(25.09.2015)Linzerony schrieb: War in der Wiener U-Bahn genauso, bis ein Kind fast gestorben wäre.
http://wiev1.orf.at/stories/463911
http://wiev1.orf.at/stories/441415
Sehr schlecht gelaufen für das Kind, das kann nichts dafür, das kann die Situation noch nicht einschätzen.
Da muß ich aber glashart sagen: Schuld der Mutter, der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
So tragisch der Einzelfall ist, aber für die Beaufsichtigung ihres Kindes ist die Mutter zuständig, nicht die Wiener Linien.
Beim 420 wars ja so: jede Tür hatte einen Endkontaktschalter oben drin, der erst schloß, wenn die beiden Türflügel wirklich zu waren. Vorher blieb der offen, und man hatte als Ergebnis einen "Türblinker" im Führerstand - der blinkende Leuchtmelder, der einem sagte, daß eben mindestens eine Tür am Zug nicht richtig zu war. Damit durfte man natürlich nicht abfahren - ganz klar.
Ich hatte mal in Mainz Hbf einen Türblinker, bin den Zug abgelatscht, aber habe keinen Spalt, geschweige denn eine offene Tür (hätte ja auch sein können, daß eine Tür wegen Störung nicht mehr schloß oder irgendein Spielmatz beim Aussteigen mal so ganz nebenbei die Notentriegelung dieser Tür gezogen hat; das kam immer wieder mal vor, damit schloß sie dann natürlich auch nicht mehr) finden können, ich hab mich bald blöd gesucht
Bis ich es dann endlich gefunden hatte: in einer Tür steckte unten zwischen den Türgummis eine 9-V-Blockbatterie mit der schmalen Seite drin. Das hat schon gereicht, um mir den Türblinker zu bescheren.
Was natürlich nicht auslöste (und es auch heute kaum tun würde), das sind in der Tür eingeklemmte Kleidung (wenn sie dünn genug ist), weil z.B. irgendwer seine Klamotten reinhängen mußte in dem Versuch, die Tür offenzuhalten... oder, was vor -zig Jahren hier mal im Tunnel passierte: Olga Jewpatorina* , unterwegs mit Wauwau an der Leine, ignoriert das "Zurückbleiben" (übrigens habe ich praktisch nie "bitte" dazugesagt - "Zurückbleiben" war eine Weisung des Eisenbahnpersonals, und dieser ist laut EVO Folge zu leisten! Tat Fahrgast das nicht, mußte er selber die Konsequenzen tragen; anders bei einem "bitte" dazu - damit degradierte man die Weisung zu einer Bitte, und dieser muß nicht nachgekommen werden) und latscht in die zulaufende Tür. Sie kommt auch rein, Wauzi allerdings nicht - und die Leine war zu dünn, um einen Türblinker zu provozieren. Ergebnis: der Kollege, der von Wauzi dank vollem Bahnsteig nichts mitbekam, fuhr ab... das ging auch vielleicht so etwa 150 Meter weit gut, Wauzi hielt wohl auch gut mit der S-Bahn mit, dann kam allerdings die Tunnelwand
Ergebnis: am nächsten Halt hing die Leine immer noch aus der Tür, allerdings war das äußere Ende inzwischen ziemlich leer, und Olga Jewpatorina war wohl reichlich entsetzt. Allerdings bekam sie eben *nicht* recht - eben weil sie die Weisung des Eisenbahnpersonals schlicht ignoriert hatte... selber schuld, Pech gehabt. Früher war das eben noch so
* Name geändert
Natürlich gab es auch beim 420 mit den Türen Unfälle, da gibt es nichts schönzureden. Letztlich ließen sie sich aber so gut wie immer auf menschliches Versagen der Fahrgäste aka. eigene Dummheit zurückführen - so hart das auch klingen mag. In früheren Zeiten wurde den Leuten das auch glashart so gesagt und vermittelt; nur inzwischen hat diese bescheuerte amerikanische Vollkasko-Mentalität (ich sage nur: Warnanschrift am Kaffeebecher: "Vorsicht! Inhalt könnte heiß sein!"
) auch hier Einzug gehalten (und dann mokierten sich nach der Wende die Wessis, daß im Osten alles den Russen nachgemacht worden wäre - ja, selber, schon mal in'n Spiegel geguckt?
Nur daß im Westen nicht alles den Russen, dafür aber den Amis nachgeklapst wird!
), und deshalb muß ja heutzutage jeder in Watte gepackt und vor den Folgen seiner eigenen Dummheit geschützt werden
Irgendwo muß es einen Kompromiß aus Sicherheit(sansprüchen) und flüssigem Betriebsablauf geben - beides zusammen bekommt man nicht. Entweder wir haben maximale Sicherheit, dann müssen wir nur leider den Betrieb einstellen, weil nur von stehenden Fahrzeugen nun wirklich keine Gefahr mehr ausgeht; oder wir haben einen flüssigen Betriebsablauf, der erfordert aber auch von den Fahrgästen ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit, Mitdenken und gesundem Menschenverstand. Ist nun mal so
Ich meine: wenn ich jetzt auf die Wahnsinnsidee verfalle, auf der A5 spazierenzugehen, darf ich mich dann auch beschweren und beim Verkehrsministerium oder den LKW-Herstellern oder ihren Fahrern auf Schadenersatz klagen, wenn ich von einem 40-Tonner erfaßt werde...?
Ich glaube nicht... nichts anderes ist es aber, was von der Eisenbahn (egal, welcher Betreiber) in Deutschland verlangt wird.