(01.06.2016)Lux_Pony schrieb: Oh ... ok . Sowas haben wir in Lux nur teilweise .
Das manuelle Einschalten des BÜ darf nur im Störfall ( von speziell geschultem Personal )und mit Zustimmung vom Stellwerk gemacht werden.
Bei uns bekommt man je nach Ausrüstung der Strecke entweder den schriftlichen Befehl, den BÜ in km xx,xxx zu sichern (bei fernüberwachten, d.h. vom Stellwerk aus überwachten BÜ), oder das BÜ-Überwachungssignal zeigt einem Bü 0. Bedeutet dann: Indusi-Wachsam drücken, 1000-Hz-Beeinflussung abholen, vorm BÜ anhalten und den dann ohne weiteren speziellen Auftrag sichern (lokführerüberwachter BÜ, der also nicht direkt von einem Stellwerk aus überwacht wird).
HET = durch Tf mit dem Schlüsselschalter selber zu bedienen, Automatik-HET = Gleiskontakt. Natürlich ist nie beides gleichzeitig vorhanden, manchmal auch schlicht gar nichts - gibt genug BÜ, die erst gar keine HET haben, die lassen sich dann natürlich nur nichttechnisch sichern (Halt vor BÜ, Achtungspfiff Zp1 geben, unter Beachtung und Berücksichtigung des Straßenverkehrs mit Schrittgeschwindigkeit bis BÜ-Mitte fahren, anschließend BÜ zügig räumen).
HAT = Hilfs-Ausschalt-Taste. Entfällt bei Automatik-HET, bei manuell zu schlüsselnden HET kann so ein Ding aber vorhanden sein - muß man vorher nachgucken. Handhabung: nachdem man mit dem Triebfahrzeug den BÜ passiert hat, anhalten, absteigen und die HAT mit dem Schlüssel bedienen, um den BÜ wieder auszuschalten - sonst bleiben die Straßenverkehrs-"Ampeln" ewig rot und eventuell vorhandene Schranken ewig unten. "Gesichert" ist der BÜ in dem Moment ja noch durch den darauf stehenden Zug.
Das Betätigen der HAT alleine kann, soweit ich mich gerade erinnere, auch durch Befehl durch den Fdl angewiesen werden, wenn ein BÜ zwar noch ein-, aber nicht mehr ausschaltet.