen hin zu vertreten.
9.4.4 Die Eventorganisatoren besitzen Wahlberechtigung auf Mitgliederversammlungen und sind nicht von Beitragszahlungen ausgeschlossen.
§10 Finanzprüfer
10.1 Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung schriftlich oder fernschriftlich Bericht.
10.2 Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§11 Auflösung des Vereins
11.1 Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinsamen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, den ordentlichen Mitgliedern in gleichen Teilen zu.
Unsere Satzung
§1 Name, Sitz & Zweck
1.1 Der Name des Vereins lautet „Bronies Niedersachsen”.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.”.
1.2 Er hat seinen Sitz in Hannover.
1.3 Der Zweck des Vereins ist es, Anhängern der Fernsehserie „My Little Pony: Friendship is Magic” eine Anlaufstelle zu bieten und Austausch über die Serie und alle dazugehörigen Erscheinungen zu ermöglichen.
1.4 Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1.4.1 Regelmäßige Veranstaltung von Treffen und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.
1.4.2 Unterstützung von anderen Projekten,
die einen Bezug zu der Fernsehserie „My Little Pony: Friendship is Magic“ haben.
1.5 Der Verein ist politisch und religiös neutral und Dritten gegenüber ungebunden.
§2 Mitgliedschaft
2.1 Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
2.2 Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber des Vorstands. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.
2.3 Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch den Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschen von juristischen Personen oder durch Ausschluss.
Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
2.4 Der Austritt wird durch schriftliche oder fernschriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.
2.5 Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie erhalten bei Beitragsleistungen Ermäßigung (siehe Beitragsordnung).
§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1 Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
3.2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
3.3 Eingetragene Mitglieder des Vereins bekommen nach ihrer Datenerfassung persönliche Zugangsdaten für das Forum und die Internetpräsenz zugeschickt, sofern vorhanden.
§4 Ausschluss eines Mitglieds
4.1 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn er das Ansehen des Vereins schädigt, in grober Weise gegen die Interessen des
Vereins verstößt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
4.2 Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Die Anhörung muss von dem auszuschließenden Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses beantragt werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
§5 Beitrag
5.1 Der Verein hat einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen, bzw. bei laufender Mitgliedschaft am Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender geringerer Beitrag festgesetzt werden.
5.2 Mitglieder welche von der Beitragsordnung abweichende Beiträge zahlen, sind zur Verschwiegenheit diesbezüglich verpflichtet. Bei Verstoß tritt §4 Abs. 1 in Kraft.
5.3 Ehrenmitglieder welche vom Vorstand ernannt werden, erhalten eine 50%ige Ermäßigung des aktuellen Beitragssatzes.
§6 Die Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Eventorganisation
§7 Mitgliederversammlung
7.1 Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung.
Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere:
7.1.1 Die Bestellung von Finanzprüfern.
7.1.2 Die Genehmigung des Finanzberichtes.
7.1.3 Die Entlastung des Vorstandes.
7.1.4 Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
7.1.5 Satzungsänderungen.
7.1.6 Die Genehmigung der Beitragsordnung.
7.1.7 Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
7.1.8 Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
7.1.9 Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
7.1.10 Die Auflösung des Vereins.
7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens fünf Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich oder fernschriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
7.3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent aller Mitglieder anwesend sind.
7.4 Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
7.5 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen.
7.6 Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
7.7 Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds kann eine Pause von 15 Minuten erteilt werden, sofern dies möglich ist.
§8 Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
8.2 In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
8.3 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
8.4 Ist mehr als ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzusetzen.
8.5 Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder umfasst ein Geschäftsjahr; Wiederwahl ist zulässig.
8.6 Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belangen den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
8.7 Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
§9 Eventorganisation
9.1 Sie besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen.
9.2 Diese werden vom Vorstand bestimmt.
9.3 Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl des Vorstandes und endet bei den darauffolgenden Neuwahlen.
9.4 Rechte & Pflichten der Eventorganisation.
10.4.1 Die Eventorganisatoren haben das Recht, nach Absprache mit dem Vorstand Verträge abzuschließen.
9.4.2 Die Eventorganisatoren übernehmen die Planung, Vorbereitung und Organisation vor und während der Treffen des „Bronies Niedersachen e. V., sowie die Aufsichtspflicht über minderjährige Mitglieder auf diesen Treffen.
9.4.3 Die Eventorganisatoren sind nach Absprache mit dem Vorstand berechtigt, den „Bronies Niedersachsen“ nach außen hin zu vertreten.
9.4.4 Die Eventorganisatoren besitzen Wahlberechtigung auf Mitgliederversammlungen und sind nicht von Beitragszahlungen ausgeschlossen.
§10 Finanzprüfer
10.1 Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung schriftlich oder fernschriftlich Bericht.
10.2 Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§11 Auflösung des Vereins
11.1 Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinsamen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, den ordentlichen Mitgliedern in gleichen Teilen zu.
Teilnehmerliste & Schlafplatzliste:
Teilnehmer:
Teilnehmer (Öffnen)
Teilnehmer:
1. Guardian
2. BlackT0rnado
3. DJ-Ferex
4. Sit Parasite
5. rdmlp
6. Vynil Zap
7. Snu (abgesagt)
8. Kazagh
9. Psyko (abgesagt)
10. Meldoras
11. Quaber
12. BlenderPony
Gäste (Öffnen)
1. ponywithnoname
2. mk13
3. LowT (abgesagt)
4. Kampfweltmeister
5. CuddlyPie
6. Asoka
7. Sunshine Flower
Schlafplätze:
Schlafplätze (Öffnen)
Gästezimmer:
1. CuddlyPie
2. Kampfweltmeister
3. BlackT0rnado
Arbeitszimmer:
1. Guardian
2. BlenderPony
Keller:
(Isomatten und Schlafsäcke werden benötigt!)
1. Snu (vielleicht)
2. rdmlp
3. ponywithnoname
4. mk13
5. Asoka
6. Aria (vielleicht)
7. DJ-Ferex
8. Sit Parasite
9. Meldoras
10. Vinyl Zap
11. Kazagh
12. Sunshine Flower
13. Meldoras Cousin
Wir danken den Eltern von BlackT0rnado für die Bereitstellung der Unterkunft.
1. CuddlyPie
2. Kampfweltmeister
3. BlackT0rnado
Arbeitszimmer:
1. Guardian
2. BlenderPony
Keller:
(Isomatten und Schlafsäcke werden benötigt!)
1. Snu (vielleicht)
2. rdmlp
3. ponywithnoname
4. mk13
5. Asoka
6. Aria (vielleicht)
7. DJ-Ferex
8. Sit Parasite
9. Meldoras
10. Vinyl Zap
11. Kazagh
12. Sunshine Flower
13. Meldoras Cousin
Wir danken den Eltern von BlackT0rnado für die Bereitstellung der Unterkunft.
Wir freuen uns über jede konstruktive Kritik, Vorschläge und jede aktive Hilfe zur Gestaltung des Bronies Niedersachsen e.V. um diese in der Gründerveranstaltung mit einfließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Guardian
Wir freuen uns über jede konstruktive Kritik, Vorschläge und jede aktive Hilfe zur Gestaltung des Bronies Niedersachsen e.V..
Mit freundlichen Grüßen,
Vorsitzender