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02.12.2024, 00:34



Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
20.08.2020
Markus Online
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RE: Bargeldverbote innerhalb der europäischen Union
(19.08.2020)Ayu schrieb:  Hat es eigentlich mal wieder neues zu dem Thema gegeben? Hätte mir eigentlich gedacht dass das ganze wegen Corona wieder gepusht wird.
Wird auch tatsächlich deutlich gepusht. Bei fast allen Supermärkten findet man jetzt Schilder und teilweise sogar Durchsagen (Toom Baumarkt und Rewe Supermarkt) mit der Aufforderung, man möge doch bitte, wenn möglich, mit Karte zahlen. Am extremsten war das Schild beim örtlichen Aldi, wo drauf stand, es würden ab sofort nur noch Kartenzahlungen akzeptiert werden (was allerdings eine glatte Lüge war - von den Kunden hat sich niemand dran gehalten und deren Bargeld wurde ganz normal akzeptiert). Das war vor 2 Monaten. Inzwischen ist das Schild beim Aldi spurlos verschwunden. Haben sich dann wahrscheinlich doch zu viele drüber beschwert, so dass sie da zurückrudern mussten.  RD laugh

(19.08.2020)rtry schrieb:  Bin echt kein Fan von elektronischen Zahlungsvorgängen ohne zweiten Faktor.
Dir ist schon bewusst, dass die Haftung in diesem Fall bei der Bank liegt? Finde das immer schade, wenn in diversen Reportagen beim RTL, Bild und Konsorten skandalträchtig demonstriert wird, wie einfach es ist, von einer kontaktlosen Karte unberechtigt Geld abzuheben, die Frage der Haftung dabei aber gänzlich unerwähnt bleibt. In der Praxis ist es nämlich so: Wenn dir jemand unberechtigt Geld abbucht, schreibst du kurz eine Beschwerde an deine Bank, die Bank bucht das zurück und der Fall ist für dich erledigt.

Zusätzlich wird die Bank sehr wahrscheinlich versuchen, gegen den Dieb strafrechtlich vorzugehen, was sehr einfach ist, weil niemand anonym ein Kartenlesegerät betreiben kann. So ein Lesegerät ist stets mit einem Konto verbunden und für die Eröffnung jenes Kontos muss man sich per Postident ausweisen. Welcher Dieb ist so dumm und macht das? Das ist als würde eine Dieb am Tatort eine Visitenkarte mit seinen persönlichen Daten hinterlassen.

(19.08.2020)Herrmannsegerman schrieb:  Mit der Zeit nervt die "oH zAHlen sIE dOCh KoNTaKloS"-Gespräche auch irgendwann wirklich mal ziemlich. Ich könnte natürlich auch die 10 € in eine neue Karte investieren aber der Geiz ist stark.
Wenn du dafür 10 € zahlen musst, solltest du dir mal Gedanken machen, die Bank zu wechseln. Gibt mehr als genug Banken, die ein Gratis-Girokonto anbieten, wo du ganz selbstverständlich für 0 € auch eine (bzw. bei Kombination aus Giro- und Kreditkarte sogar zwei) kontaktlose Karte(n) mit dazu bekommst.
Beispiele: DKB, N26, Comdirect.

(19.08.2020)Meganium schrieb:  Und ja: Die Leute sind im Übrigen generell auch selbst schuld, wenn sie eine Kreditkarte besitzen. Selbstverständlich will der beschissen werden. Alles, was eine Kreditkarte macht, kann auch eine EC-Karte machen. Klar gibt es Unterschiede, aber die sind im Alltag irrelevant
Wenn man keine Ahnung hat...
Schon allein für Mietwagen- und Hotelbuchungen sind Kreditkarten sehr nützlich und wichtig. Weiterhin sind sie auch zur Abwehr von Betrugsfällen nützlich (Stichwort: Chargeback). Wenn dich jemand übers Ohr gehauen hat, ist es relativ einfach, dir darüber dein Geld wieder zurückzuholen. Probiere das gleiche mal bei Zahlung per Überweisung. Da hast du in aller Regel keine Chance. Sobald die Überweisung raus ist, ist das endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Und dass sich Leute verschulden oder unnötig draufzahlen aufgrund von Kreditkarte passiert auch nur, wenn man zu dumm ist, die Karte richtig zu benutzen. Bei mir stehen im Online-Banking 3 Zeilen:

Code:
Saldo Girokonto:
Saldo Kreditkarte:
-----------------
Summe:

Wenn ich nun wissen möchte, wie viel Geld ich noch zur Verfügung habe, schaue ich kurz in der letzten Zeile bei "Summe" nach und die Sache ist erledigt. Das ist ein ganz einfaches, idiotensicheres System und wenn man sich daran hält, kann auch gar nichts schief gehen.
Wer jetzt anfängt zu überlegen, man könnte die Kreditkarte um einen höheren Betrag belasten als die beim Girokonto verfügbare Summe, weil man in naher Zukunft noch mit einem Geldeingang rechnet, der früher ankommen sollte als die Abrechnung der Kreditkarte, ist selbst schuld. Solche Spielchen mache ich einfach nicht. Ich geben (per Kreditkarte) nur so viel Geld aus, wie beim Girokonto auch verfügbar ist und Ende des Monats wird automatisch die Kreditkarte zu 100 % ausgeglichen. Für den im Laufe des Monats gewährten "Kredit" zahle ich daher auch keine Zinsen. Das würde nur fällig bei Teilzahlungsfunktion, die ich nicht nutze.

Bei diese Nutzungsverhalten ist das komplett kostenlos und auch kontrollierbar. Da passiert nichts unerwartetes und es entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Ist effektiv von der Handhabung her kaum anders als ein normales Konto ohne Kreditkarte.

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20.08.2020
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Meganium schrieb:  
Zitat:Ich gehe zumindest davon aus, dass viele Leute irgendwann mal eine Reise außerhalb der EU machen.
...
Und was ist eigentlich, wenn die 1000€ nicht reichen, weil sich die Pläne geändert haben oder halt mehr Geld als gedacht für Essen drauf ging? Dann steht man mit seiner EC-Karte in Kamerun und guckt doof.
Zusammengefügt, weil passend: Du gehst jetzt natürlich davon aus, dass Menschen, die Urlaub außerhalb der EU machen, keine Kontrolle haben und nicht im Voraus planen können, keine Polster verwenden, falls mal doch ein oder zwei Punkte mehr auf den Plan kommen, etc. Nur, um Menschen zu einer Kreditkarte anzuleiern, weil sie ja so viele Vorteile bieten soll?

sagen wir mal, du begegnest einem Korrupten Bullen - die gibts auch in der EU - und am ende bist du 300$ mehr los, die du vorher in einem Puffer eingeplant hast. Was dann?

Und was machst du, wenn du feststellst, das der Geldautomat deine EC-Karte nicht anerkennt?

Letzteres Problem hatte ich bereits schonmal - und in dem Fall war die Kreditkarte Gold wert; auch, wenn man vorher nicht weit genug eingeplant hat (du brauchst mir jedenfalls nicht sagen, das ich mit ca. 2000€ Bar in der Tasche herumlaufen soll - das werde ich gewiss nciht mehr machen... hatte das einmal für einen Autokauf - und das Gefühl mit so viel Geld herumzulaufen war nicht grade angenehm).

Aber wieso wundert es mich nicht, das du eine KK direkt ablehnst... wie stehst du dann zu einer "Prepaid-Kreditkarte", die du erst mit einem Guthaben auflädst? Technisch ist jene da sogar noch sicherer als die EC-Karte, da da nur das "aufgeladene" guthaben weg ist - und man am Monatsende keine Fette Rechnung präsentiert bekommt.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Markus schrieb:  Schon allein für Mietwagen- und Hotelbuchungen sind Kreditkarten sehr nützlich und wichtig.
Scheint in Deutschland wohl nicht zu sein.

Zitat:Probiere das gleiche mal bei Zahlung per Überweisung. Da hast du in aller Regel keine Chance. Sobald die Überweisung raus ist, ist das endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Welcher neoliberale oder technischer Kniff erlaubt es eigentlich einem Kreditkartenbesitzer sein Geld wieder einzufordern, aber in derselben Situation eine Überweisung nicht? Kurz: Chargeback wird nicht für Nicht-Kreditkartenbenutzungen nicht verwendet, weil? Irgendwas muss dahinterstecken, damit man Kreditkarten und deren Nutzer so bevormundet.

(20.08.2020)Crash Override schrieb:  sagen wir mal, du begegnest einem Korrupten Bullen - die gibts auch in der EU - und am ende bist du 300$ mehr los, die du vorher in einem Puffer eingeplant hast. Was dann?
Eine korrupte Polizei ist ein Fall für Straßburg.

Zitat:Und was machst du, wenn du feststellst, das der Geldautomat deine EC-Karte nicht anerkennt?
In der EU mache ich das sowieso nicht. Gebührenfrei kann ich jedoch an jedem Kartelesegerät einen Einkauf innerhalb Europas mit meiner EC-Karte zahlen. Außerhalb der EU nehme ich keine mit, also habe ich das, was ich eingeplant habe.

Zitat:Aber wieso wundert es mich nicht, das du eine KK direkt ablehnst... wie stehst du dann zu einer "Prepaid-Kreditkarte", die du erst mit einem Guthaben auflädst? Technisch ist jene da sogar noch sicherer als die EC-Karte, da da nur das "aufgeladene" guthaben weg ist - und man am Monatsende keine Fette Rechnung präsentiert bekommt.
Benutze ich nicht, ganz einfach.

...
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Meganium schrieb:  
(20.08.2020)Markus schrieb:  Probiere das gleiche mal bei Zahlung per Überweisung. Da hast du in aller Regel keine Chance. Sobald die Überweisung raus ist, ist das endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Welcher neoliberale oder technischer Kniff erlaubt es eigentlich einem Kreditkartenbesitzer sein Geld wieder einzufordern, aber in derselben Situation eine Überweisung nicht? Kurz: Chargeback wird nicht für Nicht-Kreditkartenbenutzungen nicht verwendet, weil? Irgendwas muss dahinterstecken, damit man Kreditkarten und deren Nutzer so bevormundet.

Daß bei einer Überweisung davon ausgegangen wird, daß Du die autorisiert hast, ebenso bei POS mit PIN. Bei Lastschrift, POS mit Unterschrift, kontaktloser und/oder Kreditkartenzahlung behauptet der Verkäufer dagegen gegenüber der Bank, daß er Deine Unterschrift/Einwilligung hat (der Zahlungsdienstleister kriegt ja die Unterschrift nicht übermittelt). Daher kannst Du in einem bestimmten Zeitraum nach Erhalt der Abrechnung der Lastschrift widersprechen bzw. einen Chargeback auslösen.
Bei per PIN oder online per Secur3D o.dgl. autorisierter Kreditkartenzahlung dagegen gilt zunächst auch die Annahme, daß Du das selbst warst, daher ist ein Chargeback nicht mehr einfach so ohne Angabe von Gründen möglich.
Allerdings gibt es bei Kreditkarten üblicherweise einen Käuferschutz, den Du mit Begründung beantragen kannst. Der führt dann auch zu einem Chargeback, wenn der Verkäufer nicht gleich reagiert.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Meganium schrieb:  
(20.08.2020)Crash Override schrieb:  sagen wir mal, du begegnest einem Korrupten Bullen - die gibts auch in der EU - und am ende bist du 300$ mehr los, die du vorher in einem Puffer eingeplant hast. Was dann?
Eine korrupte Polizei ist ein Fall für Straßburg.

in der EU dachte ich eher an Tschechien, wo mir solche Horrorstories eher vorgetragen wurden. in Straßburg ist die Gendamerie oder auch die Police nationale nicht in der Art drauf - besonders nicht, wenn sie mit ner MP in der hand "patroullieren". selbst die Gendamerie hat mich bisher nicht einmal beachtet (auch nicht bei ner PKW-Kontrolle am Grenzübergang), da ist die Bundespolizei weit schlimmer.

(20.08.2020)Meganium schrieb:  
Zitat:Und was machst du, wenn du feststellst, das der Geldautomat deine EC-Karte nicht anerkennt?
In der EU mache ich das sowieso nicht. Gebührenfrei kann ich jedoch an jedem Kartelesegerät einen Einkauf innerhalb Europas mit meiner EC-Karte zahlen. Außerhalb der EU nehme ich keine mit, also habe ich das, was ich eingeplant habe.

Also ist die Schweiz kein EU-Land für dich. Verstehe. Bei mir war das damals nämlich in "morgue", das ist in der nähe von Lausanne, der fall gewesen. EC-Karte nciht anerkannt - trotz Vpay - und schon war's das. In der Niederlande an nem Parkautomat funktionierte die EC-Kare übrigens auch nicht (nein, die haben da ncihtmal kleingeld genommen oder Scheine - ging nur mit Karte).

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Meganium schrieb:Welcher neoliberale oder technischer Kniff erlaubt es eigentlich einem Kreditkartenbesitzer sein Geld wieder einzufordern, aber in derselben Situation eine Überweisung nicht?

Um es verkürzt aber hoffentlich verständlicher zu machen: Kreditkartenzahlungen beinhalten eine Vielzahl von Vertragsparteien. Du, der Händler, beteiligte Banken, beteiligte Kreditkartenunternehmen, Wechseldienstleister im Falle von internationalem Zahlungsverkehr. Das System funktioniert letztlich auf der Annahme, dass alle Beteiligten fehlerfrei gehandelt haben. Da bei so vielen Beteiligten aber auch Fehler passieren können, ist die Zahlung via Kreditkarte rechtlich erstmal nur "vorläufig". Unter normalen Umständen ist das "vorläufig" egal. Du hast bezahlt, ich habe mein Geld bekommen, die anderen Parteien je nach Vertragsstatus ihren Anteil und wir alle können weiterarbeiten als gäbe es 8 Wochen Frist nicht. Wenn du einen Fehler feststellst hast du aber innerhalb der Fristen deinen Anspruch auf das Geld nicht komplett verloren. Die "vorläufige" Zahlung kann dem entsprechend genau so "vorläufig" zurückgebucht werden. Faktisch kann sich der Händler beschweren und Widerspruch einlegen, das ist aber normalerweise dann ein Problem mit dem sich die Banken auf beiden Seiten rumärgern. Du hast jedoch, durch schnellstmögliche Meldung der Falschabbuchung deinen Teil der Eigensicherung erfüllt. Sofern dir niemand nachweisen kann, dass du grob fahrlässig oder betrügerisch gehandelt hast kannst du das entspannt angehen.

Eine fehlerhafte Überweisung ist da rechtlich eindeutiger. Du zahlst Geld auf das Konto einer anderen Person ein. Die dafür notwendigen Daten unterstehen grundsätzlich nur deiner Verantwortung und damit auch die Verantwortung für Fehler die passieren. Das System ist so designed, dass einfache Zahlendreher nicht vorkommen sollten und sofern die Bank nicht nachweislich gehackt wurde kann man davon ausgehen, dass du bei deiner vertraglich zugesicherten Sorgfaltspflicht versagt hast.
In jedem Fall aber. Das Geld was vorher auf deinem Konto war, ist nach abgeschlossener Überweisung schlicht nicht mehr dein Geld. Es liegt auf dem Konto des Händlers, völlig abseits deines eigenen Zugriffs, sämtliche Ansprüche darauf sind für dich erloschen. Du kannst den Händler ganz lieb mit Kulleraugen bitten dir das Geld zurückzugeben, aber wenn der nein sagt, dann war es das.
Im Grunde fällt dir bei der Überweisung rechtlich auf die Füße was du wahrscheinlich im ersten Moment als Vorteil betrachten würdest. Dadurch das weniger Parteien involviert sind gibt es weniger potentielle Fehlerquellen und damit weniger Grund zur Annahme, dass man überhaupt irgendetwas rückgängig machen müsste. Daher wird dieser Fall rechtlich auch nicht vorgesehen.

Das ist grob vereinfacht, aber hier jetzt mit Finanzrecht anzukommen erscheint mir da eher kontraproduktiv. Auch weil ich nicht allzu fit in den Details bin. Wer davon mehr versteht darf gerne korrigierend eingreifen. Das wichtige ist aber, dass du mit einer Kreditkarte leichter wieder an dein Geld kommst, als bei einer falschen Überweisung.


Meganium schrieb:Eine korrupte Polizei ist ein Fall für Straßburg.

Was dir in dem akuten Fall aber genau null weiter hilft. Du sitzt noch immer um dein Bargeld erleichtert irgendwo in der Pampa, weil man dir bei der Gelegenheit auch die Weiterfahrt mit dem Mietwagen verboten hat oder irgendetwas. Von einem Bekannten habe ich übrigens gehört, dass zu seiner Zeit in Kambodscha die Polizei im Fall der Fälle sogar anbieten konnte die Bestechungszahlung mit Kreditkarte zu bezahlen. Also, yay Kreditkarte? RD laugh


Meganium schrieb:Benutze ich nicht, ganz einfach.


Das war aber wirklich nicht die Frage. Bei Prepaid-Kreditkarten fallen letztlich diverse Risiken bezüglich privater Verschuldung weg. Je nachdem muss ein Mensch bei seiner Bank vielleicht Gebühren zahlen, aber mal ganz grundsätzlich, wenn die Person den restlichen Service bei der Bank gut findet ist es ja nun auch nicht verwerlich sich dann mit Gebühren für bestimmte Leistungen abzufinden. Dafür bekommt man aber Zugang zu einer globalen, relativ sicheren Zahlungsinfrastruktur die auch vergleichsweise unkomplizierte Fehlerkorrekturen ermöglicht.
Mag ja sein, dass du sie nicht verwenden willst und ich habe dafür auch erstmal vollauf Verständnis. Ich bin auch ein Freund der Barzahlung und verwende meine Kreditkarte zwar für den Onlinekauf, finde das Gefühl vom Karteneinsatz aber nicht so angenehm wie einfach mein Geld Scheibchenweise von der Bank zu holen und auszugeben. Gibt einfach mehr Gefühl für die ausgegebenen Geldmittel. Aber man kann damit umgehen und Kreditkarten "korrekt" im Sinne von sicher und verantwortungsvoll verwenden.

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Leon Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Mc Timsy schrieb:  
Meganium schrieb:Welcher neoliberale oder technischer Kniff erlaubt es eigentlich einem Kreditkartenbesitzer sein Geld wieder einzufordern, aber in derselben Situation eine Überweisung nicht?
[...]
Da bei so vielen Beteiligten aber auch Fehler passieren können, ist die Zahlung via Kreditkarte rechtlich erstmal nur "vorläufig".
Bildlich kann man eine Kreditkartenzahlung ungefähr mit einer Lastschrift vergleichen, d.h. du gibst beim Zahlungsvorgang dem Händler die Erlaubnis, den Betrag von deiner Kreditkarte zu buchen. Daher funktioniert das auch im Internet, dass du deine Kreditkartennummer (+ ein paar weitere Sachen) eingibst und der Händler den Betrag von deiner Kreditkarte buchen kann, ähnlich wie bei einer Lastschrift, die man in berechtigten Fällen auch widerrufen kann.
Bei einer Überweisung, ebenso einer Bankkartenzahlung gibst du dagegen deiner eigenen Bank den Auftrag, dem Händler das Geld zu schicken und autorisierst das mit einer Unterschrift, Pin o.ä.. Dies ist eher mit dem Überreichen von Bargeld vergleichbar und (ausgenommen irrtümliche Buchungen) normal nicht widerrufbar.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Crash Override schrieb:  Also ist die Schweiz kein EU-Land für dich.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)mowny schrieb:  
(20.08.2020)Crash Override schrieb:  Also ist die Schweiz kein EU-Land für dich.

Für alle anderen auch nicht ...

Naja, es ist zwar "schengen-Raum", aber für mich zählt das ebenso zur EU wie die Briten. Letztere zwar nur bis ende des Jahres, aber das mal nur nebenbei.

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Leon Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Der Schengen-Raum ist letztlich aber nur für Reisen und grenzüberschreitenden Verkehr relevant. Für alles andere wie Bankgeschäfte gelten andere Regeln. Selbst wenn du mit DHL ein Paket verschickst, kostet das Porto in die Schweiz ca. 50-70% mehr als in alle EU-Länder. Konkret für Überweisungen gibt es einen extra SEPA-Raum, wozu neben den EU-Ländern u.a. auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino oder die Schweiz zählen. Die Kleinstaaten sind dabei nicht selbstverständlich, da diese nicht in der EU sind. Andorra und der Vatikan sind erst seit März 2019 Teil des SEPA-Raums.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(20.08.2020)Markus schrieb:  Wenn du dafür 10 € zahlen musst, solltest du dir mal Gedanken machen, die Bank zu wechseln. Gibt mehr als genug Banken, die ein Gratis-Girokonto anbieten, wo du ganz selbstverständlich für 0 € auch eine (bzw. bei Kombination aus Giro- und Kreditkarte sogar zwei) kontaktlose Karte(n) mit dazu bekommst.
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Es ist eigentlich schon auch bei mir Gratis, nur damals als ich meine Karte bekommen habe, hatte die Bank noch nicht auf Kontaklos umgestellt. Die nächste Karte die ich nach auslaufen der alten kriege wird dann Kontaktlos nur wenn ich es gleich möchte müsste ich eine Ersatzkarte anfordern und das kostet 10€. Wobei die meistens auch umsonst ist wenn man richtig fragt.

Aber das wäre schon zu viel Aufwand.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Zitat:Also ist die Schweiz kein EU-Land für dich. Verstehe. Bei mir war das damals nämlich in "morgue", das ist in der nähe von Lausanne, der fall gewesen. EC-Karte nciht anerkannt - trotz Vpay - und schon war's das. In der Niederlande an nem Parkautomat funktionierte die EC-Kare übrigens auch nicht (nein, die haben da ncihtmal kleingeld genommen oder Scheine - ging nur mit Karte).
Okay, wenn ein Fehler des Kartenlesegerätes vorliegt, dann wird weder die EC-Karte anerkannt, noch eine Kreditkarte, dann habe ich in beiden Fällen Pech. Dann wird mir aber i.d.R. ein weiteres Kartenlesegerät angeboten, oder wie in deinem Fall wird es vielleicht einen weiteren Parkautomaten in der Nähe geben. Falls nicht, so etwas hatte ich tatsächlich mal am Münchner Flughafen, drückt man die Notruftaste, und schildert den Sachverhalt. Karte wird nicht akzeptiert. Dann wird dir die Schranke zur Ausfahrt geöffnet. Weil zum Besitz einer Kreditkarte, würde ich mal stark vermuten, darf man dich rechtlich einfach nicht zwingen, daher gibt es sicherlich Auswege, aus Situationen wie deine.

(20.08.2020)Mc Timsy schrieb:  Von einem Bekannten habe ich übrigens gehört, dass zu seiner Zeit in Kambodscha die Polizei im Fall der Fälle sogar anbieten konnte die Bestechungszahlung mit Kreditkarte zu bezahlen. Also, yay Kreditkarte? RD laugh
Ne, immer noch nicht. Nicht, dass die Bestechungszahlung statt 300 plötzlich 400 Geld beträgt.


Zitat:Das war aber wirklich nicht die Frage. Bei Prepaid-Kreditkarten fallen letztlich diverse Risiken bezüglich privater Verschuldung weg. Je nachdem muss ein Mensch bei seiner Bank vielleicht Gebühren zahlen, aber mal ganz grundsätzlich, wenn die Person den restlichen Service bei der Bank gut findet ist es ja nun auch nicht verwerlich sich dann mit Gebühren für bestimmte Leistungen abzufinden.
Dann sind ja die ganzen Loser, wie Markus und Conqi, die einem raten die Bank zu wechseln weil kOsTeNlOs falsch dran. Pls.
Tatsächlich hast du aber recht, Sparkasse und Volksbank sind gerade die beiden Banken, bei denen man durchaus annehmen kann, dass sie genügend Kompetenzen und Service aufweisen, um dich auch bestens zu behüten. Die existieren ja nicht ohne Grund seit mehreren Jahrzehnten. Dass sich hinter jeder Bank auch kapitalistische Schweine befinden steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber heute möchte ich mal die Kritik ruhen - zu blöd, dass man auf Banken angewiesen ist.

Zitat:Aber man kann damit umgehen und Kreditkarten "korrekt" im Sinne von sicher und verantwortungsvoll verwenden.
Das glaube ich durchaus. Mir geht es ja aber einfach nicht um Kontrolle oder sowas. Wie Markus erwähnte, ist die Kontrolle durchaus leicht bei Kreditkarten, wie auch bei EC-Karten. Mir ging es schlichtweg um die Sache, was man mit einer Kreditkarte kann, kann man auch mit einer EC-Karte machen. Schließlich haben wir ja das System nicht umsonst in Deutschland eingeführt, sonst würden wir alle mit Kreditkarte herumlaufen. Die wichtigsten Sachen für uns sind den Einkauf zu erledigen, Hotelkosten zu begleichen oder den Kellner zu bezahlen, und nicht laufend Autovermietungen abzuschließen oder in die Staaten fliegen um zum Tanken zu gehen*. Ich bin mir sicher, es gibt eine gute Anzahl an Menschen, die nur mit EC-Karte auskommen können, und bei denen eine Kreditkarte einfach nur ein Ballast ist. Und solchen Menschen braucht man es nicht zu vergraulen, oder ihnen gar hinhalten, sie möchten doch bitte zur Kreditkarte wechseln, weil vOrTeIlE.

*@Herrmann, du Umweltsünder: Nehme das Flugzeug und lade es in den Frachtraum, um dein Auto zu tanken. RD wink

(20.08.2020)mowny schrieb:  Daß bei einer Überweisung davon ausgegangen wird, daß Du die autorisiert hast, ebenso bei POS mit PIN. Bei Lastschrift, POS mit Unterschrift, kontaktloser und/oder Kreditkartenzahlung behauptet der Verkäufer dagegen gegenüber der Bank, daß er Deine Unterschrift/Einwilligung hat (der Zahlungsdienstleister kriegt ja die Unterschrift nicht übermittelt). Daher kannst Du in einem bestimmten Zeitraum nach Erhalt der Abrechnung der Lastschrift widersprechen bzw. einen Chargeback auslösen.
Bei per PIN oder online per Secur3D o.dgl. autorisierter Kreditkartenzahlung dagegen gilt zunächst auch die Annahme, daß Du das selbst warst, daher ist ein Chargeback nicht mehr einfach so ohne Angabe von Gründen möglich.
Allerdings gibt es bei Kreditkarten üblicherweise einen Käuferschutz, den Du mit Begründung beantragen kannst. Der führt dann auch zu einem Chargeback, wenn der Verkäufer nicht gleich reagiert.
Und was hat nun eine Bank zu verlieren, damit das System auch für EC-Karten nicht verwendet wird? Mittlerweile gibt es ja V-Pay.
Oder mal aus einer globalen Sicht: Wieso kann man nicht die EC-Karte zum weltweiten Standard als Alternative zur Kreditkarte erheben, die offenbar so "simpel" ist, nur man schließt solche Sicherheitslücken, wie Betrug, etc.?

...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2020 von Meganium.)
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Meganium schrieb:Und was hat nun eine Bank zu verlieren, damit das System auch für EC-Karten nicht verwendet wird? Mittlerweile gibt es ja V-Pay.
Oder mal aus einer globalen Sicht: Wieso kann man nicht die EC-Karte zum weltweiten Standard als Alternative zur Kreditkarte erheben, die offenbar so "simpel" ist, nur man schließt solche Sicherheitslücken, wie Betrug, etc.?

Weil die im Volksmund eigentlich falsch benannte "EC" Karte nunmal so ein Europa, genauer Deutsche Banken System ist an dem nicht jeder teilnimmt und auch keinen Nutzen darin sieht sich damit zu befassen.
Das System funktioniert dank europäischer Angleichung in der EU und den Staaten der Europäischen Freihandelszone. Um im internationalen Rahmen zu funktionieren unterhalten die Banken die notwendigen vertraglichen Verbindungen zu anderen Bankensektoren und Kreditkartenunternehmen, ja, im internationalen Zahlungsverkehr wird auch bei der EC Karte auf Infrastruktur zurückgegriffen, die für die Kreditkarten ursprünglich geschaffen wurde. Wenn der Europäische Finanzmarkt der führende Player im internationalen Finanzhandel wäre, dann wäre EC vielleicht der etablierte globale Standard, aber der Rang gehört vom Umfang schlicht den USA. Globale Finanzdienstleister können unseren europäischen Handel schlicht umgehen wenn es sein muss, an den amerikanischen Dienstleistern führt aber kein Weg vorbei und zweimal unterschiedliche globale Infrastruktur zu unterhalten wäre idiotisch. Also lässt man sich von Europäern eben dafür bezahlen ihr besonderes Debitkartensystem zu berücksichtigen und bleibt ansonsten lieber bei Kreditkarten. Oder verwendet eben die eigenen Debitkartensysteme, die aber im globalen Vergleich nicht so vereinheitlicht sind wie unsere ECs und deshalb auch weniger wertvoll.

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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(21.08.2020)Meganium schrieb:  
Zitat:Also ist die Schweiz kein EU-Land für dich. Verstehe. Bei mir war das damals nämlich in "morgue", das ist in der nähe von Lausanne, der fall gewesen. EC-Karte nciht anerkannt - trotz Vpay - und schon war's das. In der Niederlande an nem Parkautomat funktionierte die EC-Kare übrigens auch nicht (nein, die haben da ncihtmal kleingeld genommen oder Scheine - ging nur mit Karte).
Okay, wenn ein Fehler des Kartenlesegerätes vorliegt, dann wird weder die EC-Karte anerkannt, noch eine Kreditkarte, dann habe ich in beiden Fällen Pech. Dann wird mir aber i.d.R. ein weiteres Kartenlesegerät angeboten, oder wie in deinem Fall wird es vielleicht einen weiteren Parkautomaten in der Nähe geben. Falls nicht, so etwas hatte ich tatsächlich mal am Münchner Flughafen, drückt man die Notruftaste, und schildert den Sachverhalt. Karte wird nicht akzeptiert. Dann wird dir die Schranke zur Ausfahrt geöffnet. Weil zum Besitz einer Kreditkarte, würde ich mal stark vermuten, darf man dich rechtlich einfach nicht zwingen, daher gibt es sicherlich Auswege, aus Situationen wie deine.

Im falle des Geldautomaten funktionierte allerdings die Kreditkarte; warum da die EC bzw. Debit-Karte nicht ging ist mir nicht bekannt. Ich kann nur drauf tippen, das Vpay nicht ging - und da die KK nach dem System "mastercard" läuft, das wohl akzeptiert wurde. Es kann aber auch einfach nur sein, das die EC-Karte- weil es eine Debit-karte ist - deswegen nicht akzeptiert wurde. Shrug

Beim Parkautomat allerdings ging nichts - weder Ec-Karte noch Kreditkarte, somit habe ich das risiko auf mich genommen und nach langer standzeit AM Parkschein-automaten (im direkt anggrenzenden Lidl, in den ich dann ging, war ich nciht so lange gewesen wie am Parkautomaten) das ganze einfach bleiben gelassen und eben ohne Parkschein "geparkt".

Ironie dabei: im Bus in der Niederlande hatte die EC-Karte allerdings funktioniert.

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21.08.2020
RipVanWinkle Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Wenn der Parkautomat kaputt ist, darf man auch ohne Parkschein parken. Man muss dann nur die Parkscheibe einlegen.
Außer der wäre jetzt mit Münzen funktionstüchtig gewesen. Dann ist das was anderes.

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21.08.2020
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
er schein zu funktionieren, nur eben beim "verbinden mit den Servern" schien es ein problem zu geben - und der Automat lief wie z.b. bei ner nicht erreichbaren seite "aus dem Zeitlimit", was ihn dann wieder an die Startposition zurückbrachte. die Centbeträge (lassen wir es mal bei ca. 80ct sein) habe ich am ende auch nciht auf der Kreditkartenabrechnung gesehen. Beim nächsten mal frage ich da eher jemanden der sich damit auskennt... denn letztlich ist auch die Parkscheibenregelung in jedem land anders. Da muss ich mich für's nächste mal besser informieren.

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23.08.2020
Herrmannsegerman Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
(21.08.2020)Meganium schrieb:  @Herrmann, du Umweltsünder: Nehme das Flugzeug und lade es in den Frachtraum, um dein Auto zu tanken.

Meine Bedienungsanleitung weist darauf hin das ich bei Umgebungstemperaturen von >30° 100 Oktan-Benzin tanken soll und aktuell keinen US-Sprit verwenden kann.

Was mir übrigens neulich passiert ist: Meine Karte wurde in der lokalen Tankstelle nicht richtig gelesen und die Zahlung nicht abgewickelt. Das hat die Kasse aber nicht angezeigt und sogar einen Kassenbon ausgedruckt auf dem unten nur ganz klein "Kartenfehler" stand. Dann hat mich die Tankstelle anzeigen müssen um über das Autokennzeichen den Halter ermitteln zu können und ich habe einen Anruf von der Kriminalpolizei bekommen mit der bitte mein Benzin zu bezahlen.

Und das war die Geschichte wie ich eine Anzeige wegen Betrug bekommen habe.

[Bild: ladawcol5.jpg]
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23.08.2020
Magic Twilight Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Oh. Und niemand von der Tankstelle hat das bemerkt?
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23.08.2020
Herrmannsegerman Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Nein. Man merkt es nur wenn man auf das Kartengerät oder den Kassenbon schaut.

Das ist aber schon mehreren Leuten unabhängig voneinander dort passiert. Ein neues Lesegerät hat man dort dennoch nicht gekauft.

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23.08.2020
Leon Offline
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RE: Bargeldverbote innerh. d. EU/Pro & Contra v. Kreditkarten/Kartenzahlung
Wenn es wirklich am Lesegerät (was meist der Fall ist) und nicht an der Karte lag, würde ich der Tankstelle eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung, ggf. auch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung schicken lassen, da dich keine Schuld trifft und es deren Aufgabe ist, zu schauen, ob die Kartenzahlung funktioniert hat. Die Tankstelle darf dir natürlich eine Forderung für den ausstehenden Betrag schicken (ohne weitere Gebühren), aber kann ihre Kunden nicht wegen einer Fehlfunktion der Kasse anzeigen.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2020 von Leon.)
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